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Einpresstiefen von Zubehörfelgen


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Gibt es hier irgendwo eine Übersicht, welche Einpresstiefen [ET] bei Zubehörfelgen für den A2 eintragungs- bzw. zulassungsfahig sind? Serienfelgen sind hier außen vor - dazu steht ja alles im Wiki. Gesucht werden ET zu:

 

  • 6Jx16 (wie groß - Plus/Minus - darf die Abweichung zur Serienfelge sein?)
  • 6.5Jx16
  • 7Jx16
Bearbeitet von heavy-metal
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Danke! Vielleicht lässt sich diese Info in der betreffenden Rubrik im Wiki einbinden - als Info für alle diejenigen, die über andere als die Seienfelgen nachdenken (und natürlich mit dem Hinweis, dass nur die betreffende ABE des Felgenherstellers über alle Zweifel erhaben ist).

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Ehrlich gesagt, verstehe ich die Fragestellung nicht wirklich:

Alles was nicht schleift, eine ausreichende Reifenabdeckung hat und innerhalb der vom TÜV festgelegten Mindest- und Höchstabrollumfang (abhängig von der Serienbereifung) ist und ein Teilegutachten besitzt, ist eintragungsfähig.

 

Das hängt nicht einfach nur an der Einpresstiefe.

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@Nagah : ok, ich habe mich da etwas missverständlich ausgedrückt. Natürlich wird man alles, was nicht schleift und den maximal zulässigen Abrollumfang nicht überschreitet, irgendwie eingetragen bekommen. Es ging mir insbes. darum, welche ETs die Zubehörfelgen haben, die eine für den A2 gültige ABE mitbringen. Insofern ist die Frage von @Sepp hinreichend beantwortet worden, zumal ja in der ABE auch die zulässigen Reifengrößen genannt werden.

 

Mit anderen Worten: alles, was eine ABE hat, muss man nicht mehr selbst auf Freigängigkeit prüfen. Also genau so wenig wie die serienmäßigen Rad-Reifen-Kombinationen. 

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Genau so ist es. Dabei aber bitte beachten:

- Es gibt auch bei ABE im Kleingedruckten Hinweise was man beachten muss, damit diese gilt. Also bitte lesen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

- ABEs gelten nur bei ansonstem serienmäßigen Zustand. Hat man z.B. ein alternatives Fahrwerk ist die ABE hinfällig und eine Eintragung nötig.

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