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Hilfe ! Steuerbefreiung A2 1,4 TDI für 2005 entfällt !


Silverstar

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Hallo zusammen,

 

heute flattert mir Post vom Finanzamt X( ins Haus. Sofort geöffnet und mich gleich gewundert, warum die nochmal einen KFZ-Steuerbescheid schicken, aber nein:

 

Die Steuer für meinen A2 TDI wurde neu festgesetzt !

 

Hintergrund: Eigentlich ist der in Euro 4 eingestufte TDI lt. meinem Bescheid vom 18.04. und gem. §3b Kraftfahrtsteuergesetz für 2005 steuerbefreit.

 

Aber nun heißt es:

 

"Diese Änderung Ihres bisherigen Bescheids beruht auf § 12 Abs. 2 Nr. 1 Kraftfahrtsteuergesetz."

und dieses besagt:

§ 12 Steuerfestsetzung

(2) Die Steuer ist neu festzusetzen,

1. wenn sich infolge einer Änderung der Bemessungsgrundlagen oder des Steuersatzes eine andere Steuer ergibt,...

 

Nun soll ich also am 23.06.05 die Steuer in Höhe von 231 € entrichten (Schadstoffschlüssel 63).

 

Frage an euch:

 

Hat das Finanzamt hier einen Fehler gemacht und sollte man hier Einspruch einlegen, oder habt ihr etwas vom Wegfall der Steuerbefreiung gehört und könnt das so bestätigen?!

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Da haben sich unsere oberen aber einen schlechten Zeitpunkt für die Löschung der Steuerbefreiung ausgesucht, wenn dem tatsächlich so sein sollte. Am Sonntag sind ja Wahlen in NRW...

 

Habe auch schon versucht, was zu dem Thema zu ergoogeln, aber bin bisher nicht fündig geworden.

Jemand anders etwas gefunden? Bin mir nämlich auch noch nicht sicher. Werde auf jeden Fall mal morgen das nette Finanzamt anrufen.

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eine möglichkeit, die festgesetzte kfz-steuer vorab zu überprüfen, gibts hier:

 

http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz.htm

 

EDIT: wenn der schlüssel 63 noch stimmt, müsste nach diesem rechner 2005 noch ohne steuern laufen...

 

EDIT 2: für fahrzeuge Euro 4, die 2005 neu zugelassen werden, gibts keine Förderung mehr:

http://www.steuerlexikon-online.de/Kraftfahrzeugsteuer_Steuerbefreiung.html

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ich denke, dass Du die dann wiederbekommst. Schließlich haben sie ja gerade eine Steuererleichterung für die Rußpartikelfilter-Autos beschlossen... Oder gilt die nur für neu zugelassene??? Das wäre ja nicht so nett.

 

LG

Anika

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Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen künftig Neufahrzeuge mit Dieselruß-Partikelfiltern, die im Vorgriff auf die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie bereits heute den Grenzwert von 5 mg/km einhalten, mit 350 Euro über die Kraftfahrzeugsteuer gefördert werden. Für die Um- und Nachrüstung von Diesel-Pkw soll die Förderung 250 Euro betragen. Die Bundesregierung wird dem Gesetzgeber vorschlagen, auch Fahrzeuge, die in 2005 gekauft werden und die Grenzwerte einhalten, in die Förderung ab 1. Januar 2006 einzubeziehen. Die Förderung soll ab dem 1. Januar 2006 einsetzen und bis zum 31. Dezember 2007 gewährt werden. Entsprechend einer Zusage der Automobilindustrie geht die Bundesregierung davon aus, daß ab 1. Januar 2008 keine neuen Diesel-Pkw mehr ohne Rußfilter-Technik auf den Markt kommen.

http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_3792/DE/Aktuelles/Pressemitteilungen/2005/29728.html

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Habe eben beim Finanzamt angerufen.

Die dachten mein A2 wäre in 2005 zugelassen worden. Dann hätte ich die Steuer abdrücken müssen.

 

Aber da meiner in 2004 zugelassen ist, brauche ich die Steuer nicht zu bezahlen, genau wie ich es mir gedacht habe. :D

 

Angeblich ein Fehler vom Straßenverkehrsamt, dass dem Finanzamt ein falsches Zulassungsdatum übermittelt hat. Jaja.... ?(

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Naja, aber das wusstest Du doch vorher, oder haste Dich nicht informiert?! Das war bei mir ein guter Grund ein 2004er-Modell zu kaufen. Statt die Steuer für 2004 zu bezahlen kann ich mit dem Geld jetzt einige Tausend km fahren.

 

Vielen Dank Du liebes Finanzamt !

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Gast NUF-Kugel

Informiert schon, aber nicht ob die jetzt nen Unterschied zwischen 05er und 04er machen. Ich wusste der hat EU4 und das reichte mir fürs erste. "...drum prüfe GENAU, wer sich ewig bindet" MIST!

 

...aber ich mag meine Kugel! ...Ehrlich! :]

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