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Niedriger Wiederbeschaffungswert laut Gutachten nach Sturmschaden


citman

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Moin, 

der A2 1,4 Benziner meiner Schwester wurde bei dem Unwetter am 20.05.2022 in Paderborn leider schwer beschädigt (wirtschaftlicher Totalschaden). Laut Gutachten wurde ein Wiederbeschaffungswert von 4200 € am Privatmarkt festgestellt. Ich halte den Ansatz aufgrund der Erstzulassung, Kilometerstand und der umfangreichen Ausstattung zu niedrig: 

 

EZ 14.03.2005 

Schwarzmetallic

165000 km

Open Sky 

Groẞes Navi mit FIS und Bluetooth Freisprecheinrichtung 

Klimaanlage 

Einparkhilfe 

Sitzheizung 

Winterpaket 

GRA/Tempomat 

 

Für den Restwert liegt ein Angebot in der Höhe von 500 € vor.

 

Was meint ihr? 
 

Gruẞ aus Lübeck 

 

Jan

 

 

 

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vor 37 Minuten schrieb Unwissender:

Die zentrale Frage ist doch, wer hat das Gutachten erstellt?

Ein Mitarbeiter/Gutachter von der Versicherung, oder ein freier, von dir beauftragter, Gutachter?


Ein Gutachter von der Dekra im Auftrag der Versicherung (HUK) 

 

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Ja, dann ist es klar, warum das Gutachten so "niedrig" ausfällt!

Die Gutachter von einer Versicherung bzw. von einer Versicherung beauftragt, schätzen immer sehr/zu niedrig.

Die sollen ja zu allererst der Versicherung Geld sparen.

Es ist immer ratsam den Gutachter selber auszusuchen und zu beauftragen.

Bei Unfallschaden muss die gegnerische Versicherung den bezahlen.

Hier ist es ja ein Kaskoschaden. Da weiß ich es nicht genau. Ich denke aber auch dann.

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Bei einer Kaskoversicherung gilt in der Regel leider, dass die Versicherung nicht verpflichtet ist, die Kosten für einen vom Versicherungsnehmer beauftragten Sachverständigen zu übernehmen. Die Übernahme der Kosten für ein Schadengutachten sollte man im Kaskoschadenfall mit der Versicherung abstimmen. Normalerweise wird die Versicherung ihr sogenanntes "Weisungsrecht" ausüben und den Sachverständigen selbst bestimmen. Im Einzelfall werden die Kosten für den Sachverständigen Ihres Vertrauens übernommen.

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So etwas ist wirklich bitter, da hat man ein Auto, immer gewartet und gepflegt, vielleicht auch gerade vieles erneuert, wie z.B. Zahnriemen, Generator, Bremsen, Auspuff, Reifen und dann passiert so etwas.

 

Leider wird Sonderausstattung selten stark werterhöhend sein. Das Navi ist im Endeffekt unbrauchbar, da es dafür keine Kartenupdates gibt, Mehrwert gibt es für das OSS, die Klimaanlage und - wenn vorhanden eine Standheizung. Schaut man mal bei mobile nach A2 dieses Alters und der Laufleistung, dann geht das bei knapp 4.000€ los und die meisten liegen bei knapp 5.000€. Erwartet wird, daß man dann noch handelt. Also, einen sehr viel höheren Betrag wird das Gutachten nicht ergeben.

 

Warst Du bei der Besichtigung des Fahrzeugs durch den Gutachter dabei? ich hatte das mal, als ein Nachbar damals meinen Audi 80 angekarrt hatte. Der sollte repariert werden, aber die Reparaturrechnung drohte den Zeitwert zu übersteigen. Ich war bei der Bewertung zugegen, konnte auf die Standheizung, Freisprechanlage, CD-Wechsler und den für das Alter ungewöhnlichen scheckheftgepflegten Pflegezustand hinweisen. So reichte es gerade eben so zur Reparatur.

 

Es hat da in Paderborn vor ein paar Wochen auch einen silbernen A2 erwischt, der war sogar als Hintergundbild bei der 20 Uhr Tagesschau zu sehen. Das ist mehr als ärgerlich.

 

Man kann mit der Versicherung vielleicht verhandeln, daß bestimmte Ausstattung, z.B. die Alufelgen mit eventuell gerade neu erworbenen Reifen auf den dann als Ersatz erworbenen A2 umgebaut werden, ebenso vielleicht, wenn es die gleiche Farbe ist, eine im Ersatzfahrzeug verwohnte Inneneinrichtung oder auch das FIS samt Anlernen usw.

 

Gruß

 

Uli

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Der Fall bei dir war ja gänzlich anders gelagert. Du hättest den Gutachter selber aussuchen können.

 

 

vor 5 Minuten schrieb citman:

Bei einer Kaskoversicherung gilt in der Regel leider, dass die Versicherung nicht verpflichtet ist, die Kosten für einen vom Versicherungsnehmer beauftragten Sachverständigen zu übernehmen. Die Übernahme der Kosten für ein Schadengutachten sollte man im Kaskoschadenfall mit der Versicherung abstimmen. Normalerweise wird die Versicherung ihr sogenanntes "Weisungsrecht" ausüben und den Sachverständigen selbst bestimmen. Im Einzelfall werden die Kosten für den Sachverständigen Ihres Vertrauens übernommen.

Ja, das scheint bei den meisten (großen) Versicherungen so zu sein.

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Sofern die Dachholme nicht beschädigt sind, lässt sich das Auto relativ leicht wieder herrichten. Motorhaube, WSS, OSS, Heckklappe, ist alles beschaffbar. Was wäre denn deiner Vorstellung nach ein fairer Wiederbeschaffungswert?

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vor 8 Stunden schrieb A2 HL jense:

Du kannst aber auch bei höheren Kosten noch reparieren lassen, ich glaube da gibt es einen Spielraum, dass die Reparatur auch teirer sein darf als das Gutachten. Zumindestbei Haftpflichschäden ist das oft so.

 

Und bei Kaskoschäden ist es definitiv nicht so. Es gibt hier keine 130%-Regel.

 

Davon abgesehen halte ich den kalkulierten Wiederbeschaffungswert von EUR 4.200 für absolut i.O. Evt lässt sich die Versicherung noch auf EUR 4.500 hochhandeln. Dann ist aber auch schon das Ende der Fahnenstange erreicht. Wer ggü. seiner Versicherung mit "Liebhaberfahrzeug" argumentiert (welches gemeinhin nur mit erhöhtem Aufwand zu reparieren ist), dem wird sicher auch zuzumuten sein, das gute Stück gerade in seinem Wohnort und bei Herannahen eines Unwetters in einer abgeschlossenen Garage zu parken bzw. dafür bereit zu halten. Insbes. dann, wenn das Unwetter, wenngleich in seinen Auswirkungen nicht lokal vorhersehbar, schon etliche Stunden zuvor angekündigt wurde.

Bearbeitet von heavy-metal
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Also meines Wissens nach, steht bei einem Versicherungsfall die Wahl des Gutachtes dem Geschädigten zu. Ich kennen das aus den letzten 40 Jahren nicht anders. Das die Versicherungen immer versuchen einen eigenen GA zu bestimmen, liegt in der Natur der Dinge. Manchmal wollen sie das auch gerne mit erhobenen Zeigefinger und Hinweis, dass sie Fremdgutachterkosten nicht übernehmen etc. verstärken. Aber alles heiße Luft. Da hatte ich schon die tollsten Diskussionen bis hin zu einem Platzverweis von meinem Grundstück. Krass ist die Tatsache, dass man bei Rechtsschutz (gleiche Versicherung) sich einen Anwalt nehmen kann :bonk:.Ob sich das hier lohnt mit der Aussicht auf ein paar Hunderter mehr ist die Krux.

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vor 19 Minuten schrieb FSI-Treiber:

Also meines Wissens nach, steht bei einem Versicherungsfall die Wahl des Gutachtes dem Geschädigten zu. Ich kennen das aus den letzten 40 Jahren nicht anders. Das die Versicherungen immer versuchen einen eigenen GA zu bestimmen, liegt in der Natur der Dinge. Manchmal wollen sie das auch gerne mit erhobenen Zeigefinger und Hinweis, dass sie Fremdgutachterkosten nicht übernehmen etc. verstärken. Aber alles heiße Luft. Da hatte ich schon die tollsten Diskussionen bis hin zu einem Platzverweis von meinem Grundstück. Krass ist die Tatsache, dass man bei Rechtsschutz (gleiche Versicherung) sich einen Anwalt nehmen kann :bonk:.Ob sich das hier lohnt mit der Aussicht auf ein paar Hunderter mehr ist die Krux.

 

Es geht um einen Kasko Schaden, da ist wie hier bereits erklärt, anders und auch die 130% Regelung gibt es da nicht! Wieder was gelernt!

 

Bei über 20 jare alten Autos macht es vielleicht Sinn, diese als Youngtimer zu versichern, doe occ bietet das ab 20 Jahren an. Ob die allerdings diesen Schaden übernommen hätten, kann ich natürlich auc nicht sagen. 12000€ Schaden ist schon eine Hausnummer ... ich denke, auch da wäre es eher schwierig geworden.

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Bei einem Kaskoschaden stellt die Versicherung den Gutachter, sie zahlt zumindest nicht deinen eigenen.

Sturmschaden = Kaskoschaden = kein Recht auf eigenen Gutachter

Hatte ich vor 2 Jahren mit Wildschaden. => Schaden 1800€ , Wiederbeschaffung 1400, Totalschaden.

 

Bei einem Haftpflichtschaden hast du das Recht auf einen eigenen Gutachter.

Habe das Spiel gerade durch.

Sehr wohlwollender Gutachter hat Umbauten und Nachrüstungen berücksichtigt, Wiederbeschaffungewert 2800€

Gutachten wurde von der Versicherung angezweifelt, erst nach Anwalt und weiterer (kostempflichtiger) Stellungnahme des Gutachters

wurde mit erheblicher Verzögerung gezahlt, und zwar alles.

Nur auf den Nutzungsausfall warte ich noch heute.

 

Du wirst nicht mehr wie 3700€ bekommen.

 

Dafür bekommst du locker einen Teilespender in der richtigen Farbe (falls das Dach vorne nicht beschädigt ist)

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Ah okay,

schon wieder was gelernt. Das wusste ich nicht das es sich bei Kasko anders verhält. Ich hab immer eigene Gutachter gehabt, bzw. bei Kaskoschäden hat meine Versicherung nie einen GA geschickt, sondern immer gesagt "Machen und Rechnung einschicken". Ich muss aber dazu sagen das es immer Glasschäden waren (Scheibe und/oder Scheinwerfer), haben da aber nie einen Aufriss gemacht. Sogar bei meinem V8 nicht, wo die Streuscheibe für teuer Geld nur in der Tradition erhältlich war.

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Die 4200 € sind noch im Rahmen- sehe ich auch so, vielleicht kann mit vergleichbaren Fahrzeugen noch auf 4500 € kommen.

 

Die 500 € für den beschädigen A2 sind auch ganz interessant- das bringen die Teile auf jeden Fall, wenn Du dazu Lust & Zeit & Platz hast.

 

Genau darum wird bei Youngtimern immer zu einem Wertgutachten geraten,  BEVOR etwas passiert! Die Versicherung sieht in solchen Fahrzeugen immer ein Altfahrzeug, das eigentlich schon über dem Verfallsdatum ist. Ich habe dieses Gutachten aber auch nicht!🙈

 

 

 

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vor 22 Stunden schrieb Durnesss:

Nur auf den Nutzungsausfall warte ich noch heute.

 

[auch wenn OT] Den wirst Du sicher auch nicht bekommen, denn der ist insbes. von folgenden Faktoren abhängig:

  • das Fzg ist nicht älter als 10 Jahre (dann gibt es deutliche Abzüge). Bei 20 Jahre alten Fahrzeugen ist es nochmal heftiger. Zu 30 Jahre alten ("Nutz"-) Fahrzeugen vermag ich nichts zu sagen: einen so alten A2 gibt es noch nicht, und alles andere korrodiert bis dahin einem unterm Ar... weg! :Hofnarr:
  • das Fzg ist in einem sehr guten Pflegezustand (was lt. vielen Gerichtsentscheidungen eine per Serviceheft - !!! - lückenlose Wartungshistorie voraussetzt)
  • es steht kein weiteres quasi gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung, das auf den Geschädigten zugelassen ist und mit zumutbarem Aufwand zu nutzen wäre

Aber nochmal: diese Regelung gilt für Haftpflichtschäden. Nicht für Kasko!

 

vor 18 Stunden schrieb Jevo:

Die Versicherung sieht in solchen Fahrzeugen immer ein Altfahrzeug, das eigentlich schon über dem Verfallsdatum ist.🙈

 

Was ja auch völlig i.O. ist. Ersetzt wird bei "Gebrauchtgegenständen" eben der Zeitwert. Wer der Meinung ist, etwas zu beditzen, das einen höheren Wert als den Zeitwert besitzt, muss selbst diesen Nachweis erbringen. Es dürfte aber weiterhin schwierig sein, ein wertvolles Unikat, das vor unbefugtem Zugriff und den Unbilden des Wetters ungeschützt am Straßenrand geparkt wird, zu bezahlbaren Konditionen zu versichern.

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Hallo,

der Höchstbieter für den A2 deiner Schwester ist mir persönlich gut bekannt und kommt aus dem Raum Paderborn.

Leider zeigt das von Dir eingestellte Foto nicht die tatsächlichen Beschädigungen am Fahrzeug. Ich habe alle Bilder

zum Fahrzeug einsehen können und kann mir nicht vorstellen das der Wagen wieder am Straßenverkehr teilnehmen

wird.

 

 

 

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Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert um 300 € auf 4500 € angehoben, nachdem ich ihn gestern darauf hingewiesen habe, dass er das OSS nicht in die Bewertung einbezogen hat. Ist Besser als nichts. 
 

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vor 4 Minuten schrieb citman:

Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert um 300 € auf 4500 € angehoben, nachdem ich ihn gestern darauf hingewiesen habe, dass er das OSS nicht in die Bewertung einbezogen hat. Ist Besser als nichts. 
 

 

Dann kennt er den A2 wohl nicht. Das High-Tech-Paket hat er doch in seiner Ausstattungsliste aufgeführt. Aber gut für deine Schwester

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