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TÜV beim Werksdienstwagen


Dr. A. Zwo

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Liebe Kollegen,

 

weiß einer von euch, ob Werksdienstwagen vor der Auslieferung an den Kunden neuen TÜV bekommen? Der Hintergrund ist nämlich, dass meine Zulassungsstelle bei Gebrauchtwagen generell verlangt, dass der Wagen vorgeführt wird, bevor es neue Kennzeichen gibt. Einzige Ausnahme: der TÜV ist nicht älter als 6 Monate. Nun wäre aber der Werksdienstwagen - wenn auch fast neu - schon 9 Monate alt und, keinen neuen TÜV vorausgesetzt, vorführpflichtig. Dummerweise steht der aber in Ingolstadt und das hieße Kurzfristkennzeichen kaufen, prägen lassen, Vers.-Doppelkarte dafür besorgen, mit den Dingern dann nach Ingolstadt fahren, an den A2 dranschrauben, damit hier wieder zur Zulassung fahren und ordentliche Kennzeichen besorgen. Nicht nur nervig, sondern auch kostspielig...

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Was ist das denn für ein Schmarrn???! In den Briefen ist neben der EWG auch noch die Abmeldebescheinigung eingetackert, wo TÜV/AU Datum draufsteht und damit kriegst du das Auto problemlos zugelassen.

 

Der Tip mit dem andere Zulassungsstelle nehmen, dürfte sich in der Praxis schwierig gestalten, da viele Landkreise nur eine haben und man ja nicht gleich umziehen muss weil man da evtl einfach was falsch verstanden hat?

 

:D

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O-Ton Zulassungsstelle: ist der Wagen abgemeldet und liegt der TÜV länger als sechs Monate zurück, muss der Wagen vorgeführt werden. Völlig egal, ob das nun ein 1981er Ford Taunus oder ein wenige Monate alter A2 ist. Und leider haben wir auch nur eine Zulassungsstelle...

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Hallo

 

in was für nem Kaff wohnst du denn???

 

Es steht doch bestimmt irgendwo festgeschrieben, ab wann eine TÜV-Untersuchung nötig ist.

 

Ich an deiner Stelle würde mich da mal schlau machen wie es da rechtlich aussieht.

 

Mir kommt es so vor, als würde der örtliche TÜV die Zulassungsstelle (oder Teile davon) ordentlich bestechen.

 

Bis dann

 

Tobias P79

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Männer,

 

wenn ihr da alle so erbost seid - vielleicht hab ich wirklich was falsch verstanden. Werd's morgen noch mal überprüfen und bescheid geben. Die Zulassungsstelle ist übrigens jene in Frankfurt am Main.

 

Und so stehts auf deren Website: Wichtiger Hinweis: Bei Umschreibung mit Halterwechsel besteht generelle Vorfahrtspflicht. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihr Fahrzeug vorfahren müssen

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Ich habe Anfang August einen Werksdienstwagen bekommen.

 

Habe diesen über einen Händler hier bei mir vor Ort bestellt. Der Wagen wurde im Dezember erstzugelassen und wurde hier vom Autohaus genaz normal angemeldet - ohne dass er dem TÜV vorgeführt werden musste.

 

Das ist das, was ich dazu sagen kann. Aber vielleicht ist das bei uns in Norddeutschland auch anders ....

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den Schwarzen haben wir mit 1,5 Jahren gekauft und der stand in Laufen. Ich habe ihn in München mit dem Schein zugelassen, die Kennzeichen bekommen und bin dann nach Laufen gefahren und habe ihn abgeholt... So ein Schotter.

 

Für die Exportkennzeichen mußten wir allerdings auch vorfahren, ist aber auch eher logisch, finde ich.

 

Ich würde mal bei Deinem Ansprechpartner anrufen und fragen, was Du machen sollst. Vielleicht kann der ja was drehen... Gibts ja gar nicht.

 

LG

Anika

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Sowas hab ich noch nie gehört! Denen fällt doch auch immer was Neues ein um Geld zu machen! ?(

 

Ich habs auf der Webseite auch gelesen, aber an Deiner Stelle würde mich aber trotzdem mal beim Verbraucherschutz (wirds in Frankfurt wohl noch geben) bzw. mal beim ADAC erkundigen ob diese Willkür rechtens ist. Und eventuell mal an Autobild schreiben, wie die das sehen.

 

Ich fasse das nicht....

 

Holger

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Gast unregistered user

Hi,

schau Dir mal das an. Vielleicht hilft Dir das weiter.

 

Klick

 

auf keinen Fall gefallen lassen, den Verbraucherschutz informieren, den Verantwortlichen dieser Aussage bzw. dieses Textes ausfindig machen und von diesem ein offizielles Schriftstück verlangen wo das geregelt sein soll.

Das wird er nicht finden.

 

Gruß

MisterX

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In letzter Konsequenz bedeutet das, daß sich die Zulassungsmenschen anmaßen, an dem Auto etwas zu sehen oder festzustellen, was sonst nur der TÜV Prüfer könnte - aber eben schon seit mehr als 6 Monaten nicht mehr gemacht hat. Das kann ja wohl nicht sein.

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?(..da bin ich sprachlos. Einfach nicht zu fassen! Ich habe meinen

Werkdienstwagen über einen Händler bestellt, den Brief dort abgeholt

und den Wagen am Morgen vor der Übergabe selbst angemeldet.

Alles ganz problemlos, danach habe ich den Kleinen dann abgeholt.

 

...ich mag es immer noch nicht glauben :FLOP:

 

Bin gespannt wie es ausgeht,

viele Grüsse

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Von den Internetseiten des KVR München :

Gebrauchtes Fahrzeug, bisher außerhalb von München zugelassen

Wie geht's bzw. welche Unterlagen sind notwendig ?

 

Sie müssen in München gemeldet sein

 

 

Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung

 

 

Gültiger Ausweis, ggf. schriftliche Vollmacht, sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers.

Bei Ausländern (außer EU-Bürgern) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

 

 

Versicherungsbestätigung

 

 

Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)

 

 

Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)

 

 

Kennzeichenschilder (Vorlage zwingend erforderlich, wenn das Fahrzeug noch nicht abgemeldet wurde)

 

 

Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung und, wenn das Fahrzeug abgasuntersuchungspflichtig (in der Regel alle KFZ mit Otto- und Dieselmotor mit mindestens 4 Räder) ist, gültige Abgasuntersuchungsbescheinigung

 

 

Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters

 

 

Wunschkennzeichen - Reservieren Sie im Internet

 

 

Diese Dienstleistung erhalten Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder auch im Bürgerbüro des Kreisverwaltungsreferats!

 

Wenn München das ohne hinbekommt, dann wird Frankfurt das ja auch schaffen....

 

LG

Anika

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Hi!

 

Ich kenne das auch nur so, dass man zur Zulassung die letzte TÜV- und AU-Bescheinigung mitbringen muss.

Begründung des Sachbearbeiters: Stempel und Plaketten sind schon so viele gestohlen worden, so dass man nur durch die TÜV-Bescheinigung sicher sein kann, dass der Wagen wirklich TÜV hat. Vorführung war hier (Zulassungsstelle Marl für RE) nicht nötig.

 

cu, Martin

 

Nachtrag: Hmm, wenn ich mal recht überlege ... hatte ich denn bei meiner Kugel damals einen TÜV-Bericht? Der war ja erst 1/2 Jahr alt. Shit, weiss ich gar nicht mehr. ?(

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Hallo zusammen,

hier ist mit Vorführpflicht keine TÜV-Prüfung gemeint.

sparbrikett hat`s erkannt.

Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Bei uns in Bayern besteht keine Vorführpflicht.

In Hessen ist es -zwar ärgerlich- aber halt anders.

 

@Dr. A. Zwo

nutze die Gelegenheit, um den Leuten bei der Zulassungstelle mal ein intelligent konstruiertes, sparsames Auto vorzuführen. Vielleicht kennen die sowas noch nicht und wollen deshalb eine Vorführung.

Spässle halt.

Aber ehrlich: Mich würde das auch nerven.

 

Mullewutz, der solch unterschiedliche Regelungen sehr bescheiden findet.

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Original von Dr. A. Zwo

O-Ton Zulassungsstelle: ist der Wagen abgemeldet und liegt der TÜV länger als sechs Monate zurück, muss der Wagen vorgeführt werden. Völlig egal, ob das nun ein 1981er Ford Taunus oder ein wenige Monate alter A2 ist. Und leider haben wir auch nur eine Zulassungsstelle...

Das ist im Prinzip richtig, denn es ist nach 6 Monaten nicht mehr sicher zu überprüfen, wann der Wagen beim letzten Mal beim TÜV/Dekra war. Wer das Auto länger abgemeldet lassen möchte muss vor Ende der 6 Monate bei der Zulassungsstelle eine Verlängerung beantragen.

 

In deinem Fall ist aber wird aber durch die Erstzulassung festgestellt, dass das Fahrzeug den TÜV-Anforderungen entspricht, also 3 Jahre TÜV hat. Damit hast du einen fälschungssicheren Nachweis, denn die Zulassungsstelle wird nicht behaupten können, dass du das Datum der Erstzulassung gefälscht hast (dieses Datum ist sicher in der EDV und deinem Fahrzeugbrief registriert).

 

Ich würde mich auf die Hinterbeine stellen und notfalls den Zulassungsstellenleiter verlangen.

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@jai_p.

 

Nach meinem Wissensstand ist diese Aussage falsch.

 

Bis zum 01.Oktober wurde auf der Abmeldebescheinigung vermerkt, wann TÜV und AU fällig sind. Das Fahrzeug selbst konnte dabei 18 Monate abgemeldet bleiben, eine Verlängerung war ausgeschlossen.

Für eine erneute Zulassung war eine gültige TÜV-Prüfung nur bei Ablauf derselbigen notwendig

 

Ganz früher betrug die maximale vorübergehende Stillegung nur 12 Monate. Aber man konnte vor Ablauf der Frist eine Verlängerung um weitere 6 Monate beantragen.

 

Seit dem 01.Oktober wird bei der Abmeldung keine extra Bescheinigung mehr ausgestellt, sondern vielmehr in den Zulassungsbescheinigungen vermerkt (weiss aber nicht ob in Teil I oder Teil II), da beide dem Halter nach erfolgter Abmeldung wieder mitgegeben werden, und nicht wie früher der Fahrzeugschein mit den Angaben über die letzte TÜV Prüfung eingezogen werden.

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Original von HolgerBY

@jai_p.

 

Nach meinem Wissensstand ist diese Aussage falsch.

 

Sorry, mein Wissensstand ist deutlich älter. Korrekturen sind sehr wilkommen.

 

Ich wollte sagen, dass es eine (wenn auch idiotische) Regelung existieren kann, die Zulassungstelle aber nicht um die Termine Erstzulassung und Erstzulassung+3 Jahre herumkommt. Der Werksdienstwagen hat somit TÜV.

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Tip: Diese Aussage schriftlich geben lassen und innerhalb zwei Wochen Widerspruch einlegen. Gegen den, wahrscheinlich nicht erfolgenden, Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung, wieder Widerspruch einlegen.

 

Mit der dann erneuten Ablehnung zu RA gehen und mit Erfolg klagen.

 

Gruß

Frany, der über den Einfallsreichtum der Behörden immer wieder entzückt ist.

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Dear Colleagues,

 

Der "worst case" ist eingetreten: es war genau so, wie ich's befürchtet hab. Ohne Vorführung eines Gebrauchten gibt's keine Zulassung. Das heißt, die Zulassungspapiere werden schon ausgestellt und auch die Kennzeichen konnte ich mir prägen lassen, aber dann sind alle Unterlagen erst einmal fein säuberlich weggeschlossen worden. Und die gibt's erst wieder, wenn die Kugel auf den Hof rollt und der KfZ-Meistersachverständige höchstselbst überprüft hat, ob denn alle ZZZZs und WWWWs in den Papieren mit der eingestanzen Fahrgestellnummer übereinstimmen. Um den TÜV ging's heute gar nicht mehr. Das war wohl nur gestern am Telefon die Erklärung. Natürlich habe ich mir von der (leider wirklich freundlichen und hilfsbereiten) Zulassungs-Schalterdame den (ebenfalls leider freundlichen und hilfsbereiten) Gruppenleiter herbeizitieren lassen, der aber auch nix machen konnte. Laut seiner Aussage ist diese Vorführregelung bundesweit eine "Kann-Regelung" (d.h. die Länder bzw. die Regierungspärsidien können selbst entscheiden, ob sie sie umsetzen), im Einflussbereich des Regierungsbezirks Darmstadt (wozu nun auch Frankfurt gehört) ist sie aber ein Muss. Jede Mühle muss vorgeführt werden, wenn der Halter wechselt. Um eben die ZZZZs und WWWWs zu vergleichen, dass da keiner irgendwelchen Schindluder treibt. Alle Papiere der Welt nutzen nix, mindestens den Rahmen müsste man anschleppen (dann gäb's aber wohl wieder mit dem TÜV Probleme...). Auch Händler könnten, so Mr. Gruppenleiter, im Bereich des RP Darmstadt mittlerweile nicht mehr problemlos für Kunden anmelden, die Zahl der Berechtigten würde zur Zeit "stark reduziert" und auch beim Kreis der wenigen Privilegieren würden "vermehrt Stichproben gemacht." Von wegen Kampf gegen Drogen oder Geldwäsche - in Ffm wird üblen KFZ-"Wäschern" das Handwerk gelegt! Der einzige Ausweg ist für brave Bürger also: Kurzzeitkennzeichen besorgen, Ingolstadt, zurück, Zulassung, vorführen, richtiges Kennzeichen dran. Dass so'n Spaß inklusive der Kurzzeit-Kennzeichen auch gut 40 EUR kostet, juckt da keinen. Bzw. es juckt vielleicht schon einige (die Zulassungsleute haben auch Mitgefühl gezeigt), aber's ändert halt nix am Prozedere. Also mein Tipp: bei der Wahl des Wohnortes nach Möglichkeit auch die Service-Aspekte der KfZ-Zulassungsstelle berücksichtigen. :-)

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So ein Sch...!!!

 

 

Ich habe es schon mal anders erlebt:

Ich sollte mal auch einen Werksdienstwagen aus Stuttgart abholen. Bei der Anmeldung in Hannover hat der Plakettenaufkleber mich einfach ignoriert (ich fing mich schon an zu ärgern). Als keiner mehr in der Bude war hatte ich plötzlich neben der Tüv-Plakette auch den Zulassungsaufkleber drauf, das waren glatt eine Vorführung und 20 km gespart.

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Hallo zusammen,

 

von derartigen Praktiken der Vorführung (nicht TÜV) - nun ich hätte gesagt - habe ich auch noch nichts gehört.

Aber bei genauerem Nachdenken meine ich mich allerdings zu erinnern, dass es so vor etwa 20 Jahren in Hessen auch schon üblich war, dass man mit den Papieren zu einer Bude auf dem Hof neben der Zulassungsstelle ging und dort jemand die Fahrgestellnummer der Papiere und dem Fahrzeug verglichen hat. Und dieser Mensch hat meiner Erinnerung nach auch die Plaketten auf's Nummernschild geklebt.

Ebenso bei Neuzulassung eines Golfs, so um 1981, waren rote Nummernschilder nötig, weil ich ohne Vorführung die Richtigen nicht mit Plaketten bekam.

 

Und vor dem Hintergrund geklauten / gefälschten Papieren, Fahrzeugen (mit manipulierten Fahrgestellnummern) etc. ist doch der Abgleich von Fahrzeug, Papieren usw. durchaus verständlich, oder ? Ich hätte, auch wenn es Zusatzaufwand und -kosten bedeutet, keine Idee, wie die Korrektheit Papiere / Nummernschild / Fahrzeug sonst sicher zu stellen wäre.

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