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nebelleuchten


CH 360

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Hallo Berleburger!

 

Nein, eine entsprechende "Bauvorschrift", das Nebelleuchten nicht zusammen mit Fernscheinwerfern leuchten dürfen, hat es m.W. nie gegeben. Lediglich eine Empfehlung, bei Nebel nicht das Fernlicht einzuschalten.

 

Beim Golf IV wird das Fernlicht ausgeschaltet, sobald die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Das hat aber den (offiziellen) Grund, dass man den aus Kunststoff gefertigten Scheinwerfereinsatz, der alle vorderen Beleuchtungseinrichtungen beinhaltet, vor dem Hitzetod schützen will. Das Problem hatte ich mit meiner alten C-Klasse nicht.

 

Insgesamt finde ich es sehr angenehm, wenn man vorne die komplette "Lichtorgel" entflammen kann. Z.B. bei nächtlichen Gebirgsfahrten leuchten mir die Nebellampen das Vorfeld und den seitlichen Bereich optimal aus, das Abblendlicht sorgt für das "Mittelfeld", und die Fernscheinwefer bringen Licht ins Dunkel für alles, was weiter weg ist.

 

CU!

 

Martin

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Original von heavy-metal

Nein, eine entsprechende "Bauvorschrift", das Nebelleuchten nicht zusammen mit Fernscheinwerfern leuchten dürfen, hat es m.W. nie gegeben....

 

doch, hat es. damals war es nicht erlaubt mit eingeschaltetem fernlicht die nebler anzuschalten. bei nachrüstung der nebler mußte man diese schutzschaltung z.b. per relais realisieren. in den meisten fällen wurden die abblendscheinwerfer beim aufblenden (nicht lichthupe) deaktiviert und das dort angeschlossene relais fiel ab.

 

habe aber eine damalige vorschrift dazu nicht mehr finden können....

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Original von heavy-metal

Hallo Berleburger!

 

Insgesamt finde ich es sehr angenehm, wenn man vorne die komplette "Lichtorgel" entflammen kann. Z.B. bei nächtlichen Gebirgsfahrten leuchten mir die Nebellampen das Vorfeld und den seitlichen Bereich optimal aus, das Abblendlicht sorgt für das "Mittelfeld", und die Fernscheinwefer bringen Licht ins Dunkel für alles, was weiter weg ist.

 

 

Martin

 

Nur mal zur Erinnerung: NSW an ist laut StVO nur zugelassen, bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall! Von nächtlichen Gebirgsfahrten steht da nichts. Genausowenig von "tagsüber" und "klarer Sicht", wie man es leider immer wieder bei bestimmten Zeitgenossen sehen kann, die damit offenbar ein optisches Tuning bewirken wollen oder besonders böse daherkommen möchten. Auf "Zuwiderhandlung" steht übrigens ein Bußgeld. Davon abgesehen sind die Dinger in der Regel für den Gegenverkehr eine unnötige Blendung.

 

Mehr Sicht bringen sie imo auch bei Normalsicht nicht. Überlege einfach mal, wie lange Du bei 50 km/h brauchst, um den vor deinem Wagen erhellten Bereich zu durchqueren. Selbst wenn Dir also ein Hamster direkt vor den Wagen springt und Du ihn dank deiner NSW sehen solltest, kannst Du gar nicht mehr reagieren.

 

Klugscheissmodus aus.

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Hallo NewAudi!

 

Original von NewAudi

Nur mal zur Erinnerung: NSW an ist laut StVO nur zugelassen, bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall! Von nächtlichen Gebirgsfahrten steht da nichts. Genausowenig von "tagsüber" und "klarer Sicht", wie man es leider immer wieder bei bestimmten Zeitgenossen sehen kann, die damit offenbar ein optisches Tuning bewirken wollen oder besonders böse daherkommen möchten. Auf "Zuwiderhandlung" steht übrigens ein Bußgeld. Davon abgesehen sind die Dinger in der Regel für den Gegenverkehr eine unnötige Blendung.

 

Alles völlig richtig, was Du schreibst. Mit einer kleinen Einschränkung: wenn ich es richtig im Kopf habe, darf man in Österreich bei völliger Dunkelheit im Gebirge inzwischen die Nebelscheinwerfer zur Verbesserung der Sicht einschalten.

 

Aber egal, ob es so ist oder eben nicht: wenn ich in der Nacht mutterseelenallein im Gebirge unterwegs bin und mir niemand entgegen kommt: dann mache ich die Fernscheinwerfer an, aber eben auch, so vorhanden, die Nebelscheinwerfer! Wo kein Kläger, da kein Richter. Es wird wohl kaum irgendwo hinter einem Baum ein Cop lauern, der die sporadisch vorbeifahrenden Autos daraufhin kontrolliert, ob jemand mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern daherkommt. Und wenn mir dann doch mal einer entgegen kommt, dann werden nacheinander Fern- und Nebelscheinwerfer ausgeschaltet. Wo ist also das Problem?

 

Ansonsten sind mir diejenigen, die bei mehr oder dichtem (Gegen-)Verkehr allein aus "Hoppla-hier-komme-ich"-Gründen die Nebellampen eingeschaltet haben, ebenso wie Dir ein Dorn im Auge. Denn das hat hat mit Verkehrssicherheit nicht mehr im geringsten etwas zu tun.

 

Übrigens: ein Bußgeld (also eine Strafe, die regelmäßig auch das Flensburger Punktekonto auffüllt und i.d.R. auch nicht direkt vor Ort kassiert wird) wird wg. einer missbräuchlichen Benutzung der Nebelscheinwerfer nicht fällig. Etwaige Strafen bewegen sich im Bereich der Verwarnungsgelder. Das ist bei Fernscheinwerfern nicht anders. Je nachdem, ob man die Leuchten "nur" missbräuchlich benutzt hat, ob jemand gefährdet oder gar geschädigt wurde, fallen Verwarnungsgelder zwischen EUR 15 und 35 an. Aber, wie schon oben gesagt: das alles setzt immer voraus, dass es auch einer mitkriegt... ;)

 

Alles klar? ;)

 

CU!

 

Martin

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