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Ersatzteilversorgung


jmrg

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Hallo,

 

hat jemand von Euch eine Ahnung, wie lange die Ersatzteilversorgung für unsere Alu-Kugel von Audi gewährleistet wird?

 

Ich meine hier keine Verschleissteile, sondern fahrzeugspezifische Teile, die nur für den Audi A2 produziert wurden ...sonderlich viele wurden ja auch nicht davon hergestellt...

 

 

Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort!

 

 

Viele Grüße,

 

Jörg

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  • 3 Jahre später...

Wer für diese Aussage seine Hand ins 'Feuer' legt, der wird sie sich verbrennen. Das ist eine klassische Werbeaussage und journalistische Formulierung. So etwa: Herr XYZ meint (betont, führt aus, ...), die Ersatzteile des Audi A2 werden mindestens noch ... Jahre verfügbar sein.

Impressum: Audi Zentrum Stuttgart, Herr Till Heinrich.

Der wird vermutlich in wenigen Jahren das Haus verlassen haben. Audi hält sich bestimmt nicht daran.

Meine Einschätzung dazu und viele Grüsse aus Südbaden.

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Bei A2-D2, der hat genug Teilespender (allerdings keinen 1.2) rumstehen ;)

 

Nee, mal im Ernst: Audi kümmert sich, im Gegensatz zu bspw. Mercedes, leider recht wenig um seine Young- und Oldtimerfreunde. Dieses Wehklagen hört und liest man ja auch von anderen Clubs. Von daher ist es schon recht wahrscheinlich, dass es auch für das "Stiefkind" A2 nicht anders sein wird.

Wenn unsere Kugeln dann zwischen 12 und 20 Jahren alt sind (wieviele das wohl erleben werden?), wird's uns wohl so gehen wie den Freunden des ersten Audi 100 oder des Audi Coupé :(

Also hilft wohl wirklich nur der Weg, den A2-D2 eingeschlagen hat und man sichert sich rechtzeitig genug Ersatzteile. Denn auch über die Zulieferer wird es wohl wenig geben. Da gab's ja schon zu Lebzeiten nicht viel...

 

Und auch wenn es m.W. eine gesetzliche Verpflichtung gibt, Ersatzteile bereitzuhalten, wird man das wohl kaum einklagen können...

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Da bauen die Autos,die man theoretisch evig fahren kann und machen dann bei den Ersatzteilen Probleme.

Bei meinem A8,D2 gibt es ab und an schon Probleme mit Ersatzteilen,vom

V8 ganz zu schweigen.

Fuer einen Volvo Bj,1955 gibt es hier in Schweden abgesehen vom Lenkrad

noch jede Schraube!!!! Bei Mercedes soll die Versorgung auch sehr gut sein,aber die rosten ja und gefallen mir einfach nicht.

 

so long

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  • 1 Jahr später...

Ich hatte gestern ein Telefongespräch mit Audi. Dabei ging es auch um die Ersatzteilversorgung. Sinngemäß war die Aussage so:

 

Generell sollten alle Ersatzteile nach EOP 10 Jahre verfügbar sein. Danach kann es sein, dass bestimmte Ersatzteile, die nicht benötigt werden um das Fahrzeug betriebsbereit zu halten (z.B. Sitzbezug in Farbe grau -> dann gibts halt nur noch schwarz) nicht mehr angeboten werden. Auch verschwinden 10 Jahre nach EOP Ersatzteile aus dem ETKA, die selten bestellt wurden. Die werden dann aber nicht vernichtet oder nicht mehr angeboten, sondern müssen dann über Classicparts bezogen werden, was je nach Bauteil noch bis zu 15 Jahre nach EOP möglich ist. Bis zu 15 Jahre sind alle Ersatzteil verfügbar, die dazu benötigt werden um ein Auto betriebsbereit zu halten.

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Natürlich gibt es gesetzliche Vorschriften (10Jahre nach EOP*). Aber was macht man, wenn ein Teil nicht mehr lieferbar ist? Klagen?

Das Problem ist weniger die Mechanik als die Elektronik. Die ICs und intelligenten Leistungstreiber haben eine kurze Halbwertzeit. Und ein 15Jahre alter Microcontroller fällt unter Antik-Elektronik. Um es offen zu sagen: Das Problem ist nicht gelöst. Man kann nur beten, dass ein Teil in genügender Anzahl auf Lager liegt.

Der einzige Vorteil der Elektronik ist ihre Verschleissfreiheit, sodass aus Unfall/Schrott-Fahrzeugen noch genügend Teile wieder in den Markt kommen können.

 

*das gilt zum Beispiel auch für Videorecorder, TV u.ä., aber keine Sau interessiert das.

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Da habt ihr recht. Einen klaren Gesetzestext dazu gibt es nicht. Das wird wohl bisher über den Text zu Treu und Glauben abgedeckt. Hier was Interessantes, wo ich die Quelle aber nicht kenne:

Falls einzelvertraglich nichts entsprechendes vereinbart wurde, richtet sich die Frage, wie lange eine Verfügbarkeit gewährleistet werden muss, je nach Einzelfall, nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben (§§ 242, 157 BGB). Bei hochwertigen und langlebigen Gütern entspricht es der Anschauung, dass der Verkäufer während der durchschnittlichen Lebensdauer der Kaufsache die erforderlichen Ersatzteile bereitzuhalten und gegen angemessenes Entgelt zu liefern hat. In der einschlägigen Literatur werden Zeiträume von 5 bis 10 Jahren erwähnt. 10 Jahre dürften allerdings nur im Fall von langlebigen Investitionsgütern (z.B. Industriemaschinen, Fahrzeuge) greifen.

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  • 11 Monate später...

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