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Schürze abgerissen


Oswald

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:ver Ich hab mir bei meiner Kugel die Schürze bei einen Aufsetzer auf der Autobahn (ja deutsche Strassen sind die besten :WUEBR:) ziemlich maltretiert.

Die Isolierung vom Motorunterboden, die an der Vorderschürze befestigt ist, hat es runtergerissen. Dh. die Befestigung ist von der SChürze abgerissen, die Schrauben (ich denke es waren schrauben), sind auf der Autobahn verstreut. Hat irgend jemand eine Ahnung was die Reperatur kosten kann, und ob man es selber machen kann?

 

Danke im Vorhinein.

 

Oswald

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Gast Audi TDI

Hallo Oswald,

wenn Die Schürze unbeschädigt ist und nur die Unterverkleidung gelitten hat, it der Schaden nicht so groß. Die Teileverwerter haben die Schürzen oft schon in der passenden Farbe. Oder bei ebay schauen.

 

Die Unterverkleidung/Geräuschdämpfung kostet neu 73€, die Frontschürze gebraucht um die 100€.

 

Gruß Audi TDI+++

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Original von Audi TDI

Hallo Oswald,

wenn Die Schürze unbeschädigt ist und nur die Unterverkleidung gelitten hat, it der Schaden nicht so groß. Die Teileverwerter haben die Schürzen oft schon in der passenden Farbe. Oder bei ebay schauen.

 

Die Unterverkleidung/Geräuschdämpfung kostet neu 73€, die Frontschürze gebraucht um die 100€.

 

Gruß Audi TDI+++

 

Danke für die schnelle Antwort. Ich fürchte das die Frontschürze kaputt ist. D.h. die Ösen von dem Verbinder sind abgerissen. Ich werd versuchen die Dinge Warmzuschweissen. Wenn das nicht funktioniert muss ich in den sauren Apfel beissen.

Kann man eine Fronstschürze eigentlich selber einbauen, und gibts für den A2 Irgendwelche Teilepläne, oder Reperaturpläne?

 

Gruss

 

Oswald

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Original von Asante Sana

Hallo,

 

mein Beileid.

 

Nur mal aus Interesse: auf welcher Autobahn in welchem Abschnitt und Fahrrichtung war das?

 

 

Gruss Harlekin

Auf der a9 richtung berlin kurz vor berlin. War auch nicht sonderlich schnell unterwegs so 145. Ich sah noch bei einen BMW vor mir Funken sprühen, aber da wars schon zu spät.

Es ist zum Ko... wie die Autobahnen verkommen sind. Lastwagen hin oder her, aber immerhin löhn ich 70% Steuer auf den Sprit damit das nicht passiert, und dann so was.

Sorry das ich hier abk... aber ich bin vielfahrer, und die Strassen in Deutschland sind schon schlechter als die Italienischen je waren (von heute sein will ich gar nicht sprechen).

Ich genier mich jedes mal wenn ich über die Deutsch Österreichische Grenze nach Deutschland fahre und die Strassen plötzlich Kosovo Niveau bekommen.

 

Oswald.

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Original von Sl4yer

ist es nicht so,wenn kein schild dort steht mit straßenschäden das dann die gemeinde bezahlen muß oder die stadt?

 

Im Prinzip richtig, aber gilt nicht auf der Autobahn, weil dann jeder McLaren F1 Besitzer und Bugattifahrer mit 330km/h fahren würde und aus der Kurve fliegt und sagen könnte: Ihr hat die nicht auf 180 begrenzt die Kurve. Da gilt eben: vorrausschauend fahren, den Bedingungen angepasst.

 

Bei 30-Zonen und 50 in der Stadt und du der STadt nachweisen kannst(was sehr schwer wird) dass der Schaden ursächlich auf dem Schlagloch basiert... usw.

 

@Harlekin: er fährt den 1.2er der liegt tiefer und nochmal tiefer wegen der Spoilerlippe unten und ich behaupte die Federn sind relativ weich (Vermutung) und daher mach dir keine Sorgen , dass dürfte dann nur die 1.2er betreffen andernfalls wäre die Unebneheit schon extrem groß und würde epariert.

 

Gruß erstens

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Original von erstens

... aber gilt nicht auf der Autobahn ...

 

Doch doch, das gilt natürlich auch für Autobahnen. Aber selbstverständlich nicht ohne Einschränkungen. Grundsätzlich müssen die Straßen so beschaffen sein, dass beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (und hierunter fällt m.W. auch die Richtgeschwindigkeit) an einem Auto in serienmäßigem Zustand keine Schäden auftreten können. Das bedeutet, dass die Bauausführung bzw. die Straßenbeschaffenheit bestimmten "Normen" (Vorschriften) genügen muss. Wie diese Normen genau aussehen? Keine Ahnung...

 

Ich würde trotzdem mal dem zuständigen Amt (Straßenmeisterei) eine Aufforderung zur Übernahme der Reparaturkosten zukommen lassen. Erst recht, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Ein Problem bei der Abwälzung der Reparaturkosten könnte natürlich eine nachträglich vorgenommene Tieferlegung sein - oder aber der Fall, dass die Fahrbahn schon mehrere Kilometer vor dem Überfahren der eigentlichen "Schadstelle" derartig ramponiert war, so dass ein aufmerksamer Fahrer - auch ohne "Aufforderung" durch entsprechende Verkehrszeichen - sein Tempo entsprechend (und evt. deutlich unter die Richtgeschwindigkeit) gedrosselt hätte. Und wenn die Straßenmeisterei nachweisen kann, besagte Stelle auf "Zulässigkeit" in vorgeschriebenen Abständen untersucht und für "tolerabel" im Sinne der Vorschriften befunden zu haben, hat man ebenfalls schlechte Karten.

 

Übrigens: der 330 km/h schnelle Bugattifahrer ist ein eher unpassendes Beispiel. Denn das "Herausfliegen" aus einer Kurve bedeutet ja zunächst einmal, einen guten Fahrbahnzustand vorausgesetzt, dass er mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war (vgl. § 3 StVO) und nicht gefahrlos innerhalb der Sichtweite anhalten konnte. Der Begriff "unangepasste Geschwindigkeit" ist natürlich relativ, denn er ist u.a. abhängig von den fahrerischen Fähigkeiten des Fahrers, aber auch von der technischen Beschaffenheit des Fahrzeugs, und nicht zuletzt auch von der Beladung des Fahrzeugs. Wenn man mit einem Pkw auf der Landstraße eine Kurve noch mit 80 durchfahren kann, bedeutet das z.B. noch lange nicht, dass man mit einem Sattelzug das Gleiche tun darf. Und wenn es ein "alter Hase" schafft, heißt das ebenfalls nicht, das ein Fahranfänger die Kurve ebenso forsch nehmen kann. Außerdem bedeutet das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen, dass das (Haupt-)Risiko eines Unfalls i.d.R. vom jeweiligen Fahrzeugführer zu tragen ist, er sich also nicht auf unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse berufen kann. Das ist schon so vor langer Zeit höchstrichterlich bestätigt worden.

 

CU!

 

Martin

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Wo hier gerade §3 der StVO erwähnt wird, dort steht auch:

 

[Der Fahrzeugführer] darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.

 

Solange man nicht nachweisen kann, dass die Straßenschäden unsichtbar sind, dürfte man relativ schlechte Karten haben...

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Original von Martin

Wo hier gerade §3 der StVO erwähnt wird, dort steht auch:

 

[Der Fahrzeugführer] darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.

 

Solange man nicht nachweisen kann, dass die Straßenschäden unsichtbar sind, dürfte man relativ schlechte Karten haben...

 

Die Bodenwelle konnte man unmöglich sehen. Es war dunkel, und das DIng ist relativ lange, dh. keine kurze Verwerfung, die einen Schatten wirft. Ich hab sie mir heute noch einmal angesehen, bin mit meinen Anwalt an die Stelle. Ein Fahrbahnmangel, ich vermute aufgrund von Wassereintritt und Frost aufbruch.. Auf der oberseite X Schrammen. (Bin also nicht der Einzige)

Aber ich habe laut meinen Anwalt trotzdem schlechte Karten.

Btw. Ich hab einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt. 890 Euro. Wei einige Halterunggschrauben mit rausgerissen sind.

Super.

 

Gruss ans Forum

 

Oswald

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  • 11 Monate später...

Ich lese:

 

"SSP240 über die A-2 Karosserie"

 

- bei wem kann man den/die/das einsehen?

Im Internet ist die Seite nicht aufrufbar.

 

Ich habe mir auch die Unterboden-Verkleidung (Kunststoff) bei meinem 1.2 TDI "verletzt" und will mir das erst mal ohne Hebebühne anzuschauen, bevor ich in die Werkstatt damit gehe (wohl erst bei der nächsten Inspektion).

 

Wer kann helfen?

mfG

duererstadt

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Hallo, in dem Heft steht aber keine Demontageanleitung drin. Es hilft dir also sicher nicht, da geht es nur um Konstruktion, Aluminium usw.

Ansonsten ist darauf ein Copyright genau wie auf die eigentliche Reparaturanleitung etc. Ohne Bühne ist das schon mal grundsätzlich schlecht, mit Wagenheber anheben sollte man schon, ist ja so viel von unten erreichbar.

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