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Auto mit Unfallschaden anbieten


Quetschi

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Hallo Leute,

 

bin gerade dabei meinen A2 in autoscout24.de und mobile.de reinzustellen.

 

Nun bin ich etwas verwirrt:

Mein A2 hatte im Jahr 2004 einen Rahmenschaden der durch ein Audi-Zentrum wieder instandgesetzt wurde.

 

Beim inserieren in den genannten Online-Märkten gibt es eine Ankreuzoption die da lautet "Besteht ein erheblicher, NICHT REPARIERTER Unfallschaden".

 

Nun, mein A2 ist ja wieder in Ordnung gebracht worden, dadurch trifft diese Option ja nicht zu. Soll ich im Angebotstext dann noch auf den Unfall hinweisen? Beim Verkauf darf ich diesen Schaden ja meines Wissens sowieso nicht verschweigen, oder?

 

Ist es üblich oder unüblich auf reparierte Unfallschäden schon beim anbieten hinzuweisen?

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Hallo Quetschi!

 

Es ist ja nicht die Frage, was bei der Angabe von Schäden "üblich" ist oder nicht. Entscheidend ist, ob Du zur Vermeidung eventueller späterer Regressansprüche Unfallschäden angeben musst. Und diese Frage ist eindeutig mit "ja" zu beantworten.

 

Ich würde das Risiko, etwas verschwiegen zu haben und anschließend wg. arglistiger Täuschung (was kein Kavaliersdelikt mehr ist!) vor dem Kadi zu stehen, das Auto zurückzunehmen, Schadenersatz zu leisten und Bußgeld sowie Gerichtskosten zu zahlen, jedenfalls nicht eingehen.

 

Ganz im Gegenteil: ich würde sogar auch "Bagatellschäden" (diese wenigstens im Verkaufsgespräch) angeben. Dann bist Du auf der sicheren Seite und schaffst Vertrauen ggü. dem Interessenten. Wenn der jetzt wg. eines Bagatellschadens noch einmal anfängt zu verhandeln, kannst Du Dich immer mit Argumenten wie "welches Auto hat nach x Jahren nicht schonmal wenigstens einen kleinen Rempler gehabt?" oder "ist doch alles rückstandslos und fachgerecht repariert worden!" bzw. "Bagatellschäden ziehen keine Wertminderung nach sich!" aus der Affäre ziehen.

 

Ich als Käufer würde auch immer nach Bagatellschäden fragen. Eine unwahre Antwort darauf trifft ebenfalls den Tatbestand der arglistigen Täuschung (und ist im übrigen auch leicht per Messung der Lackdicke nachzuweisen).

 

Bei großen Instandsetzungen solltest Du eigentlich auch ein Gutachten vorweisen können, aus dem hervorgeht, was repariert wurde, und ob evt. eine (technische oder merkantile) Wertminderung zurückgeblieben ist, die vom Marktwert eines unfallfreien Fz. abzuziehen wäre. In diesem Zusammenhang ist es sicher auch nicht verkehrt, vor dem Verkauf das Fz. z.B. beim ADAC bewerten zu lassen.

 

CU!

 

Martin

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DU bietest ihn in der normalen Kattegorie an.

 

Und du SOLLTEST im Text auf den professionell reparierten Schaden hinweisen.

 

Das liest man zwar nur selten, aber ich würde doch kein Auto kaufen, dass ich gesehen habe, gefahren habe und erst beim Ausfüllen des Kaufvertrages was von Unfall lese.. Das schreckt enorm ab.

 

Bleibt nur die Frage, wieviele Verkäufer einen reparierten Unfall verschweigen...

 

Einer mit offengelegtem Unfallschaden war ja mal in ebay drin...

 

Finde ich die einzige Faire Variante.

 

v.a. wenn man selbst der Halter zur Zeit des Unfalls war.. und dieser somit bekannt ist

 

Gruß erstens

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@Alexa

Bin grad am rumsuchen, für welchen Preis vergleichbare angeboten werden, dann muss ich noch etwas rumrechnen und geb dir dann Bescheid :)

Gab damals ein Gutachten, wonach die merkantile Wertminderung 800 EUR beträgt - um so nen Betrag werd ich halt im Vergleich zu unfallfreien runtergehen - dagegen kommt ein bisschen was drauf, weil ich ja die Standheizung nachgerüstet hab.

 

@heavy-metal

ne ist klar, ich hatte unter keinen Umständen vor, diesen Unfall beim Verkauf zu verschweigen, dass kommt auf alle Fälle in den Kaufvertrag rein, dass ich den Käufer auf diesen Schaden hingewiesen habe.

 

Mir ging es ums anbieten - man findet nirgendwo einen, der in seinem Angebot reinschreibt, dass er nen Unfall hatte aber repariert wurde. Aber ich denke ich schreib das mitrein, glaube das kommt doch seriöser rüber gleich drauf hinzuweisen anstatt dann erst beim Telefonat o.Ä.

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@Alexa

 

hab nur mal kurz durchgeblättert - wäre 7800,- ein vertretbares Angebot?

 

- 1. Hand

- Scheckheftgepflegt

- 83000 km

 

Lass evtl. diese oder nächste Woche auch noch TÜV/ASU machen und Reifen sind leider auch fällig, da ich das Auto etwas länger fahren musste als ursprünglich geplant.

 

wie bereits oben erwähnt gabs leider 2004 den Unfallschaden.

 

Wir sind leider etwas weit auseinander - wohn im Bayerischen Wald (nähe Passau) :)

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Gast unregistered user

Hallo,

als Nachweiß das es in einer Audi Werkstatt gemacht wurde hast Du ja Dein Service Heft, dort müssen ALLE vom Audi Partner instand gesetzte Strukturschäden eingeragen/eingezeichnet werden und abgestempelt werden. Da gibt es extra eine Seite dafür im Serviceheft.

 

Gruß

MisterX

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@misterx

 

danke für den Tipp - hab gleich mal die entsprechende Seite im Serviceheft rausgesucht - KEIN EINTRAG :WUEBR:

 

Da werd ich morgen gleich mal schauen ob die mir das nachtragen - glaub mich aber zu erinnern dass ich was bekommen hab, was ganz ähnlich aussah. Muss ich heut abend mal nachschauen.

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Original von heavy-metal

Ich würde das Risiko, etwas verschwiegen zu haben und anschließend wg. arglistiger Täuschung (was kein Kavaliersdelikt mehr ist!) vor dem Kadi zu stehen, das Auto zurückzunehmen, Schadenersatz zu leisten und Bußgeld sowie Gerichtskosten zu zahlen, jedenfalls nicht eingehen.

 

Ganz im Gegenteil: ich würde sogar auch "Bagatellschäden" (diese wenigstens im Verkaufsgespräch) angeben. Dann bist Du auf der sicheren Seite und schaffst Vertrauen ggü. dem Interessenten. Wenn der jetzt wg. eines Bagatellschadens noch einmal anfängt zu verhandeln, kannst Du Dich immer mit Argumenten wie "welches Auto hat nach x Jahren nicht schonmal wenigstens einen kleinen Rempler gehabt?" oder "ist doch alles rückstandslos und fachgerecht repariert worden!" bzw. "Bagatellschäden ziehen keine Wertminderung nach sich!" aus der Affäre ziehen.

 

Ich als Käufer würde auch immer nach Bagatellschäden fragen. Eine unwahre Antwort darauf trifft ebenfalls den Tatbestand der arglistigen Täuschung (und ist im übrigen auch leicht per Messung der Lackdicke nachzuweisen).

 

Besser kann man es nicht ausdrücken.

Hinterher kann es sonst immer Ärger geben, gerade weil viele sich den Kaufvertrag gar nicht mehr so genau durchlesen etc.

Unser Dozent (Richter am OLG Hamm) sagte zwar mal, dass reparierte Schäden bis ca. 1.000 € nicht problematisch sind, trotzdem würde ich immer auf noch so kleine Schäden hinweisen, aber Quetschi, Du willst ja auch nicht verschweigen. Gut so.

Aber um mehr Interessenten zu bekommen würde ich evtl. doch auf einen Hinweis im Angebot verzichten und wenn überhaupt dann nur etwas wie erwähnt in den Zusatztext schreiben. Viele Leute lassen sich schon von der Erwähnung des Wortes Unfall abschrecken, das ist im persönlichen Gespräch viel einfacher zu erläutern, außerdem rufen dann weniger unseriöse Händler an (so nach dem Motto:

"Ey Alder, habsch gehört Du willst Wagen mit Unfall verkaufen. Keine Problem, komme vorbei..."

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@Alexa

meinst du die Kilometer vom Auto oder meinst du die Entfernung?

 

@Silverstar

hab den Hinweis in den Anzeigentext reingeschrieben - haben trotzdem schon sehr viele angerufen, hätt ich mir nicht gedacht dass es so schnell geht - evtl. geht er am WE schon weg.... hmmm... ;(

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Ich hab ihn in den Online-Märkten schon noch etwas höher angeboten als das, was ich hier genannt habe - da war quasi ein kleiner Forums-Rabatt drin :) - ich hab mir die Preise anderer vergleichbarer Privatanbieter angesehen und dann kommt bei meinem halt folgendes dazu:

 

- Unfallschaden (Wertminderung lt. Gutachten 800EUR)

- Zahnriemen muss bei 90t gewechselt werden - meiner hat jetzt 83t (fast jeder Anrufer hat danach gefragt)

- Sommerreifen müssen wohl komplett erneuert werden, bei den Winterreifen wären zumindest 2 neue fällig

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@Quetschi:

 

Meines Wissens nach bezieht sich die Wertminderung durch den Unfall auf den Zeitpunkt des Unfalls, d.h. wenn Du das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls verkauft hättest, hättest Du für dieses Auto mit reparariertem Unfallschaden 800,- weniger bekommen als für das gleiche ohne Vorschaden, sog. "merkantiler Minderwert".

 

Da seitdem aber ca. 2 Jahre vergangen sind und Dein Auto an Wert verloren hat, sollte auch der Minderwert durch den Unfall in gleicher Relation abnehmen. Daher denke ich, dass Du nicht die vollen 800,- als Minderwerwert durch den damaligen Unfall beim jetzigen Verkauf ansetzen brauchst. - Nur so als Gedanke für Deine Preisverhandlungen... ;-)

 

Grüße

KUR

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