Zum Inhalt springen

Rechnung bezahlen trotz erfolgloser Reparatur ???


jwin95

Empfohlene Beiträge

hallo,

möchte gerne Eure Meinung hören ...

 

Muß ich eine Rechnung über 2 Arbeitstunden (+MWst) für eine erfolglose Fehlersuche bei einer Audi-Vertragswerkstatt bezahlen ????

 

(so geschehen gestern ... hätte sonst meinen Fahrzeugschlüssel nicht bekommen...)

 

 

jwin95 -jürgen, bonn - ?ver ?ver ?ver

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

du mußt leider die Rechnung bezahlen, sonst hättest Du das Fahrzeug nicht zurückbekommen, aber

 

Du hättest auf die Rechnung folgendes schreiben müssen:

 

Zahlung unter Vorbehalt aller Rechte (hoffentlich geschehen)

 

damit du die Möglichkeit hast, eventuell den Rechnungsbetrag zurück zu fordern. Mehr kann ich leider nicht dazu sagen, aber ich denke die Reparatur hätte erfolgreich sein müssen.

 

Gruß

Jürgen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original von JürgenP

 

Du hättest auf die Rechnung folgendes schreiben müssen:

 

Zahlung unter Vorbehalt aller Rechte (hoffentlich geschehen)

 

 

Gruß

Jürgen

 

hallo Namensvetter,

tja, woher soll ich das als Kunde wissen ?

Habe ich leider nicht draufgeschrieben ...

 

Eine AUDI-VERTRAGSWERKSTATT sollte als Audi-Partner doch eigentlich sowas nicht tun, oder ???

 

Man stelle sich vor, dass wird mit Namen der Werkstatt irgendwo veröffentlicht ... dann ist das Geschrei sicher sehr gross

 

gruss

jürgen, bonn - jwin95 -

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Geschädigter,

 

Das ist wohl eine Frage an die Rechtsexperten in diesem Forum.

 

Eine Rechnung nicht bezahlen ist das eine.

Eigentum unterschlagen (Fahrzeug nicht zurückbekommen) sicherlich das andere.

 

Wie lautet die Auftragserteilung?

 

Mehrleistung vereinbart?

 

Die Rechnung lautet auf?

 

Erbrachte Leistung?

 

Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug ? (Eigentumsvorbehalt)

 

Warum wollte Dir die Werkstatt Dein Auto nicht wiedergeben ? Entbehrt jeder Rechtsgrundlage aber stellt möglicherweise einen Tatbestand dar.

 

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug es sei denn Du hast "Sofort" vereinbart oder "bei Abholung".

 

Gruß Steffen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original von dasaudimonster

Hallo Geschädigter,

 

Das ist wohl eine Frage an die Rechtsexperten in diesem Forum.

 

Eine Rechnung nicht bezahlen ist das eine.

Eigentum unterschlagen (Fahrzeug nicht zurückbekommen) sicherlich das andere.

 

5)1) Wie lautet die Auftragserteilung?

 

2) Mehrleistung vereinbart?

 

3) Die Rechnung lautet auf?

 

4) Erbrachte Leistung?

 

5) Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug ? (Eigentumsvorbehalt)

 

6) Warum wollte Dir die Werkstatt Dein Auto nicht wiedergeben ? Entbehrt jeder Rechtsgrundlage aber stellt möglicherweise einen Tatbestand dar.

 

7) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug es sei denn Du hast "Sofort" vereinbart oder "bei Abholung".

 

Gruß Steffen

 

@Steffen,

stimmt ... werde mal die Details erläutern ...

 

zu 1) Fehlermeldung 00778 Lenkwinkelsensor defekt

- Lenkwinkelsensor auswechseln -

 

zu 2) Keine Mehrleistung ... da der Lenkwinkelsensor nicht defekt war, wurde der "alte" wieder eingebaut ... knapp 2 Stunden Arbeit

 

zu 3) Rechnung lautet "Lenkwinkelsensor ausgebaut und geprüft.

12 Arbeitseinheiten (denke ich mal ...da steht eine 12 ???)

 

zu 4) Lenkwinkelsensor ausgebaut und geprüft

 

zu 5) Nein ... kein Leasingfahrzeug ...mein Eigentum

 

zu 6) Weil das hier in der Region so üblich ist ... bei allen Werkstätten ...Geld gegen Ware

 

zu 7) beides nicht angekreuzt

 

 

Mmmmmmhhhh

werde Anfang der Woche mal die KFZ-Schiedstelle anrufen ...

habe nun schon über 1600 Euro für erfolglose Reparaturversuche bezahlt.

 

Jede Menge Fehlermeldungen im Speicher obwohl alles O.K.

 

jürgen - jwin95 -

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Jürgen,

 

Wie Du es beschreibst : Zahlungsziel 14 Tage - ohne Abzug

 

 

 

Ware ist in diesem Fall die Arbeitsleistung nicht Dein Auto!

 

Wenn die Fehlerquelle nicht erkannt !und! beseitigt wurde gilt die Auftragsleistung als nicht erbracht wenn der Fehler wieder auftritt.

 

Wie steht es mit der Gewährleistung auf die Reparatur, die keine war?

 

Wie erklärt die Werkstatt den Fehlereintrag?

 

Solltest Du ein durchgeschliffenes Kabel finden - Geld zurück.

 

Bin gespannt was die Schiedsstelle Dir rät!

 

Viel Erfolg!

 

Gruß Steffen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Jürgen!

 

Die Frage, ob Du die Rechnung nun bezahlen musst oder nicht, lässt sich pauschal nicht so einfach beantworten. Grundsätzlich gilt, dass Du das bezahlen musst, was Du in Auftrag gegeben hast. Wenn auf dem Auftrag steht: "Lenkwinkelsensor austauschen", dann sieht es erstmal schlecht aus. Aber der Reihe nach. Es müssen insbes. folgende Punkte geklärt sein:

 

1. Wer hat die Fehlermeldung ausgelesen? War es die Werkstatt, die den Sensor gewechselt hat?

2. Wer hat festgestellt, dass der Sensor i.O. war? Und wie hat man das schlussendlich festgestellt? Hätte man das nicht vor Aus- und Wiedereinbau - und unabhängig vom Auslesen des Fehlerspeichers - prüfen können?

3. welche genauen Fehlermeldungen hattest Du bisher?

 

 

Original von jwin95

Mmmmmmhhhh

werde Anfang der Woche mal die KFZ-Schiedstelle anrufen ...

Und warum hast Du immer noch keine E-Mail an Audi Ingostadt geschickt??? ;) Wenn Du jetzt schon über die Schiedsstelle quasi den Brunnen vergiftest, wird das mit einer Beseitigung des Fehlers, selbst wenn Du Unterstützung aus Ingolstadt erhältst, erfahrungsgemäß schwieriger...

 

CU!

 

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zunächst mal darf die Werkstatt den Wagen als Pfand einbehalten gem.

§647 BGB: Unternehmerpfandrecht

Dieses Pfandrecht könnte durch §812.2 (Herausgabeanspruch) wieder aufgehoben werden, wenn der mit dem Werkvertrag "bezweckte Erfolg" nicht eingetreten wäre. Allerdings ist der Lenkwinkelsensor ja i.O. und damit eigentlich auch der "bezweckte Erfolg" eingetreten.

 

Bei Werkverträgen kenne ich mich so genau nicht aus, aber ich denke, dass hier ja erst die Fehlermeldung zu einer nötigen Prüfung geführt hat. Und genau die scheint ja fehlerhaft zu sein wenn kein Fehler vorlag.

 

Ansonsten wäre der Fehler ja nicht behoben und Du hättest Anspruch auf Nacherfüllung. Aber die Frage ist, ob der Fehler immer noch da ist und deshalb ein Mangel vorliegt.

M.E. gehört auch dazu, dass die Fehlermeldung nicht mehr auftritt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Aktivitäten

    1. 18

      [1.4 BBY] Schaltung ohne Funktion

    2. 0

      Kälteleitungen erneuern

    3. 18

      [1.4 BBY] Schaltung ohne Funktion

    4. 21

      [1.2TDI ANY] Extrem spätes Auskupplen, raues Einkuppeln, sporadisch keine Gasannahme

    5. 57

      [1.4 TDI ATL] Schaltung schwergängig, Kupplung Ursache?

    6. 9

      [1.6 FSI] Bezugsquelle Ölpumpe?

    7. 18

      [1.4 BBY] Schaltung ohne Funktion

    8. 12

      Treffen beim Nationalen Automuseum in Diezhölztal

    9. 12

      Treffen beim Nationalen Automuseum in Diezhölztal

    10. 57

      [1.4 TDI ATL] Schaltung schwergängig, Kupplung Ursache?

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.