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Wandlung möglich?


clooman

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Hallo,

 

ich habe ein komplizierteres Problem und benötige Euren Rat. Hier die Vorgeschicht:

 

Ich habe im August 2005 einen gebrauchten A2 1.4 mit 87.000km beim Daimlerhändler gekauft, inkl. Gebrauchtwarengarantie.

 

Anfang Mai 2006 bemerkte ich einen Motorschaden und brachte nach Rücksprache mit dem Daimlerhändler und der Versichung das Fahrzeug zu einem Audi-Händler zur Reparatur. Nach 4 Wochen (!!) durfte ich meinen A2 wieder abholten, er hatte einen Austauschmotor bekommen.

 

Bereits am nächsten Tag (nach ca. 50km) versagte der Tacho und die Tanknadel fing an zu "wandern".

 

1. Werkstattbesuch: Geschwindigskeitsgeber defekt. Wird "auf Kulanz" gemacht, da es ja eigentlich nichts mit dem Motorschaden zu tun hat.

 

2. Werkstattbesuch: ein Tag danach. A2 abgeholt, vom Hof fahren. Tacho schwankt hin und her, etc. Testen die gar nix? --> Kabelbaum wurde bei Motortausch über Abgaskrümmer gelegt und schmorte durch. Daher auch der defekte Geschwindigkeitsgeber. Eigentlich sollte man das doch sehen wenn der Kabelbaum falsch liegt...

 

3. Werkstattbesuch: nach ca. 2000km sachtem Einfahren des Motors hörbares "Sägen" und Drehzahlschwankungen im Leerlauf. Ausserdem zweimal Wechsel in den Notlauf auf der Autobahn innerhalb einer Stunde. Verdacht: Leckluft?? nach 10 Tagen (!!) und "wir haben alle Anschlüsse überprüft" und sage und schreibe über 150km Testfahrerei (der Servicebetreuer nahm das Fahrzeug ohne Rücksprache mit mir zu Privatzwecken mit) kam das Auto letzten Samstag zurück. Laut Aussage des Serviceberaters gab es auch kein Eintrag im Fehlerspeicher und jetzt sei der Fehlerspeicher auch leer.

 

Heute (nach ca. 500km Fahrt): erneut Wechsel in Notlauf!! beim Kumpel den VAG-Tester drangehängt und versucht, den Fehlerspeicher des Motorsteuergeräts auszulesen. Das Steuergerät hat nicht angesprochen. Alle anderen Steuergeräte (Komfort, ABS, etc) waren ohne Problem ansprechbar....

 

Also ich verstehe das nicht. Ich war seit des Motortauschs 3 (drei!!) Mal in der Werkstatt. Wie will der mit klar machen, dass der Fehlerspeicher leer sei wenn er gar nicht auszulesen ist... und dann auch noch über 150km Privatfahren, ich fasse es nicht.

 

Da das Fahrzeug ja nicht vom Audihändler stammt, kann ich nicht das gewohnte Recht "nach dreimal Nachbessern Wandlung" geltend machen. Oder muss das in diesem Fall der Daimlerhänder bzw. die Versicherung machen?

 

Bzw was kann ich von Audi erwarten?!? Was haltet Ihr für möglich?

 

Hier meine "Ideen/Wünsche :) ":

 

- Austauch gegen anderen A2 (sie scheinen ja nicht in der Lage zu sein, das Fahrzeug vernünftig zu reparieren)

- evtl. Austausch des Motorsteuergeräts und ein paar Sachen zusätzlich reparieren (z.B. ein paar Karossieschäden... ;)

 

Ich mag eigentlich das Fahrzeug, aber ich bekomme den Eindruck, dass der Händler entweder inkompetent ist oder mich einfach nicht ernst nimmt...

 

Wäre dankbar für Eure Meinungen, aber bitte nur ernstgemeinte!

 

Grüsse Christian

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Original von clooman

Da das Fahrzeug ja nicht vom Audihändler stammt, kann ich nicht das gewohnte Recht "nach dreimal Nachbessern Wandlung" geltend machen.

Klar kannst du, denn das Recht ist gemäß § 323 BGB definiert und gilt bei jedem Vertragsabschluss (insbesondere unabhängig ob Mercedes oder Audi). Aber bitte beachten, dass der Verkäufer nicht notwendigerweise auf die Wandelung eingehen muss (es gibt noch Minderung und Rücktritt vom Kaufvertrag), evtl. sogar die 3 Nacherfüllungsversuche in Abrede stellen wird.
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Also ich behaupte nicht, absoluter Experte zu sein aber nach drei abgeschlossenen Fachprüfungen über Wirtschaftsprivatrecht während meines Studiums bin ich sicher kein Laie mehr.

 

Zunächst gibt es hier etwas klarzustellen:

 

1.) Was genau wurde mit dem Daimlerhändler besprochen bzgl. der Nachbesserung bei Audi und wer bezahlt die Rechnung von Audi ??

Das ist wichtig zu wissen, denn dann wissen wir, ob es sich um eine Nacherfüllung des ursprünglichen Vertrages oder um einen Werkvertrag mit Audi handelt.

 

2.) Man hat sofort nach dem Mangel die Wahl: Nachbesserung oder Neulieferung. "Wandelung" gibt es nicht mehr.

 

Der Verkäufer kann allerdings die Wahl des Käufers verweigern, soweit diese unverhältnismäßig ist (z.B. ein neues Auto verlangen wenn nur der Fensterheber kaputt ist).

Nur für den Fall des Rücktritts müssen zwei erfolglose Nachbesserungsversuche erfolgt sein, außer wenn:

 

-der Verkäufer die Nachbesserung verweigert

-eine angemessene Frist zur Nachbesserung abgelaufen ist

-es dem Verkäufer unmöglich ist zu leisten

-die Reparatur z.b. teurer wäre als eine Neulieferung

(Auf die § verzichte ich hier mal)

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@Silverstart:

 

Danke für Deine Antwort. Ich habe das Fahrzeug beim Daimlerhändler gekauft. Mit dabei war die übliche Gebrauchtwagenversicherung von einer externen Versicherung.

 

Das Audizentrum sollte nun im Auftrag dieser Versicherung den Schaden beheben. Die Versicherung bezahlt auch die Rechnungen.

 

Nun scheint aber das Audizentrum nicht in der Lage zu sein, diesen Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen! Nach dem erfolgten Motoraustausch war ich zusätzliche 3 Male dort wegen Motorproblemen (Details siehe früheres Posting).

 

Was nun?

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Also mit den Wandlungsoptionen kenn ich mich net aus... aber ich glaube wenn ein Hänlder ohne Absprache das Auto privat mitnimmt und dann 150 km fährt, dann würd ich da mal böse auf den Tisch hauen. Es war nicht abgesprochen, es war privat (man weiß ja net was der damit gemacht hat, also wie der das Auto behandelt hat) und dann noch 150 km, das stinkt. Da wär ich mächtig böse geworden!

 

Grüße

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Original von Silverstar

2.) Man hat sofort nach dem Mangel die Wahl: Nachbesserung oder Neulieferung. "Wandelung" gibt es nicht mehr.

 

Könntest du das und die daraus folgenden Implikationen etwas näher erläutern, gerne auch unter Zuhilfenahme entsprechender Paragraphen -- der Thread heißt schließlich "Wand(e)lung möglich?"?

 

Vielen Dank!

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