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  1. Hallo, liebe Leute, ich hätt gern Hilfe bei der Einschätzung, ob ich im Recht bin oder mich verrenne. Der Sachverhalt: am 28.10.2019 Beitragsrechnung für 2020 über 258,66 Euro, was einer mäßigen Erhöhung gegenüber 2019 entspricht. Am 10.12. 2019 jedoch Beitragsrechnung für 2020 über 289,72 Euro, also nochmal deutlich höher als vorher. Vorangegengen war eine lediglich vorübergehende Änderung auf einen zusätzlichen Fahrer vom 01.12.2019 bis 06.12.2019, welche korrekt und tagesgenau verbucht und abgerechnet wurde. Es gab keine weiteren Änderungen am Vertrag, dieser sollte zu den alten Bedingungen weiterlaufen. Aufgrund der mir erst am 10.12.2019 zugegangenen Beitragserhöhung habe ich mit Einschreiben vom 14.12.2019, zugestellt am 16.12.2019 ausdrücklich mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen und zum Jahresende gekündigt. Ab 01.01.2020 ist mein Auto woanders versichert. Nun will die alte Versicherung mich nicht entlassen und schreibt mir, ich hätte die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Sie geht mit keinem Wort auf den Sachverhalt ein, dass es sich hier um eine Sonderkündigung handelt. Das Recht dazu leite ich natürlich aus der Tatsache ab, dass mir die erhöhte Beitragsrechnung erst am 10.12.2019 mitgeteilt wurde. Da kann ich ja wohl schlecht fristgerecht zum Jahresende kündigen, aber ein Sonderkündigungsrecht steht mir doch sicherlich zu, oder? Was meint ihr? Wenn ich auf dem Holzweg sein sollte, verpasst mir einen Dämpfer, dann will ich kein Fass aufmachen Gruß, Lili
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