Zum Inhalt springen

Community durchsuchen

Zeige Ergebnisse für die Tags "'wirtschaftlicher totalschaden'".

  • Suche nach Tags

    Trenne mehrere Tags mit Kommata voneinander ab.
  • Suche Inhalte eines Autors

Inhaltstyp


Kategorien

  • Artikel

Forum

  • Bugs der neuen Forensoftware
  • News - Regeln - Impressum
    • Clubinfos - Boardregeln - Impressum
  • Allgemein
    • Allgemein
    • Verbraucherberatung
    • English language forum
    • Treffen
  • Rund um den A2
    • Technik
    • Ausstattungen & Umbauten
    • Pflege
  • Basar
    • Teileangebote
    • Teilesuche
    • Automobile An- und Verkauf
    • Tauschbörse
  • Rastplatz

Kalender

Es gibt keine Einträge.


Ergebnisse finden in...

Suchtreffer enthalten ...


Erstellungsdatum

  • Beginn

    Ende


Zuletzt aktualisiert

  • Beginn

    Ende


Suchtreffer filtern nach ...

Benutzer seit

  • Beginn

    Ende


Gruppe


About Me


A2 Modell


Baujahr


Farbe


Sommerfelgen


Winterfelgen


Zusätzliche Felgen


Ausstattungspakete


Soundausstattung


Panoramaglasdach


Klimaanlage


Anhängerkupplung


Sonderaustattung


Wohnort


Hobbies


Beruf


Website


ICQ


AIM


Yahoo


MSN


Skype


Threema ID

1 Ergebnis gefunden

  1. So, nun ist es mir nach fast 16-jähriger Fahrt mit dem A2 doch passiert: hatte einen Unfall ("klassische" Vorfahrtverletzung durch den Unfallgegner). Ich befürchte nun, dass ich an 2 Fronten kämpfen muss: Sicherstellung, dass ich am Unfall keine Teilschuld bekomme (denn der Unfallgegner behauptet, ich sei mit unangepasster Geschwindigkeit innerorts unterwegs gewesen, was ich absolut verneinen kann, aber keine Zeugen dafür habe) - der den Unfall aufnehmende Polizeibeamte sagte mir noch, dass beide Parteien vom der Polizeibehörde einen Anhörungsbogen bekommen werden. Ich neige schob jetzt dazu, diesen Anhörungsbogen unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts auszufüllen. Schadenabwicklung mit der gegnerischen Versicherung Zu 2: ich muss leider befürchten, dass mein A2 einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Vorläufig erkennbarer Schaden: Frontschürze vorn, Kotflügel VL, Radlauf VL, Querträger vorn, Scheinwerfer VL, Klimakondensator undicht bzw. ausgelaufenes Kältemittel. Sollte der Längsträger etwas abbekommen haben (was ich aktuell nicht beurteilen kann), war es das wohl... Frage: wie gehe ich jetzt am besten vor bzgl. der gegnerischen Versicherung? Das Auto hat zwar über 220 Tkm gelaufen, ist aber außen (Lack absolut i.O., keine Dellen im Blech) wir innen (Sitzpolster sehen fast aus wie neu, alle Softlackteile top!) in einem überdurchschnittlich guten Zustand. Außerdem ist das Auto bei Audi scheckheftgepflegt. Mir ist klar, dass ich mich auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht einlassen muss und ggf. auch einen eigenen Gutachter mit der Feststellung des Schadenumfangs beauftragen kann. Stellt sich nur die Frage, wo ich einen Gutachter (PLZ 40...) finde, der im Sinne des Geschädigten handelt und der Erfahrung mit "Youngtimern" hat. Um keine "Interna" im öffentlichen Raum preisgeben zu müssen (die der Unfallgegner ggf. mitlesen könnte), bitte ich um Antworten per PN! Was für mich b.a.w. ausgeschlossen ist: Teilreparaturen auf eigene Kappe durchführen und per Gutachten abrechnen. Dies gilt zumindest für die Lackierarbeiten, denn gute Lackierer sind teuer und rar. Es soll außerdem perfekt und nicht billig repariert werden. Und ja: ich bin rechtsschutzversichert.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.