Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt
10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 oder
5 Jahre bei Erstzulassung ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020.
Elektro-Pkw mit Erstzulassung bis 17. Mai 2011 sind für fünf Jahre von der Steuer befreit.
Quelle.
Bin gespannt wie sie ein Elektro-Umbau mit EZ 2014 als Elektrofahrzeug nach seiner Metamorphose einstufen. Fünf oder zehn Jahre? Müssten 10 Jahre sein, oder?
@tomco: Was sa