18.05.2016: Es gibt nun einen   Quelle.   Es sollen Ümrüstungen in der Zeit vom 18. Mai 2016 (Datum des Kabinettbeschlusses) bis zum 31. Dezember 2020 ab dem jeweiligen Tag der Anerkennung durch die Zulassungsbehörde begünstigt werden. Ein rechtlich belastbarer Stichtag für den rückwirkenden Beginn dieser Förderung war nicht möglich.   Der Gesetzentwurf bedarf neben der Verabschiedung im Deutschen Bundestag