Hallo zusammen,
hier sind meine Erfahrungen mit Federbruch vorne rechts an meinem A2 / 2001/ TDI
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Btreff.:Ich befürchte eine ernste Gefährdung durch einen herstellerbedingten Mangel an meinem Fahrzeug.
Folgender Schaden ist an meinem Audi a2 TDI 1,4l aufgetreten.
Meine Frau fuhr mit 2 Kindern auf der A1 Osnabrück Richtung Münster. Während der Fahrt
wurde sie durch einen lauten Knall aufgeschreckt, der sich von ihr aber nicht lokalisieren ließ. Kurz darauf bemerkten die Kinder dass nach erneuten Geräuschen (Scheppern) ein Teil unter dem Wagen nach rechts wegflog und mit einer LKW Felge kollidierte. OB dieses Teil noch mehr Schaden angerichtet hat konnte nicht verfolgt werden. Nach langsamer Weiterfahrt und Ankunft zu Hause habe ich vorne rechts einen Federbruch festgestellt. Es fehlte das obere Stück welches den etwas engeren zugezogenen Radius beschreibt.
Eine Recherche im Internet ergab eine riesige Menge an geschädigten Kunden mit dem gleichen Problem. Die betroffenen Fahrzeuge wiesen Laufleistungen zwischen 20.000 und 200.000 Km auf. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein. Das Bruchbild war immer das gleiche! Zitat aus dem A2 Forum:
„Zitat vom Motortalk Forum von Ralph
hab die Feder mal von einem Federnhersteller prüfen lassen, der Bruch deutet ziemlich sicher auf einen Materialfehler hin, da schräg und wellig abgebrochen. Vermutlich wurden die Federn zu schnell gewickelt, dabei verzieht sich das Material ungleichmäßig und es kommt zu solchen Brüchen.
Einen Überlastungsbruch können wir ausschließen, dieser würde sich durch eine saubere, gerade Bruchstelle abzeichnen.“
Die Audiwerkstadt in Limburg/Diez (Auto Bach) bestätigte mir meinen Befund dass die Feder den typisch schrägen und welligen Bruch aufwies. Kulanz? Fehlanzeige!
Meinem Wunsch zur Herausgabe des schadhaften Reststückes nach der Reparatur kam die Werkstatt bis heute nicht nach.
Das Teil, welches auf der Autobahn herausgeschleudert wurde barg für mich erhebliches Gefahrenpotenzial nicht nur für mich allein sondern vor allem für Unbeteiligte.
Eine Gefährdung Dritter trat plötzlich und unvorhersehbar auf. Wäre anstelle der LKW Felge ein Kradfahrer unterwegs gewesen, so wäre die Gefährdung unabwendbar. Dieses Bruchstück hatte immerhin die Größe eines kleinen Hufeisens und war an einer Stelle scharfkantig.
Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen.
Da ich kein Beweismittel habe, kann ich ihnen auch nur die Bestätigung durch die Audi Werkstatt in Diez durch Herrn XXX präsentieren. Die Krönung war allerdings: als ich fragte ob die neue Feder denn nun hält bekam ich die Antwort: das können wir nicht garantieren. Somit ließ ich die linke, bis jetzt gesunde Seite nicht mitmachen, was ich eigentlich vorhatte. Soviel zum Werbeslogan "Premiumhersteller".
Gruß
XXXXXXXXXXXXXX
und hier die Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre u. a. Mail.
Liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Informationen über Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten vor, wird seitens des KBA eine Untersuchung zu einem Mangel eingeleitet, um zu ermitteln, ob ggf. ein konstruktions- oder fertigungsbedingter Serienmangel an Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen vorliegt, der zu einer ersten Gefahr für Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern führen kann. Eine ernste Gefahr ist für das KBA dann gegeben, wenn ein Mangel plötzlich und unvorhersehbar eintreten kann, dem Fahrzeugführer keine angemessene Zeit einer Reaktion bleibt und dieser Mangel unmittelbar zu einer unabwendbaren Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit führen kann.
Zu dem Bruch von Fahrwerksfedern an Fahrzeugen der Verkaufsbezeichnung Audi A2 ist der Fahrzeughersteller bereits vor einiger Zeit um eine Stellungnahme gebeten worden. Die damalige Recherche ergab, dass der Bruch einer Fahrwerksfeder keine negativen Auswirkungen auf die Fahrstabilität und Lenkfähigkeit des Fahrzeugs hat und die Radführung durch andere Bauteile gewährleistet ist und in keinem der bekannt gewordenen Fälle eine Sachbeschädigung oder eine Sicherheitsgefährdung von Verkehrsteilnehmern bekannt wurde. Eine aktuelle Nachfrage beim Fahrzeughersteller ergab keine neue Erkenntnis, auch sind dem KBA keine Schadensfälle auf Grund von Federbrüchen bekannt geworden, die ein Eingreifen erfordern. Anmerken möchte ich, dass der Fahrzeughersteller autorisierten Werkstätten im Rahmen der Inspektionsarbeiten eine Sichtprüfung der Fahrwerksteile vorgegeben hat, die auch die Fahrwerksfedern beinhaltet und ggf. Vorschädigungen frühzeitig erkannt und behoben werden.
Für eine Annahme eines Serienmangels zu Federbrüchen an Fahrzeugen der Verkaufsbezeichnung Audi A2 im Zusammenhang mit einer ernsten Gefahr für Verkehrsteilnehmer gibt es derzeit keine Bestätigung. Für ggf. vorhandene Qualitätsprobleme wird die Art der Durchführung einer entsprechenden Maßnahme in keiner gesetzlichen Vorschrift geregelt und liegt im Ermessen des Produktverantwortlichen.
Ich danke Ihnen für Ihre Mitteilung und bitte um Verständnis, dass das KBA Maßnahmen gegenüber Produktverantwortlichen nicht erzwingen kann und ein Vorgehen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegeben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik
24932 Flensburg
Werde wohl jetzt mal die Presse bemühen. Aufgrund der Unannehmlichkeiten habe ich jedenfalls Audi versprochen, das ich ihnen ebenfalls Unanehmlichkeiten bereiten werde.
Auf jeden fall kann sich der Hersteller, falls es doch noch mal zu einem Personenschaden kommen sollte, nicht herausreden. Mit diesem Vorfall ist er informiert und hinreichend gewarnt worden.
Gruß
Schmidi