Ich muß Mankmil zustimmen und mich selber hier korrigieren. Nach Rücksprache mit meinem Versicherer ist es wie folgt: Nicht eingetragene Reifen zu fahren, also ein Fahrzeug ohne aktuell gültige Betriebserlaubnis, ist im Sinne der STVO eine Ordnungswidrigkeit. Für die Haftpflichtversicherung ist dies aber erstmal ohne Belang, da darin keine grobe Fahrlässigkeit liegt. Sogar wenn diese eventuell vorläge, etwa weil die falsche Reifendimension einen unmittelbaren Beitrag zur Schadensentstehung gehabt hätte, würde der Versicherer zunächst jeden Schaden regulieren. Was eventuell von dem einen oder anderen Versicherer im Innenverhältnis mit dem VS Nehmer geltend gemacht werden könnte, ist eine "Obliegenheitsverletzung" des Versicherungsnehmers, der eben die Reifen nicht hat begutachten und eintragen lassen. Eine Obliegenheitsverletzung führt im Nachgang zu der Regulierung des Haftpflichtschadens vielleicht aber nicht unbedingt zu einer Regressforderung im Innenverhältnis, die aber je nach Versicherung 3000 bis 5000 EUR nicht übersteigt.
Wenn das jetzt wieder zu "off topic" war, bitte ich um Nachsicht. Jedenfalls scheint das Ausprobieren der 155/70er Reifen kein großes Risiko zu bergen.