Zum Inhalt springen

Ingo45

Benutzer
  • Gesamte Inhalte

    6
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von Ingo45

  1. Danke für Deine Antwort, ich habe wenig Hoffnung, werde es aber prüfen.
  2. Gar nicht, der Wagen steht seit Dezember 2018 hier auf dem Hof, weil bis vorige Woche die Anwälte sich gestritten haben. Vorige Woche habe ich das Verfahren einstellen lassen. Der Wagen hat 4100€ gekostet, 2000€ Habe ich bereits für das Beweissicherungsverfahren Vorauszahlung geleistet und dann kam die Aufforderung vom Gericht nochmal 2000€ an die Gerichtskasse zu senden, weil der Gutachter das nicht zugelassene Fahrzeug in eine Werkstatt seines Vertrauens bringen muss. Ein Beweissicherungsverfahren kostet wenn es hoch ist 1000€ und 10km Abschleppen 120-210€. Ich wollte mich nicht mit Billigung des Gerichts ein weiteres Mal betrügen lassen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge. Siehe kurioses Schreiben vom Dienststellenleiter aus Singen!
  3. Wer ahnt bei so einem schönen Auto Böses. Natürlich bin ich betrogen worden, aber die haben es gut gemacht, beim fahre nicht von zu spüren. Bis es ganz bricht?
  4. Ja gibt es, aber es gelingt mir nicht sie hochzuladen. Ob es an der Dateien Größe liegt weiß ich nicht. Mein erster Beitrag?
  5. Hallo liebe Freunde des A2., über meine Erfahrungen bei der Hauptuntersuchung beim TÜV in Stockach möchte ich hier berichten. Aber viele Worte machen brauche ich sicher nicht. Der Brief des Dienststellen Leiters aus Singen vom TÜV- Süd spricht für sich. Ich hatte das Vergnügen 2 Monate einen Audi A2 zu fahren bis er nach 2 Monaten von der hiesigen KÜS Prüfstelle denen gravierender Verkehrsunsicherheit stillgelegt wurde. Grund ein gebrochener und mehrfach eingerissener Längsträger. Da der Wagen einen Tag vor dem Kauf die Hauptuntersuchung ohne Mängel bestanden hat, habe ich den Wagen gekauft. Auf eine Beschwerde hin bekam ich vom Dienststellenleiter in Singen diese kuriose Antwort. Also eines ist sicher, dort kennt man die Besonderheiten vom Audi A2 nach 19 Jahren immer noch nicht. Als Anlage das Schreiben: Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin ///////// 07731 ........... siegfried.llllllllll@tuev-sued.de wir kommen zurück auf den im Betreff genannten Vorgang und nehmen nach unserer Besichtigung des betreffenden Fahrzeuges durch unseren Mitarbeiter Herrn ::::::::::: und interner Prüfung des Sach- verhaltes hierzu wie folgt Stellung: Am 08.10.2018 wurde an dem betreffenden Kraftfahrzeug Audi A2 durch unseren amtlich anerkannten Sachverständigen Herrn ////////// eine Haupt- und Abgasuntersuchung an unserer Prüfanlage in Stockach durchgeführt. Nach den von Ihnen durchgeführten Recherchen und der vorgelegten Dokumentation hatte das Fahrzeug zuvor einen Unfallschaden erlitten, der im Rahmen der Hauptuntersuchung von unserem Sachverständigen nicht erkannt wurde. Das Fahrzeug wurde offenbar nach dem Unfallschaden nicht fachgerecht repariert. Die Hauptuntersuchung umfasst eine vom Gesetzgeber definierte Sicht- und Funktionsprüfung. Insbesondere umfasst die Hauptuntersuchung aber keine Demontage von Anbauteilen. Bei dem betreffenden Fahrzeug ist die Motorhaube fest angebracht und nur ein Wartungsbereich ohne Demontage der Motorhaube einsehbar, so dass die Erkennbarkeit des Unfallschadens im Motorraum nicht gegeben war. Bei der Nachbesichtigung konnte von unten nur ein leichter Riss am Rahmenlängsträger sowie ein Sprung in der untersten Ecke der Windschutzscheibe erkannt werden. Da das Fahrzeug nach der Haupt- untersuchung noch über einige Zeit gefahren wurde, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Riss sich zwischenzeitlich aufgeweitet bzw. der Sprung erst später infolge der Verwindung der mangelhaft reparierten Karosserie entstanden ist. Aus unserer Sicht lässt sich zusammenfassend feststellen, dass die Anhaltspunkte, die auf den Unfallschaden hindeuteten zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung zumindest nicht so augenfällig waren, dass diese zwingend hätten erkannt werden müssen. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir auch aus anderen rechtlichen Gründen, die Ihnen bekannt sein dürften, hinsichtlich der Haftungsfrage auf denjenigen verweisen müssen, der die Reparatur durchgeführt hat bzw. auf den Verkäufer des Fahrzeuges. Mit freundlichen Grüßen gez. Dipl.-Ing. Siegfried ????????? Niederlassungsleiter Ich freue mich noch zu leben, denn in den 2 Monaten habe ich 3000 km auf der Autobahn gefahren mich gefreut, das der Wagen ohne Probleme auch 180km gefahren ist. Für mich ist eine mängelfreie Hauptuntersuchung nicht mehr ein Kriterium einen Wagen zu kaufen. Allen weiterhin ungetrübten Fahrspass mit dem tollen Auto. Ingo
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.