Hi,
da mein Gangsteller inzwischen ein Ölfresser geworden ist, habe ich mich auch mit dem Thema Umbau auf Handschaltung auseinandergesetzt.
Hierzu habe ich mit 2 Mitarbeitern vom TÜV gesprochen, die mir beide folgendes gesagt haben:
Technisch gesehen ist der Umbau wohl kaum zu beanstanden. Wenn man ihn nicht eintragen lässt, dann müßte im Schadensfall die Versicherung beweisen, dass die Ursache des Unfalls vom Umbau ausgegangen ist.
Rechtlich gesehen ist der Umbau ohne Eintragung aufgrund der Schadstoffklasse illegal: Die Verfahren für Automatik und Handschaltung zur Ermittlung des Verbrauchs und der Schadstoffklasse sind angeblich unterschiedlich. Wenn man also die Automatik ausbaut, müßte man die Werte von der Handschaltung übernehmen. Da es aber meines Wissens diesen Motor mit diesem Getriebe nie als Handschaltung gab, gibt es auch keine Werte - es ist offiziell gesehen eine Einzelabnahme auf dem Messtand fällig.
Alternativ kann man sich auch die Abnahme sparen und ohne Einstufung rumfahren - die Wahrscheinlichkeit, dass einer den Umbau bemerkt ist sowieso nicht hoch. Ich konnte aber leider nichts dazu herausfinden, was passiert, wenn es doch einer merkt, dass man mit einem Fahrzeug ohne Schadstoffeinstufung durch die Gegend fährt.
Mir persönlich ist der Umbau daher etwas zu heiß - ich kaufe mir jetzt einen neuen Gangsteller und warte auf den nächsten Defekt.
Viele Grüße, ohio