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Autotester

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Leistung von Autotester

  1. Ersteinmal vielen Dank für die hilfreichen Beiträge. Wir sind gleich am Freitag erst einmal zu unserem örtlichen TÜV gegangen und haben den dortigen Technischen Prüfer bzgl. der nachträglichen Eintragung der Anhängelast im Kfz-Schein gefragt. Antwort: Es wäre möglich, wenn Audi eine Freigabe herausgibt. Aber eher unwahrscheinlich, denn sonst wäre die Anhängelast bereits im Schein bzw. Brief eingetragen gewesen. Wahrscheinlich sind an unserem Auto evtl. zu kleine Bremsen oder zu kleiner Kühler oder was auch immer anders als bei anderen Pkw. Danach sind wir dann zu einem Anwalt. Nach unserer Schilderung des Kaufes und Prüfung der Unterlagen kam er zu dem Ergebnis, dass das uns versprochene, bzw. verkaufte Auto nicht zu liefern sei und damit der Vertrag auch nichtig. Daraufhin hat er bei dem Autohaus angerufen und hatte dann auch unseren Verkäufer am Telefon der sich wie ein Aal aus der Sache zu winden versuchte . Unser Anwalt wandte sich dann an die Geschäftsführung und die war dann wesentlich einsichtiger. Fazit. Verträge sind storniert worden. Allerdings warten wir jetzt seit 3 Tagen noch auf meinen Personalausweis und auf die Abmeldebestätigung des Fahrzeuges.
  2. Das Auto ist EZ 9/2002 und wir haben eine Anhängerkupplung montiert bekommen!!! Es wurde noch keine ABE vorgelegt und im Kraftfahrzeugschein ist keine Anhängelast eingetragen! Gruß CU
  3. Hallo A2er, ich habe folgendes g r o ß e s Problem. Ich habe mir letzte Woche einen A 2, 1,4 TDI Advance, Erstzulassung 9/02 bei einem Audi-Händler gekauft. Bei Abholung wurde jetzt festgestellt, dass keine Anhängelast eingetragen ist. Die neuen Modelle haben ja eine gebremst von 1000 kg. Kann die Anhängelast vom TÜV im Schein nachgetragen werden? Hintergrund warum ich sauer bin: Vor Kauf des Autos haben wir nach einer Anhängerkupplung gefragt und als Verhandlungssache sagte man uns eine AHK für 300,-- € zu, allerdings nur eine "starre". Konnten wir uns mit zufriedengeben, haben wir auch an unserem jetzigen Wagen. Auf die Frage nach der Möglichkeit eines Dachgepäckträgers (dieses Auto hat ein Open Sky) sagte man uns, kein Problem, warum auch, haben andere A2's ja auch. Auf Einwand es hat aber ein Glasdach - kein Problem. Frage nach der Steuerbefreiung - bis Ende 2005. Alle unsere wichtigen Details waren also als positiv geklärt und wir das Auto gekauft. Einen Tag später dann ein Rückruf. Es gibt zwei kleine "Problemchen". 1. A2 nicht mehr steuerbefreit, weil zwar 5l Auto, aber E3 und nicht E4. 2. Anhängerkupplung nur abnehmbar lieferbar, Mehrkosten 250,-- € Bei Abholung gestern 3. Dachgepäckträger bei Open Sky nicht möglich (somit kein Skiurlaub!) 4. Im Fahrzeugschein ist keine Anhängelast eingetragen Habe das Auto erst einmal beim Händler stehen lassen (noch diverse andere Kleinigkeiten nicht ausgeführt). Ich muss wohl nicht erwähnen, dass ich mich über den Tisch gezogen fühle. Vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten. Vielen Dank im voraus. Audi A2 1,4 TDI, Advance, Open Sky, Sitzheizung, Style Paket
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