Hallo A2er, ich habe folgendes g r o ß e s Problem.
Ich habe mir letzte Woche einen A 2, 1,4 TDI Advance, Erstzulassung 9/02 bei einem Audi-Händler gekauft. Bei Abholung wurde jetzt festgestellt, dass keine Anhängelast eingetragen ist. Die neuen Modelle haben ja eine gebremst von 1000 kg. Kann die Anhängelast vom TÜV im Schein nachgetragen werden?
Hintergrund warum ich sauer bin:
Vor Kauf des Autos haben wir nach einer Anhängerkupplung gefragt und als Verhandlungssache sagte man uns eine AHK für 300,-- € zu, allerdings nur eine "starre". Konnten wir uns mit zufriedengeben, haben wir auch an unserem jetzigen Wagen. Auf die Frage nach der Möglichkeit eines Dachgepäckträgers (dieses Auto hat ein Open Sky) sagte man uns, kein Problem, warum auch, haben andere A2's ja auch. Auf Einwand es hat aber ein Glasdach - kein Problem. Frage nach der Steuerbefreiung - bis Ende 2005. Alle unsere wichtigen Details waren also als positiv geklärt und wir das Auto gekauft.
Einen Tag später dann ein Rückruf. Es gibt zwei kleine "Problemchen".
1. A2 nicht mehr steuerbefreit, weil zwar 5l Auto, aber E3 und nicht E4.
2. Anhängerkupplung nur abnehmbar lieferbar, Mehrkosten 250,-- €
Bei Abholung gestern
3. Dachgepäckträger bei Open Sky nicht möglich (somit kein Skiurlaub!)
4. Im Fahrzeugschein ist keine Anhängelast eingetragen
Habe das Auto erst einmal beim Händler stehen lassen (noch diverse andere Kleinigkeiten nicht ausgeführt). Ich muss wohl nicht erwähnen, dass ich mich über den Tisch gezogen fühle. Vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten.
Vielen Dank im voraus.
Audi A2 1,4 TDI, Advance, Open Sky, Sitzheizung, Style Paket