Ich hatte erst einen Unfall, leider Totalschaden mit meinem A2 Colour Storm.
Ich habe mit meinem Gutachter, war nicht schuldig und somit ein freier Gutachter, lange über den Wiederbeschaffungswert diskutiert und ihm Vergleichsangebote aus dem Netz geliefert. Der Wiederbeschaffungswert wurde dann mit rund 7.000.- angesetzt. Schwacke oder DAT spielen dabei keine Rolle. Sonst wären auch nur 4.500.- oder so rausgekommen.
Die gesamte Abwicklung habe ich dann meinem Anwalt gegeben. Das kostet mich keinen Cent, das bezahlt die gegnerische Versicherung. Ohne Anwalt zocken die Versicherungen einem nur ab.
Ob die Preise im Netz bezahlt werden oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wichtig sind nur Vergleichsangebote im Gutachten. Da kommt die Versicherung auch nicht dran vorbei. Alternativ kann die Versicherung auch ein vergleichbares Fahrzeug beschaffen.