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Speedy

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  1. Hallo zusammen, ich hatte letzten Donnerstag eine Panne, die sich als Motorschaden aufgrund des gerissenen Zahnriemens entpuppte. Der Intervall ist bei meinem Fzg 160 tkm oder 72 Monate. Nun meine Frage: der Wagen war bei einen km Stand von 163.000 km in einer freien Werkstatt zum turnusmäßigem Wechsel von Öl, Filter und Bremsflüssigkeit. Da ich von dem Zahnriemenwechsel nichts wusste, habe ich ihn auch nicht beauftragt. Als ich dann in der Werkstatt nachgefragt habe, warum man mich nicht auf den fälligen Zahnriemenwechsel hingewiesen hätte sagte der Inhaber, dass er sich nur an die von mir in Auftrag gegebenen Arbeiten gehalten hätte und für den entstandenen Schaden nichts könne....was nun? Besteht nicht so etwas wie eine Hinweispflicht??
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