Hi zusammen,
seit geraumer zeit ist grundsätzlich eine nachträgliche deaktivierung verboten und würde auch nicht vom tüv eingetragen. die ABE geht verloren.
eu-richtlinie wegen zu vieler fehler bei verkauf des fahrzeugs und nicht rückrüstung. zudem ist die änderung mit vorwiederständen nicht dauerhaft sicher
LG
Mason