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  1. Ca. 250 Fahrzeuge, die da ineinandergerauscht sind. Wer zahlt nun wem den Schaden, wenn sich nicht mehr ermitteln läßt, wer Verursacher und wer Geschädigter ist? Denn die meisten dürften beides sein. Wer Auffährt hat schuld. Aber da jeder ja jedem aufgefahren ist (oder aufgeschoben wurde), ist das auch irgendwie blöd. Am besten zahlt alles der letzte, ganz hinten. Ich habe mal gehört, dass in so einem Falle eine Organisation der Versicherungswirtschaft nur Beträge bis zu einem Pauschalbetrag bezahlt, die dann nicht zu einer Eröhung in der SFRabatt führt. Wer einen höheren Schaden hat, der bleibt auf seinen Kosten sitzen oder muss selbst ein Klageverfahren anstreben, wobei er/sie die volle Beweislast hat und keiner hilft. Nur gegen welche Versicherung klagt er? Wenn der Hintermann selbst aufgeschoben wurde, dann muss er ja die Versicherung des Hintermannes des Hintermannes verklagen. Nur wenn der selbst . . . . Gruß
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