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  1. Hallo! Ich hatte neulich einen kleinen Unfall mit meiner Kugel. Ein Fahrzeug fuhr mir bei Schneeglätte auf das Heck auf. Die Schuldfrage ist unstrittig. Ich habe mir von einer VW/Audi-Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und der gegnerischen Versicherung eingereicht und möchte mir vor Reparatur das Geld auszahlen lassen - sogenannte fiktive Abrechnung. Es kam, was zu erwarten war. Die Versicherung war mit dem Kostenvoranschlag nicht einverstanden. Sie verwies mich auf den Stundenverrechnungssatz einer 21 Km entfernt gelegenen freien Referenzwerkstatt. Dadurch ergibt sich ein Unterschied von ca. 135 Euro in der Arbeitsleistung. Dass die Versicherung die MWSt abzieht, war klar. Die bekommt man nachgezahlt, wenn man den Schaden wirklich repariert. Aber man strich auch die Verbringungskosten der Stoßstange zur Lackiererei. Mit der freien Werkstatt könnte ich noch leben, da der Wagen nicht durchgängig in einer Audi-Werkstatt gewartet wurde. Aber wie kommt die Stoßstange ohne Verbringungskosten zur Lackiererei? Es wären ca. 100 bis 115 Euro. Lohnt es sich dafür zu streiten? Es gibt dazu zwar eine menge AG-Urteile, aber kein höchstricherliches. Gruß Hr
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