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  1. Neue Regelungen für Autofahrer Wechselkennzeichen: Bis Mitte 2012 wird das Wechselkennzeichen eingeführt. Zwei Kraftfahrzeuge der gleichen Klasse (M1, L, O) können dann mit nur einem Nummernschild angemeldet werden. Die Fahrzeuge können jedoch nicht gleichzeitig bewegt werden. Das nicht im Verkehr befindliche Fahrzeug darf zudem nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind von der neuen Regelung ausgeschlossen. Rückdatierung der Hauptuntersuchung: Ab Januar 2012 entfällt die Rückdatierung beim TÜV. Wer dann mit seinem Pkw zu spät zur Hauptuntersuchung vorfährt, wird nicht mehr auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin zurückdatiert. Positiv: Das Gültigkeitsdatum der TÜV-Plakette wird jetzt immer um 24 Monate verlängert. Wer bislang zum Beispiel drei Monate zu spät bei den Prüfern erschien, bekam dementsprechend nur eine Verlängerung um 21 Monate. Doch Vorsicht: Ist der Prüftermin länger als zwei Monate überschritten, droht ein Bußgeld von 15 Euro. Bei mehr als acht Monaten sind 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig Quelle und weitere Änderungen siehe: http://auto.de.msn.com/das-%c3%a4ndert-sich-alles-2012 Ein Unfallfreies und ein gesundes neues Jahr wünscht A2RJ
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