Hallo A2Freunde,
nachdem mir eine junge Dame meinen Schatz in einen Totalschaden verwandelt hat, bin ich auf der Suche nach "einem neuen". Ein Händler in der Nähe verkauft einen recht günstigen A2 mit wenig Kilometer.
Der Händler wirkt nur halb seriös, der Wagen aber ist in gutem Zustand. Der Händler behauptet, in alle Verträge "Verkauft wie gesehen" reinzuschreiben und glaubt ernsthaft, dass das bedeutet, dass er nicht für Motorschäden etc. haftet, wenn sich herausstellt dass sie schon vor Verkauf am Auto waren. Ich war bis jetzt nur Computerverkäufer, aber die gesetzliche Gewährleistung sollte so etwas doch abdecken, egal was der Händler in einen Vertrag schreibt? Ist so eine Klausel wirksam? Der letzte Händler musste mir ja auch die Radlager ersetzen weil sich herausstellte dass sie (nach nur 3 Wochen) nicht erst von mir komplett abgefahren worden sind. Ändert ein solcher Satz im Vertrag etwas daran?