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lili.hamann

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Beiträge erstellt von lili.hamann

  1. Me too!

     

    Mein 19 Jahre alter A2 BBY mit mehr als  222000km Laufleistung hat auf Anhieb ohne Mängel bestanden.

    Für den TÜV ganz unwichtig, aber für mich toll: das OSS funktioniert tadellos,  wird nur 1x jährlich gefettet.

     

    Bin happy mit dem Kleinen.

    • Daumen hoch. 6
  2. Hallo nochmal,

     

    danke für die Antworten und Hinweise.

     

    Telefonisch erreicht man nur die Marketingabteilung, die sich natürlich für unzuständig erklärt und nur darauf hinweist, dass es sich um eine reine Online-Versicherung handele. Telefonkontakt sei nicht möglich.

    Daher meine Versuche der Klärung per mail.

     

    Nun werde ich heute ein Fax senden, um meine Sonderkündigung durchzusetzen. Dank speziell an Hardy, der mich auf die Kündigungsfristen aufmerksam gemacht hat. Ich werde daher sicherheitshalber zum 31.01.2020 kündigen. Das müsste ja wohl klappen.

     

    Drückt mir die Daumen.

    Gruß, Lili

     

  3. Oh, danke für die schnellen Antworten.

    Im Vorfeld wollte ich gern klären, hab per mail angefragt, erhielt die Antwort, ich hätte mein Geburtsdatum geändert.

    Das ist natürlich nicht der Fall!

    Auf meinen Einwand, dass mein Geburtsdatum aber seit meiner Geburt immer das gleiche geblieben sei, habe ich keine Antwort und auch keine andere Erklärung für die am 10.12.2019 ausgesprochene Erhöhung bekommen.

    Fühle mich veräppelt, möchte da nun nicht mehr bleiben, auch nicht zum ursprünglichen Beitrag, sondern freu mich auf eine andere Versicherung, die mir gleiche Leistung für ca 60 Euro weniger anbietet.

    Vielleicht komm ich um einen Anwalt nicht drumrum, aber oft hilft es sehr, wenn man selbst sachlich, logisch und möglichst noch mit juristischen Begriffen kontern kann.

    Hat jemand Ideen dazu?

     

    Gruß, Lili

  4. Hallo, liebe Leute,

     

    ich hätt gern Hilfe bei der Einschätzung, ob ich im Recht bin oder mich verrenne.

     

    Der Sachverhalt:   am 28.10.2019 Beitragsrechnung für 2020 über 258,66 Euro, was einer mäßigen Erhöhung gegenüber 2019 entspricht.

                                            Am 10.12. 2019 jedoch Beitragsrechnung für 2020 über 289,72  Euro, also nochmal deutlich höher als vorher.

     

    Vorangegengen war eine lediglich vorübergehende Änderung auf einen zusätzlichen Fahrer vom 01.12.2019 bis 06.12.2019, welche korrekt und tagesgenau verbucht und abgerechnet wurde. Es gab keine weiteren Änderungen am Vertrag, dieser sollte zu den alten Bedingungen weiterlaufen.

     

    Aufgrund der mir erst am 10.12.2019 zugegangenen Beitragserhöhung habe ich mit Einschreiben vom 14.12.2019, zugestellt am 16.12.2019 ausdrücklich mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen und zum Jahresende gekündigt. Ab 01.01.2020 ist mein Auto woanders versichert.

     

    Nun will die alte Versicherung mich nicht entlassen und schreibt mir, ich hätte die Kündigungsfrist nicht eingehalten.

    Sie geht mit keinem Wort auf den Sachverhalt ein, dass es sich hier um eine Sonderkündigung handelt. Das Recht dazu leite ich natürlich aus der Tatsache ab, dass mir die erhöhte Beitragsrechnung erst am 10.12.2019 mitgeteilt wurde. Da kann ich ja wohl schlecht fristgerecht zum Jahresende kündigen, aber ein Sonderkündigungsrecht steht mir doch sicherlich zu, oder?

     

    Was meint ihr?

     

    Wenn ich auf dem Holzweg sein sollte, verpasst mir einen Dämpfer, dann will ich kein Fass aufmachen

     

    Gruß, Lili

     

  5. Na so was!

    Vor ca 3 oder 4 Jahren wollte ich so ein Außengummi ersetzen, erhielt aber von Audi die Auskunft, dass ich nur den gesamten Scheinwerfer kaufen könnte, nicht das Gummi einzeln. Hab mich geärgert, den Schaden dann mit "Bordmitteln" ausgebessert, d.h. Sekundenkleber in die Risse laufen lassen. Hält bis jetzt. und man sieht es nicht.

     

    Schönen Sonntag, Lili

  6. Hallo, moin, moin,

     

    habe vor Jahren mal direkt bei der Audi Kundenbetreuung angerufen, als mir einiges an Auskünften und Kostenrechnung der örtlichen Audivertretung unplausibel erschien. Eigentlich wollte ich nur wissen, ob alles so seine Richtigkeit habe, ich habe mich nicht beschweren wollen, ich wollte das Ganze nur verstehen..

    Aber der Effekt war, dass ich durch die mir von Audi gegebenen Auskünfte eine beträchtliche Summe sparen konnte.

    Der freundliche Herr bei Audi hat mir sogar noch seine Hilfe bei der Auseinandersetzung mit dem Autohaus angeboten, aber es ging dann auch so.

     

    Versuchs doch mal, frag doch einfach mal, was Audi davon hält.

    Viel Glück,

     

    Lili

     

    PS: der dir empfohlene Autodienst ist ja nicht besonders weit entfernt. Dorthin abzuschleppen könnte sich lohnen.

     

  7. Ende vorigen Jahres 7. TÜV: Wagen hochgelobt, einziges leichtes Manko: Blinkerbirnchen nicht mehr orange genug, sollen bis zum nächsten Termin ersetzt werden.

    A2 BBY, BJ 2002, ca 212000 km. Sogar das OSS funktioniert klaglos (nicht, dass das den TÜV interessiert hätte)

  8. Ja, das ist mir auch schon mal passiert.

    Bei mir lag es daran, dass ich vom Auto aus schwerbeladen ins Haus ging und der Funkschlüssel so unglücklich zwischen all dem lag, was ich da trug, dass von mir unbemerkt die Fensteröffnung ausgelöst wurde.

    Jetzt in der Vorweihnachtszeit hat man doch gelegentlich etwas mehr zu schleppen...

    Vielleicht ist das auch bei euch des Rätsels Lösung.

     

    Gruß aus Eckernförde

    Lili

  9. Ja, war auch zum 7. TÜV/AU-Termin für meinen BBY. Prüfer hat netterweise das Licht richtig eingestellt (war zu niedrig) und dann die Plakette erteilt.

    Aber ich solle bei Gelegenheit mal die Blinkerbirnen vorn tauschen, die werden langsam blass. Kennzeichenlicht hinten links hat Wackelkontakt.

    Sonst alles gut.

     

    Gruß, Lili

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