Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.10.2002 muss nur Funk-entstörung nachgewiesen werden. Alle anderen Fahrzeuge, die ab
dem Stichtag erstmals in Verkehr gekommen sind, müssen die EMV nachweisen.
Entweder über Einzelnachweise aller Komponenten oder über eine Messung des Gesamtfahrzeugs in speziellen Labors.
Aber auch wenn die EMV-Prüfung nicht erforderlich ist, kann sie in einem Umbau massive Probleme bereiten. So können elektronische Komponenten wie ABS/ESP, bis hin zum Ausfall, gestört werden.
Entgegenwirken kann man mit abgeschirmten Kabeln, Kondensatoren, Filtern und Massebändern.
In diesem Thread sollen die einzelnen Maßnahmen besprochen werden.