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So, nun ist es mir nach fast 16-jähriger Fahrt mit dem A2 doch passiert: hatte einen Unfall ("klassische" Vorfahrtverletzung durch den Unfallgegner). Ich befürchte nun, dass ich an 2 Fronten kämpfen muss: Sicherstellung, dass ich am Unfall keine Teilschuld bekomme (denn der Unfallgegner behauptet, ich sei mit unangepasster Geschwindigkeit innerorts unterwegs gewesen, was ich absolut verneinen kann, aber keine Zeugen dafür habe) - der den Unfall aufnehmende Polizeibeamte sagte mir noch, dass beide Parteien vom der Polizeibehörde einen Anhörungsbogen bekommen werden. Ich neige schob jetzt dazu, diesen Anhörungsbogen unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts auszufüllen. Schadenabwicklung mit der gegnerischen Versicherung Zu 2: ich muss leider befürchten, dass mein A2 einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Vorläufig erkennbarer Schaden: Frontschürze vorn, Kotflügel VL, Radlauf VL, Querträger vorn, Scheinwerfer VL, Klimakondensator undicht bzw. ausgelaufenes Kältemittel. Sollte der Längsträger etwas abbekommen haben (was ich aktuell nicht beurteilen kann), war es das wohl... Frage: wie gehe ich jetzt am besten vor bzgl. der gegnerischen Versicherung? Das Auto hat zwar über 220 Tkm gelaufen, ist aber außen (Lack absolut i.O., keine Dellen im Blech) wir innen (Sitzpolster sehen fast aus wie neu, alle Softlackteile top!) in einem überdurchschnittlich guten Zustand. Außerdem ist das Auto bei Audi scheckheftgepflegt. Mir ist klar, dass ich mich auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht einlassen muss und ggf. auch einen eigenen Gutachter mit der Feststellung des Schadenumfangs beauftragen kann. Stellt sich nur die Frage, wo ich einen Gutachter (PLZ 40...) finde, der im Sinne des Geschädigten handelt und der Erfahrung mit "Youngtimern" hat. Um keine "Interna" im öffentlichen Raum preisgeben zu müssen (die der Unfallgegner ggf. mitlesen könnte), bitte ich um Antworten per PN! Was für mich b.a.w. ausgeschlossen ist: Teilreparaturen auf eigene Kappe durchführen und per Gutachten abrechnen. Dies gilt zumindest für die Lackierarbeiten, denn gute Lackierer sind teuer und rar. Es soll außerdem perfekt und nicht billig repariert werden. Und ja: ich bin rechtsschutzversichert.