Hallo zusammen,
ich hole diesen Thread mal wieder hoch.
Habe mir 7x17 ET 38 AEZ XYLO Felgen mit 205/40 17 gebraucht gekauft. Im Gutachten (KBA 46029) ist der A2 auch aufgeführt, allerdings mit einer Einschränkung, die ich so noch nie in einem Gutachten gesehen habe.
Zitat:
"51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. "
Heisst das tatsächlich, wenn das Fahrzeug bei Auslieferung die Reifengröße nicht in der COC-Bescheinigung eingetragen hatte, dass dann keine Möglichkeit der Eintragung besteht, oder dass dann eine Eintragung nicht notwendig ist?
Bisher hatte ich meine Erfahrungen als recht umfassend erachtet, was man so eingetragen bekommt, aber mit dieser Auflage bin ich noch nie konfrontiert worden. Ich habe die Räder jetzt so montiert und die passen auch und es schleift auch nix, aber ich habe irgendwie ein ungutes Gefühl, falls ich mal angehalten werde.
Vielleicht kann ja einer von euch da Licht ins dunkel bringen.
Danke schonmal.