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rainer911

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Mein A2

  • A2 Modell
    1.4 (BBY)
  • Baujahr
    2002
  • Sommerfelgen
    17" Fremdhersteller
  • Winterfelgen
    15" Stahlräder
  • Ausstattungspakete
    Advance
  • Soundausstattung
    Radio-CD "concert"
  • Panoramaglasdach
    nein
  • Klimaanlage
    ja
  • Anhängerkupplung
    nein
  • Sonderaustattung
    geteilte Rückbank (2 Sitze)

Wohnort

  • Wohnort
    Langenfeld / Rhld.

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Leistung von rainer911

  1. Nachdem ich jetzt mal dazu gekommen bin, auf den Ausstattungsaufkleber zu schauen, hat sich meine Befürchtung bestätigt, dass keine 17 Zöller ab Werk eingetragen waren.. Also auf zum TÜV ?
  2. Danke schonmal für die Antworten. Ich schaue nachher mal beim Fahrzeug nach dem Ausstattungsaufkleber, bin aber sicher, dass der keine S-Line-Ausstattung hat. Ich glaube, der hat nur das Advance Package, bei dem keine anderen Räder vorgesehen waren. Den Link zum Gutachten habe ich hier : http://www.raeder-gutachten.de/gutachten/aez/Xylo/Xylo-AXY-7x17/Audi-100-5-57-38.pdf Da steht zum A2 allerdings auch nix weiter zur Eintragung drin, nur die allgemeinen Hinweise Richtung Traglast, Metallventile, Klebegewichte, Radschrauben etc. Bei den anderen Typen im Gutachten (A1 und A3) ist die Auflage vorhanden: Zitat: "11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. " Alles sehr seltsam. Zur Not werde ich wohl tatsächlich zum TÜV fahren müssen und dort nachfragen.
  3. Achso Nachtrag: COC-Bescheinigung habe ich natürlich nicht und in der Zulassungsbescheinigung ist eh nur die Standard Bereifung eingetragen. COC-Bescheinigung wollte ich jetzt auch nicht nur deswegen kostenpflichtig bestellen, um nachzusehen, ob das vielleicht eingetragen sein könnte oder nicht. Denn wenn nicht, hätte ich mit diesem Gutachten wohl keine Chance, oder?
  4. Hallo zusammen, ich hole diesen Thread mal wieder hoch. Habe mir 7x17 ET 38 AEZ XYLO Felgen mit 205/40 17 gebraucht gekauft. Im Gutachten (KBA 46029) ist der A2 auch aufgeführt, allerdings mit einer Einschränkung, die ich so noch nie in einem Gutachten gesehen habe. Zitat: "51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. " Heisst das tatsächlich, wenn das Fahrzeug bei Auslieferung die Reifengröße nicht in der COC-Bescheinigung eingetragen hatte, dass dann keine Möglichkeit der Eintragung besteht, oder dass dann eine Eintragung nicht notwendig ist? Bisher hatte ich meine Erfahrungen als recht umfassend erachtet, was man so eingetragen bekommt, aber mit dieser Auflage bin ich noch nie konfrontiert worden. Ich habe die Räder jetzt so montiert und die passen auch und es schleift auch nix, aber ich habe irgendwie ein ungutes Gefühl, falls ich mal angehalten werde. Vielleicht kann ja einer von euch da Licht ins dunkel bringen. Danke schonmal.
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