Unsere Gesetzgeber schreiben uns seit 1. 1. 2008 bei winterlichen Fahrverhältnissen zwischen 1. November und 15. April die Verwendung von Winterreifen (M+S) vor (erlaubte Alternative: Sommerreifen mit Schneeketten).
Daher brauchen wir nicht mehr nachdenken, ob wir Ende Oktober aufgrund eigentlich falscher Bereifung einen Unfall bauen, da wir ja willens sind, ab 1. November mit Winterreifen zu fahren
Logische Schlussfolgerung des braven Österreichers: vor 1. 11. und nach 15. 4. KEINE Winterreifen, da im Bundesgesetzblatt so enthalten (UNSERE Politiker haben eben doch Einfluss auf das Wetter - oder war's der Klimawandel?)