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bullracer

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  1. Ja das ist mir schon klar, dass er wg. den hohen NOX keine D4 bekommt. Meine Überlegung war aber eine ganz andere. Lt. Wikipedia muss bei einer Rußpartikelfilternachrüstung für ein Euro 3 Fahrzeug der Grenzwert von 0,025 g/km unterschritten werden, um eine Partikelminderungstufe PM eingetragen zu bekommen. Mit dieser Minderungsstufe gibt es somit auch ohne D4 die grüne Plakette. Die Frage zielt darauf ab, wenn das Fahrzeug auch so diesen Grenzwert unterschreitet, eine Partikelminderungsstufe eingetragen bekommt? Das habe ich damit gemeint.
  2. Hat jemand aus dem Forum von seinem 1.4 TDI (AMF) eine COC in der die Partikelwerte unter 0,025 g/km liegen und schon versucht das mit Herrn Kestel abzuklären? Wäre ne interessante Sache.
  3. Dass ein umschlüsseln auf D4 wegen der hohen Nox werte nicht möglich ist klar. Aber was mir auffällt sind die extrem niedrigen Partikelemissionen die deutlich unter Euro4/D4 Werte liegen. Wenn man schon nicht auf D4 umschlüsseln kann, könnte man da vom TÜV so eine Art Bescheinigung für eine Eintragung einer "Partikelminderungsstufe" erstellen lassen?? Warum sollte man einen Partikelfilter in eine Euro 3 Fahrzeug einbauen, (der die Grenze von 0,025 g/km unterschreiten muss), wenn das Fahrzeug auch so die Grenze deutlich unterschreitet?
  4. Hat schon jemand einen 1.4 TDI umschlüsseln lassen oder mal in den Papieren nachgeschaut ob der die Grenzwerte für D4 einhält??
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