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  1. Guten Abend A2-Freunde! Bin frisch dabei, meinen 1.4 TDI hab ich seit 2 Wochen, Bj. 2000, 201tkm Laufleistung, schnurrt wie ne Katze und sieht sehr gepflegt aus, nichts großes im Lack und Innenraum fast wie neu. Insofern möcht ich das tolle Gefährt noch viele Jahre fahren - und hoffe, dass ich aktuell nicht viel reinstecken muss, außer nen neuen Zahnriemen. Aber: nun hab ich im Serviceheft entdeckt, dass Audi vorgibt, alle 14 Jahre das Airbagsystem zu erneuern - Schock!!! Da ja nun viele A2 ins 14te Jahr kommen, wollt ich fragen, wer sich dazu schon Gedanken gemacht hat? - Hat jemand ne Ahnung, was das für ein Kostenrahmen ist? - Was passiert, wenn man die Airbags nicht erneuert? Erlischt im schlimmsten Fall der TÜV und damit die Betriebserlaubnis? - Falls die nicht erlischt, was kann mit "veralteten" Airbags passieren? Bin gespannt auf die sachdienlichen Meinungen!
  2. Zwei glückliche Menschen kauften sich einen A2 1.4 TDI 55 Kw. Jetzt waren sie noch glücklicher. Es handelt sich um serienmäßige und identische Fahrzeuge, mit der einzigen Ausnahme: das Fahrzeug des Herrn A wurde aus Audis Zubehörkatalog mit 205/40 R17 80 V auf 7J x 17 ET 38 ausgeliefert, dass Fahrzeug des Herrn B mit den 185/50 R16 81 T auf 6J x 16 ET 35 (wie ihr lest, ist bei mir der typische A2-Fahrer ein Mann:cool:). Die Reifendimension beider Fahrzeuge sind nicht im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung des jeweils anderen eingetragen. Beide habe jedoch die üblichen 175/60 R15 81 T in ihren Scheinen stehen. Da dem einen seine Räder nicht sportlich genug waren und dem anderen zu unkomfortable, lassen sie ihre Räder fluggs in einer nahegelegenen Werkstätte tauschen und unternehmen auch nichts weiteres. Ist bei beiden Fahrzeugen nun die Betriebserlaubnis erlöschen? Gruß hr3
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