Stimmt so nicht, die Prüfung der Leuchtmittel ist Standard nach einem Unfall und es ist eher die Ausnahme, wenn das nicht passiert. Gerade bei Fahrzeugen, bei denen normalerweise Halogen-Birnen verbaut wären, werden diese geprüft - allein schon um anhand des Schadens am Wolframdraht festzustellen, ob das Licht ein- oder ausgeschaltet war. Dabei wird dann natürlich auch direkt festgestellt, dass LEDs drin sind und wenn man die Teile dann eh schon in der Hand hat wird auch direkt die Zulässigkeit der Leuchtmittel geprüft.
Das Gegenteil musst du dann aber auch gerne mal mit einem selbst finanzierten Gutachter nachweisen. Zudem hätte dein Fahrzeug ja auch gar nicht im Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Wenn die Abgasanlage nicht zulässig ist, ist das Ganze etwas entspannter, aber bei sicherheitsrelevanten Teilen (Beleuchtungsanlage, Bremsanlage, Fahrwerk, etc.) wird es üblicherweise eher unschön. An der Beleuchtungsanlage spielen Blendeffekte immer eine große Rolle - auch bei Unfällen am Tag.
Klassischerweise geht das über (Teil-)Schuld bis zum Versicherungsregress - hätte ich keine Lust drauf, aber am Ende des Tages muss das jeder für sich selbst entscheiden, empfehlen würde ich es aber niemals.