Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

V-Mann

Benutzer
  • Gesamte Inhalte

    80
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von V-Mann

  1. Also, in der Teilkasko ist der Glasbruch versichert. Egal ob Riss oder Sternchen oder jemand dir einen Ziegelstein in die Scheibe wirft. Das gilt ebenfalls für die Scheinwerfer. Viele der neuen Scheinwerfer sind nicht mehr aus Glas sondern Kunststoff. Sollte aber auch über die Teilkasko bei Glasbruch reguliert werden (nagelt mich jetzt nicht fest, wenn eure Versicherung mit Kunstoff=kein Glass-> kein Glasbruch ->kein TK Schaden kommt). I.d.R. geht das. Jeder TK schaden ist nicht Vertragsbelastend (SFR Einstufung). Nur wenn du einen Schaden an deinem Auto verursachst, bei einem Unfall eine Teilschuld bekommst oder reiner Vandalismus ( nicht gemeint Vandalismus in Verbindung mit Einbruch) vorliegt nimmst du die VK in Anspruch. Und die belastet auch nur deine Einstufung in der VK. Zum Beispiel: Du fährst jemandem auf, der eine Rostlaube fährt. Schaden bei ihm 500,- Euro, bei dir 5000,- Euro. Dann kann es sich lohnen, wenn du seinen Schaden selber bezahlst und den Schaden an deinem PKW ueber die deine VK regulieren lässt. Dadurch wird deine SFR in der Haftpflicht nicht hochgestuft sondern nur in der VK. Wird dir die VK dadurch zu teuer, stellst du zum 01.01. auf TK um, fährst ein Versicherungsjahr nur mit TK und dann wieder zurueck auf VK-> du bekommst aufgrund der Anpassungsklausel in der VK den SFR aus der Haftpflicht, die ja nicht hochgestuft wurde. Hoffe, ich konnte helfen
  2. Ist die Scheibe gerissen tritt die Teilkasko ein. Hochstufung gibts nicht. Vollkasko ist eine Erweiterung der Teilkasko, wobei man für beide eine andere Selbstbeteiligung vereinbaren kann. Ist durch Steinschlag die Scheibe im Sichtfeld des Fahrers beschädigt, ist somit dein Farhzeug nicht mehr verkehrssicher !!!!!!!!!!! Es darf nicht repariert werden (egal ob mit Harz oder einschneiden oder beides). Du bekommst auch keinen TÜV mehr für das Fahrzeug mit dem Schaden. Zum Austausch bei Carglass: Die behaupten, Sie würden Originalscheiben oder diesen gleichwertige verwenden. Da ich nicht verklagt werden will, schreibe ich zur ersten Behauptung: Nur wenn es keinen Billighersteller gibt, nehmen sie die. Zu zweitens müsst ihr mal googlen. Bei Reparatur: Die Kosten etwa 70,- Euro. Wenn du 150,- Euro Selbstbehalt hast, sparst du 80,- Euro und die Versicherung die Differenz Komplettscheibe minus deiner Selbstbeteiligung. Also eine Win-Win Situation.
  3. Hallo, die oben gestellte Frage hat mit Young. oder Oldtimer nichts zu tun. Wie erstens schon sagte, gibt es Auffahrunfälle mit einem Schaden von 10000,- Euro und mehr. Aber auch welche im Bereich von 600,- Euro (mir ist selber mal einer auf exakt meine Abschleppöse an meinem Alt Farhzeug aufgefahren, Twingo, ca 500,- Euro). Die Rechnung ist bei Unfallschäden: Wiederbeschaffungswert 10000,- Euro Restwert: 3000,- Euro Rep.Kosten: 9000,- Euro a)Du teilst der regulierenden Gesellschaft mit, dass das Auto repariert wird. Rechnung kommt ueber Werkstatt. b)Du willst selber reparieren. Die Versicherung bekommt ueber Restwertbörse ein Angebot von 4000,- Euro für dein Auto. Du bekommst ausbezahlt: 10000-4000-1480 (Mehrwertsteuer mit 16 Prozent gerechnet)=ca 4520 Nach der Reparatur in Eingenregie gehst du zu dem Gutachter vom Unfall und lässt dir die Reparatur bestätigen. Dadurch erhälts du nachträglich die Differenz zu den 9000,- Euro abzüglich der Steuer. Die gibts nur, wenn sie auch nachweisbar angefallen ist. Die Rechnungen also beifügen, denn auch wenn du vieles selber gemacht hast, sind für Teile ja Steuern angefallen. c) RepKosten 11.000,- Euro: Geht bis 30% ueber Wiederbeschaffungswert. Allerdings muss der Reparaturweg gemäß Gutachten peinlich genau eingehalten werden. Und auf eigenes Risiko. Heisst: Wird ein größerer Schaden beim Reparieren erst ersichtlich, bekommst du maximal 130% wenn du weiter machst, oder musst dir bei Abbruch die Totalschadenabrechnung wie bei b) gefallen lassen. d)rep.Kosten 15000,- Euro: siehe b) ohne Möglichkeit auf c) nachträglich abzurechnen Den Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt ermittelt der Gutachter . Hoffe konnte etwas helfen
  4. noch 2 Wochen lang 29....... Angst.................
  5. Hallo, mein Account wurde freigeschaltet und hier mein erster Beitrag zu meinem neuen Schatz: 1,6 FSI EZ 09/2002 KM: 63 tkm 1 Vorbesitzer, Scheckheft, Unfallfrei Kobaltblau Met Style und Advance + Leder Perlnappa Schwarz + Navi und Symphonie (Symphony?) + Tempomat+ PDC hinten + Diebstahlwarnanlage mit Innenraumüberwachung+ Wechsler + 4 neue Winterräderkompletträder von Audi mit Garantie+ Garantie+ etc Preis: 11000,- alles zusammen Ich denke wegen der Ausstattung ist der Preis gut. Zu meinem Nick: Bin Vers.Kfm, genauer Sachbearbeiter für Kfz-Schäden, vielleicht kann ich euch auch etwas helfen bei Fragen zu diesem Thema. Gruss
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.