Hallo,
die oben gestellte Frage hat mit Young. oder Oldtimer nichts zu tun.
Wie erstens schon sagte, gibt es Auffahrunfälle mit einem Schaden von 10000,- Euro und mehr. Aber auch welche im Bereich von 600,- Euro (mir ist selber mal einer auf exakt meine Abschleppöse an meinem Alt Farhzeug aufgefahren, Twingo, ca 500,- Euro).
Die Rechnung ist bei Unfallschäden:
Wiederbeschaffungswert 10000,- Euro
Restwert: 3000,- Euro
Rep.Kosten: 9000,- Euro
a)Du teilst der regulierenden Gesellschaft mit, dass das Auto repariert wird. Rechnung kommt ueber Werkstatt.
b)Du willst selber reparieren. Die Versicherung bekommt ueber Restwertbörse ein Angebot von 4000,- Euro für dein Auto. Du bekommst ausbezahlt: 10000-4000-1480 (Mehrwertsteuer mit 16 Prozent gerechnet)=ca 4520
Nach der Reparatur in Eingenregie gehst du zu dem Gutachter vom Unfall und lässt dir die Reparatur bestätigen. Dadurch erhälts du nachträglich die Differenz zu den 9000,- Euro abzüglich der Steuer. Die gibts nur, wenn sie auch nachweisbar angefallen ist. Die Rechnungen also beifügen, denn auch wenn du vieles selber gemacht hast, sind für Teile ja Steuern angefallen.
c) RepKosten 11.000,- Euro: Geht bis 30% ueber Wiederbeschaffungswert. Allerdings muss der Reparaturweg gemäß Gutachten peinlich genau eingehalten werden. Und auf eigenes Risiko. Heisst: Wird ein größerer Schaden beim Reparieren erst ersichtlich, bekommst du maximal 130% wenn du weiter machst, oder musst dir bei Abbruch die Totalschadenabrechnung wie bei b) gefallen lassen.
d)rep.Kosten 15000,- Euro: siehe b) ohne Möglichkeit auf c) nachträglich abzurechnen
Den Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt ermittelt der Gutachter .
Hoffe konnte etwas helfen