Zum Inhalt springen

V-Mann

Benutzer
  • Gesamte Inhalte

    80
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Mein A2

  • A2 Modell
    Ex-A2-Fahrer

Wohnort

  • Wohnort
    Bremen

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistung von V-Mann

  1. Moin. Das nennt sich wie erwähnt Ruheversicherung. Diese ist in der Regel kostenlos (), wenn das Fahrzeug bei der Versicherung auch versichert war, als es regulär angemeldet war und eine Kaskoversicherung bestand. Genaueres steht in dem Kleingedruckten des Vertrages. Muss das Auto beim VN auf dem Grundstück stehen? Muss der VN ein Interesse haben, dieses Fahrzeug auch wieder zuzulassen? Muss das Grundstück umfriedet sein? etc etc Für eingelagerte Felgen mit Saisonreifen muss man mal in die Hausratbedingungen schauen. Wenn dies als mitversichert gilt, hat man hier den Vorteil einer Entschädigung zum Neuwert (!!!). Gruß Murat Ach so, der link von A2 s-line geht bei mir nicht. Wohin führt der?
  2. Der Stachel ist gezogen, das Gift ist noch drin Frauen....
  3. Hallo kurzer1906. Um von einem Auffahrunfall auf eine Vorfahrtsverletzung zu kommen muss der Gegner zunächst das Ausfahren aus dem Grundstück bestätigen. Wenn er dies schon bestreitet und dort nicht zufällig wohnt sieht es ganz schlecht aus. Wenn er dies zugibt, musst du darlegen, dass du bei erkennen der Situation und sofort eingeleitetem Bremsmanöver nicht mehr bei dem Anhalteweg in der Lage warst dein Fahrzeug zum stehen zu bringen. Hast du eine Vollkasko? Hast du eine Verkehrsrechtschutz? Denn wenn die andere Versicherung den Anspruch ablehnt, kannst du nur noch klagen. Der Richter kann den Unfall aber auch nicht in seiner Kristallkugel sehen und wird einen Gutachter beauftragen, welcher zu den Anwalts- und Gerichtskosten noch einmal mit ca. 1200-1800 Euro zu Buche schlägt. BTW: Der andere könnte trotz begangener Fahrerflucht Ansprüche an deine Haftpflicht wegen Auffahrens stellen. Ich drücke die Daumen, das alles gut geht. Und schreibe bitte, wie es ausgegangen ist.
  4. Das ist doch gut. Also nicht immer nur die bösen Versicherungen... Aber wenn ich die letzten Beiträge von dir richtig verstanden habe, war der Fall doch so, dass nicht unbedingt die Stundenverrechnungssätze gekürzt wurden (so hatte ich es aus deinem ersten Beitrag verstanden) sondern der kalkulierte Schadenumfang im DEKRA Gutachten überprüft wurde.
  5. Moin olisch. Die Rechnung geht hier aber nicht auf. Wenn der Gutachter zu keinem anderen Ergebnis kommt als der Meister mit dem KV aus der Werkstatt, bedarf es keines Gutachtens. Somit ist die Beauftragung unsinnig und die Gutachterkosten werden nicht erstattet. der Rechtsanwalt wird nach dem Gegenstandswert / Streitwert nach RVG bezahlt. Ist über die bereits geleistete Zahlung kein Anspruch mehr vorhanden, bekommt auch der Anwalt nichts. Du kannst also nur noch klagen. Aber die Rechtslage ist durch 4 Urteile (eines habe ich oben verlinkt) durch den BGH klargestellt worden. Wer also AUDI Löhne bezahlt bekommen will, muss auch eine Rechnung einreichen. Allen anderen bleibt nur der oben genannte Weg durch Nachweise (meine Kugel war bis Crash mit EZ 09/2002 und ca. 114tkm auch durchgehend scheckheftgepflegt bei AUDI). Insgesamt scheint hier aber eher eine grundsätzlich negative Einstellung zu einem Berufsstand vertreten zu sein Kann man seinen Nick noch umbenennen?
  6. Warum? Die Kürzung ohne konkrete Rechung ist ohne die oben erwähnten Nachweise berechtigt.
  7. Ich glaube von 29-33 hatte ich ihn. Dann entdeckte meine Frau den Schlüssel....
  8. Was ist denn hier los? Und warum bist du so beleidigt Tinchen? Deine Aussagen sind hier teilweise völlig, teilweise halt teilweise falsch... Egal, hier muss einem A2ler geholfen werden. Gutachter brauchst du nicht. Die Kürzungen basieren auf den Urteilen des BGH aus 2009 und 2 Urteilen aus 2010, das neuste Urteil am 22.06.10 eingestellt unter VI ZR 302/08. Dem Geschädigten ist es zuzumuten, die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze einer Fachwerkstatt bei der fiktiven Abrechnung anzurechnen. Ausnahmen: Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre oder der Geschädigte weist nach, dass sein Fahrzeug (welches älter ist als 3 Jahre) ausnahmslos in einer markengebundenen Werkstatt gewartet und repariert wird. Zum Rechtsanwalt: Du brauchst keine RS. Die Haftung ist doch unstrittig. Der Rechtsanwalt tütet deinen KV ein fordert noch RA Gebühren. Rechtsanwalt sollte man immer nehmen, wenn die Haftung strittig ist oder Personenschäden vorliegen, da die Ansprüche dann nicht so einfach sind (und einfach abgewehrt werden sollten). Die Kosten trägt immer die Versicherung des Verursachers, da dir ein Rechtsbeistand bei einem (jedem) KFZ Schaden zusteht. Wer den Rahmen bis ins maximale ausnutzt mit den Nebenkosten, sollte sich zum Jahresende über steigende Beiträge nicht ärgern. Viele Grüße M
  9. V-Mann

    Preisfrage

    Ich finde der ist zu teuer. Und dann noch mit einem Blaupunkt Radio.. Über 12t würde ich nur noch für einen 2005er mit Laufleistung 50-60tkm und guter Ausstattung zahlen.
  10. Moin. Holger hat das richtige Urteil ja reingeschrieben. Zu deinem Problem oder deiner Befürchtung konkret: Wenn du bei einem Händler ein Auto kaufst (egal welches Modell), wird es bei einem Gebrauchtwagen oftmals differenzbesteuert sein. Grund: Der Händler hat es von einem Privatmann in Zahlung genommen, also ohne Steuer. Schaut mal in eure Kaufrechnungen der Autos. In der letzten Zeile werden nicht 19% auf eine Nettosumme aufeschlagen sondern der verhandelte Endbetrag inkl. Differenzsteuer ausgewiesen. Regelbesteuert wäre der Wagen nur, wenn der Händler den Gebrauchtwagen von einem Unternehmer hat, also z.B. ein Mietwagen, Leasingwagen etc. Dann steht meist auf den Verkaufsschildern: MwSt ausweisbar bei diesen Fahrzeugen. Und die sind wieder für andere Unternehmer interessant, da diese Vorsteuerabzugsberechtigt sind und die Mehrwertsteuer dort konkret und mit 19% ausgewiesen steht.
  11. Moin HSV. Ich schreibe später was dazu. Muss los zum Spiel.
  12. Mhm... Dann am besten einen A2 holen. Wenn du warten kannst, wird es bestimmt ein gutes Angebot geben, was dir zusagt. PS: Was meinst du, wieviel Spieler morgen den Spielplatz nach 90 Minuten verlassen? Ich tippe mal auf 18-19.. V-Mann, der noch 2 Karten ergattern konnte.
  13. Zum Beitrag von flixe: Ich glaube du meinst (so habe ich es nach dreimal Lesen verstanden), dass man nur die Mehrwertsteuer (auch aus dem Wiederbeschaffungswert) erhält, sofern diese konkret angefallen ist oder man zumindest nachweislich diesen Betrag reinvestiert hat. Aber 16% ist ja ein wenig her. Und der A2 wird maximal Differenzbesteuert sein mit 2-2,5%. Bei mir war er sogar Steuerneutral ausgewiesen. @Tinchen: Die Versicherungen kaufen und verkaufen keine Autos. Das von dir angesprochene wurde in vorherigen Beiträgen genau geschildert. Die Onlinebörsen für Händler heissen CarTV oder AutoOnline (um die größten zu nennen). HSV: Wenn du keinen großen Hund hast, klappt das mit dem A3 wunderbar. Kofferraum ist echt groß. Golf Plus wäre auch eine Alternative. Bei mir kam noch Corolla Verso in Frage. Habe mir dann einen aus 2007 angeschaut. Der hatte Rostbildung am Dach ganz vorne unter der WSS durch winzige Steinschlagschäden. Vorher haben mir mehrere Kollegen von der Zuverlässigkeit der Japaner erzählt. Aber als ich das sah hatte sich das Thema für mich erledigt
  14. @HSV: Die Ausführungen des Sachbearbeiters sind richtig. Hoffentlich findest du einen schönen Ersatz. Oder überbrückst die Zeit bis zum A2 Rerelease (2013?) mit einem Interimsfahrzeug. Bei mir ist es ein A3 mit wenig Austattung, aber auch wenig Kilometer geworden. Leider werden in der nächsten Zeit immer mehr A2s verschwinden, da 1. Der Fahrzeugwert immer weiter sinkt und dadurch auch kleinere Schäden zu wirtschaftlichen Totalschäden führen. 2. Der Fahrerkreis sich ändert zu jüngeren Fahrern (nicht mehr die Erstbesitzergeneration). Und dadurch werden die Typklassen vermutlich in den nächsten Jahren steigen. Letzteres ist aber nur mein subjektives empfinden (im Oktober /September gibt es neue Typklassen), aber auf dem rekordverdächtig niedrigen Niveau werden die Typklassen nicht bleiben.
  15. Muss hier kurz korrigieren. Die Versicherungen versteigern gar nichts und kaufen auch keine Autos oder verkaufen weiter oder so. Es wird lediglich ein konkreter, für den Bieter in der Restwertbörse verbindlicher Kaufpreis für den Unfallwagen ermittelt und dem Geschädigten mitgeteilt. Ob er davon Gebrauch macht, bleibt dem Geschädigten überlassen. Man kommt so oder so auf den Wiederbeschaffungswert (abzüglich der SB). Nur die Höhe der Gebote ist schon erstaunlich.. Meine persönliche Meinung zu diesem Schaden: Ich würde keinen Wagen fahren wollen, der 11t Euro Wert ist und in dem noch einmal die gleiche Summe an Reparaturkosten stecken. Trotzdem mein Beileid, aber wenigstens ist er durch Manneshand davongegangen
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.