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V-Mann

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Alle erstellten Inhalte von V-Mann

  1. Hier ist doch einer MwSt gibt es immer nur bei Anfall, egal ob Haftpflicht oder Kaskoversicherer. § 249 Absatz 2 BGB (heute): Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Der unterstrichene Teil wurde ergänzt, gilt somit für alle Schäden zwischen allen Parteien (auch privat zu privat). Rechnungen kannst du natürlich nachreichen für Teileistungen und die Steuer nachverlangen. Würde ich aber nicht machen, wenn du eine Rechnung für die hälfte aus dem Gutachtenpreis hast, aber die volle Reparatur durchgeführt wurde.... Dann nur bei Teilekauf etc.. Gruß M
  2. Moin. Wenn du keinen Anwalt beauftragen willst, kannst du die Regulierung oder Stellungnahme der Versicherung abwarten. Die Versicherung wird nach Angabe des Aktenzeichens die Ermittlungsakte anfordern. Bis Eingang tut sich nichts, da der Vorgang strittig ist. Zum Eingang: Die Polizei wird ermitteln (Beteiligte und Zeugen befragen, Spuren sichern oder Höhen vermessen) und dann das Ganze an die Staatsanwaltschaft abgeben. Der Staatsanwalt wird dich nach deiner Schadenhöhe fragen und einen Beleg anfordern. Das Strafverfahren wird entschieden.... Jetzt in etwa wird die Akte an Dritte versandt (nur an Anwälte der Parteien). Zeitfaktor:ca. 4-12 Wochen, bei Personenschäden eine Akte auch nach 6 Monaten noch nicht erhalten.... Hast du einen Anwalt im Freundeskreis? Ermittlungsakte kostet 12 Euro Gebühr. Vielleicht kannst du so Einsicht nehmen?
  3. Hallo Thomas. Ist der zweite Gangsteller schon länger als 2 Jahre im Auto? Vielleicht liegt hier das Problem. Ich hatte einmal das Problem, das eine Grafikkarte defekt war nach ca. 18 Monaten. Nach dem Einsenden und 6 Wochen Wartezeit hat mir der Händler über den Hersteller eine Ersatzkarte geschickt. Als diese nach ca. 10 Monaten auch einen Defekt hatte, hat mir der Händler die Gewährleistung verweigert, mit der Begründung, diese würde ja nur für die erste Karte gelten (2 Jahre ab Kaufdatum). Habe mit einer Freundin diverse recht unterschiedliche Urteile gefunden und letztlich auf die Klage verzichtet. Vielleicht liegt hier das Problem. Gruß Murat
  4. Also meiner hat neben Navi (klein), Leder, GRA, Parkhilfe auch noch eine abnehmbare AHK (unbenutzt). Preis lag über 24t Euro mit den weiteren Sachen (Style, Advance, Winterpaket). Der Händler von dem ich den Wagen habe, hatte meinen für den Erstbesitzer mit diesem zusammen konfiguriert und bestellt. Das große Navi muss nachgerüstet sein. So etwas würde mich persönlich stören, auch wenn hier einige Super Bastler im Board sind.
  5. Der Wikipedia Eintrag ist in Bezug auf die Haftpflichtversicherung nicht richtig. Ruheversicherung kann es nur in der Kaskoversicherung geben. Der Text zur Haftpflichtversicherung müsste Nachhaftung nach Stilllegung heissen. Hat etwas mit dem Opferschutzgedanken zu tun.
  6. Ich möchte auch noch etwas erwähnen, was für mich das Kriterium überhaupt ist: Die Erreichbarkeit und Kompetenz der Schadenabteilungen. Verträge bringen den Versicherungen Geld. Und in den Abteilungen für Verträge ist schnell Jemand am Telefon. Im Schadenfall sieht es da ganz anders. Ich kenne Fälle, wo seit 3 Monaten keiner zu erreichen ist. Tip: Einfach mal die Schaden-Telefonnummer raussuchen und anrufen. Viele haben ja eine Flatrate (sofern es nicht eine Servicenummer ist.... da machen dann Warteschleifen richtig Spaß). Das billigste abzuschließen lohnt m.E. nur, wenn man nichts ausser Haftpflicht versichert (selbst da tut es mir um den Geschädigten Leid). Murat
  7. Was wurde denn genau gesagt? Wird bestritten, dass dieser Schadenumfang repariert wurde? Wird dir die Reparatur eines vorherigen Schadens unterstellt? Wenn das alles ist, was die haben, also eine subjektive Einschätzung einer Geschwindigkeit eines Fahrzeuginsassen (der mit Sicherheit nicht auf sein Tacho guckt beim fahren... oder hier vielleicht doch ), dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Setz eine Frist und sonst zum Anwalt. Bei deinem Autohaus würde ich mal genauer nachhaken. Wer (Name) hat wann mit wem von der Versicherung gesprochen und welche Absprachen getroffen? Du hast ja scheinbar leider vorher nie mit der Vers. gesprochen vor Reparatur. I.d.R. ruft eine Werkstatt bei der Vers. an und spricht die Reparatur durch und lässt sich diese Übernahme bestätigen.
  8. Eine schöner Urlaub mit herrlichem Ausblick auf den Fjord und das Meer und natürlich den A2 :rolleyes:
  9. und sich diese bezahlen lassen, auf Lasten Dritter. Meine Aussage ist: Warum verhalten sich Menschen bei Rechnungen, die sie selber zahlen müssen anders als wenn das Bezahlen andere erledigen sollen / müssen? Aber ich merke, du siehst es anders. Ist auch ok. Genug OT. Fatzenbolt: Hat sich was getan oder die Teilablehnung aufgeklärt? Wie wurde diese jetzt dir gegenüber begründet?
  10. Hallo rainmaker2007. Ich verstehe deine Argumente und habe keine Probleme, Dir zu folgen (ich wende Sie sogar jeden Tag an). Aber wir alle zahlen Beiträge. Und die Versicherungen (Quersubventionen jetzt mal außen vor) müssen alle Schadenaufwendungen + Verwaltungskosten + Gewinn + Gewinn für Rücklagen aus den Beiträgen einnehmen. Die Schadenaufwendungen sind zwar nur ein Teil, aber es ist einer. Wenn unsere Autos einen Motorschaden haben, beauftragen wir doch auch keinen Gutachter für 500,- Gebühren, um diesen diagnostizieren zu lassen. Oder Mieten einen Mietwagen zum Unfalltarif für bis 200,- Euro proTag (!) an, oder lassen das Auto bei aufleuchtender Motorleuchte von Abschleppern quer durch die Republik fahren auf eigene Rechnung. Oder lassen Ersatzautos zu bei einem Kfz-Service für 150,- Euro statt selber zur Zulassungsstelle zu gehen? Warum ist uns das alles nur so nötig, wenn jemand anders uns unser geliebtes Auto beschädigt? Können wir uns darauf einigen, dass es mehrere Branchen gibt, die bei Unfallopfern eine (vielleicht die lukrativste) Einnahmequelle sehen? Und das zu lasten der Versicherung und weiter gedacht, der Versichertengemeinschaft... just my 5 cents Murat
  11. Der Post #5 ist korrekt. Wenn der Unfall als Massenunfall (ab ca. 50 Fahrzeuge) eingestuft wird, bestimmt der Gesamtverband einen Versicherer, dieser reguliert alle Schäden zu 100% ohne Quote. Am Ende des Jahres wird Bilanz gezogen und eine Umverteilung innerhalb der Versicherer gemacht. Für alle unkompliziert und kostengünstig (in Bezug zur Verwaltung eines derartigen Schadens). Zum vorliegenden Fall galt dies nicht, d.h. es sind viele einzelne Unfälle. Wer eine Vollkasko nimmt die Anspruch. Aber selbst dann streiten sich die Versicherer, wer was regressiert bei wem. Man bekommt zu jedem Schaden halt 10 Versionen und oft auch einfach: Hat vorne geknallt, dann hinten, ich habe mich gedreht, bin irgendwo gegen, stand schon eine Minute, dann wieder angestoßen etc etc.
  12. Nur mal so eine Frage: Wer bezahlt denn die Versicherung, wenn die Versicherung für jeden Scheiß aufkommen muss neben den reinen Unfallkosten??? Warum die Kosten immer so in das Maximum getrieben werden erschließt sich mir oft nicht ganz... Zu diesem Fall: Mit der Abtretung hat das m.E. nichts zu tun. Dort wird nämlich stehen, dass du für den Betrag aufkommen wirst, den die Versicherung nicht übernimmt. Du also Schuldner bis zur Rechnungshöhe bleibst. Was hat die Versicherung denn genau gesagt? Und was hastdu reparieren lassen? Hol dir eine Rechnungskopie und check mal was die bitte gemacht haben in der Werkstatt. Wenn du nicht weiter kommst, ruf die Werkstatt an und sag du hättest einen Reparaturauftrag erteilt für den Unfallschaden, nicht einen Freibrief für eine Kfz-Sanierung. Also wirst du auch nicht bezahlen, was du nichtin Auftrag gegeben hast.
  13. Die Sterne gibts es aber in grün und silber Ein grüner POM wäre sicher gerne PHK (silber), wobei ich denke dass in diesem Fall wohl ein POM vor ChinA2 stand. Gruß Murat
  14. Hallo ChinA2, Du schreibst hier recht viel, und ich muss vieles davon mehrmals lesen da ich deine vorherigen Threads kenne (Warum machst du eigentlich immer neue auf?). 1. Wenn deine Fahrtrichtung nicht aufgenommen ist, ist das Protokoll unvollständig. Die Beamten haben scheinbar nur den Teil unmittelbar vor der Kollision aufgenommen. Bezüglich deiner zivilrechtlichen Ansprüche ist deine vollständige Version aber entscheidend und sollte daher ergänzt werden im Protokoll. Wenn du hier strafrechtlich ein Bußgeld bekommst, sofort widersprechen und ab zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Und genau das würde ich den Polizisten vorsichtig auch erzählen (die interessiert dein Schadenersatzanspruch nicht). Wenn die weiter blockieren, eigene Ergänzung machen und um Aufnahme in das Protokoll bitten. 2. Die Polizei ist nicht dazu da, einen Unfallablauf zu rekonstruieren, sondern Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung aufzunehmen. Da ihr scheinbar beide nicht verwarnt wurdet mit 35,- .... 3. Warum sollte die Polizei bei dir anrufen um deine in Erfahrung zu bringen? Verwechselst du vielleicht den Anrufer mit deinem Unfallgegner / seiner Werkstatt / seinem Gutachter ? Vielleicht haben die auch so lustige Menschen, denen eine Amtsanmaßung nichts ausmacht? Die Polizei denke ich hat bei dir bestimmt nicht angerufen. -> Mein Beitrag zu Phantasie 4. Der Sachbearbeiter der jeweiligen Versicherung wird das Protokoll bei Bedarf über einen Rechtsanwalt beantragen und bekommen. Wenn das Protokoll aber unvollständig war, wird es sich von alleine nicht ändern. Zu deiner Bemerkung über die Polizei bezüglich der Wetterlage + deiner unterschwelligen Unterstellung, die Beamten hätten einem Bekannten einen Gefallen getan: Ich denke du reagierst hier etwas voreilig. Ich bin kein Polizist, kenne aber Polizisten und habe mit einigen beruflich zu tun. Auch wenn ich mich weit aus dem Fenster lehne, ich glaube kein Polizist in Deutschland würde die Tatsachen so verdrehen wie du es unterstellt hast und dadurch seinen Job gefährden und sich strafbar machen. Und das schlechte Wetter an dir ausleben... Na ja
  15. Hallo Heiko, Ich sehe auf dem Foto keinen Linksabbiegestreifen, welcher vollständig zum abbiegen gedacht ist. Daher müssen die Linksabbieger ja auch anhalten in der Fahrbahnmitte, um den Gegenverkehr durchzulassen. Damit die Kreuzung irgendwann wieder frei wird (bevor die Spuren rechts und links vom blauen Fahrzeug grün bekommen) wird dieser Grünpfeil aufleuchten, welcher i.d.R. nur für die Fahrzeuge gilt, welche sich bereits auf der Kreuzung befinden. Wenn die Kreuzung durch eingefahrene Fahrzeuge (übertrieben) bis hinter die eigene Ampel zugestellt ist, kommt es zu Problemen da die Phase Grünabbiegepfeil zu der dann regulären Grünphase des Verkehrs rechts und links nicht mehr ausreichend ist da auch nicht so gedacht. Daher meine Aussage, oder ich habe den Unfallablauf falsch verstanden. Gruß Murat
  16. Dem ersten Beitrag vom Kitzblitz ist nichts hinzuzufügen. Wenn ich mir das erste hochgeladene Bild anschaue, dann denke ich, dass der blaue Wagen nicht mehr in die Kreuzung hätte einfahren dürfen, da bereits 2 oder mehr Fahrzeuge dort standen um den Gegenverkehr durchzulassen. Daher wird es zu einer Haftungsverteilung kommen.
  17. Habe den mal gemeldet, mal sehen wie lange die Auktion drin ist
  18. Moin, Gutachten etc brauchst du nicht. Hol dir einen Kostenvoranschlag und rechne zunächst auf dieser Basis ab (netto, eventuell kürzt dir die Versicherung den Stundenlohn der Werkstatt auf einen durchschnittlichen Satz aus deiner Region). Dann reichst du die Rechnung der Scheibe und aller Teile ein und bekommst die auf de Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer. Fertig. Mit der Rechnung würde ich auch ein Foto mitschicken (vielleicht vorher - nachher), damit du beim nächsten Steinschlag nicht den Vorwurf bekommst, das wäre noch der erste oder halt ein weiterer an einer noch immer nicht reparierten Scheibe. Wenn die Werkstatt Geld für den Kostenvoranschlag will, frag jemanden hieraus dem Board nach einer Rechnungskopie, sind feste Sätze für den Einbau einer Scheibe. Einfach kopieren und eigenen Kostenvoranschlag erstellen. Gruß
  19. Hallo A2-D2, wie ich bereits schrieb kannst du es machen. Wird halt nicht gerne gesehen. Ist aber nicht ausgeschlossen. Du verlierst nicht deinen Versicherungsschutz. Zumindest nicht pauschal. Mit Sicherheit aber erlischt die Betriebserlaubnis da dein Auto nicht mehr verkehrssicher ist. Hier die StVO: I. Allgemeine Verkehrsregeln §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1). Aus Absatz 2 ergibt sich ein Notrecht: (2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden. Versuch doch mal eine TÜV Abnahme zu bekommen. Selbst mit dem kleinsten, winzigsten Steinschlag bekommst du keine. Da du ja ein wenig emotional auf meine erste Antwort reagiert hast, konstruieren wir doch folgenden Fall: Du hast einen Steinschlag, es Winter, deine Scheibe ist Eisfrei aber kalt. Mit der Anfahrt erwärmt sich dein Innenraum turboartig und deine Scheibe hat einen Riss, welche dir die Sicht nimmt und du verursachst einen Unfall. Mhm... Gibt es einen Zusammenhang zwischen den beiden Schäden? Willst du dich wirklich mit den Fachidioten von der Versicherung streiten? Gruß
  20. Theoretisch ja. Bekommst halt die Mehrwertsteuer nur, so lang sie konkret angefallen ist (d.h. auf einer Rechnung ausgewiesen ist). Praktisch: Du musst den Glasbruch schon nachweisen. Wenn du einen Kostenvoranschlag einreichst, werden die schon grübeln, da du damit ja belegst, dass du ein Auto hast, bei welchem die Betriebserlaubnis erloschen ist. Warum willst du das denn machen?
  21. Wenn du nur den Scheinwerfer ersetzen willst, kannst du deine Teilkasko in Anspruch nehmen (keine Rückstufung) und lässt dir einen neuen einbauen,wenn das Glas ebenfalls beschädigt ist.
  22. Aehm... Wenn er seinen Vertrag zum 01.01. kündigt, jagt die Versicherung eine 29c Karte an die Zulassungsstelle. Je nach dem wann die Versicherung das macht, fährt er ab dem 01.01. ohne Kaskoversicherungsschutz und bis zum Eintreffen der Beamten mit dem Spachtel mit einem riskanten Haftpflichtversicherungsschutz.
  23. Hallo Gemeinde, Schaue hier zwar unregelmäßig rein, poste aber nur noch wenn ich das Gefühl habe, ich müsste es tun. Bevor hier weiter falsche Aussagen getroffen werden, wollte ich mal meine 5 cents dazubeitragen: Wenn der A2 den Roller trifft, haftet er in diesem Fall mit 30% aus der Betriebsgefahr des PKW's. Das ist das absolute Minimum. Ich gehe in diesem Fall aber ohne es weiter zu konkretisieren von hälftigen Haftungsverteilung aus. Du haftest mit deinem PKW auch, wenn du wieder ausweichst um ihn nicht rammen, dieser die Gefahrensituation aber erkennt und sich verbremst und ablegt. Den Fahrfehler des Krades durch eventuelle Unerfahrenheit und die unnötige Panikbremsung musst Du ihm dann nachweisen um dich auch aus der anteiligen Haftung aus Betriebsgefahr zu exculpieren. Unabhängig von der Haftung: Bitte bitte keine Kradfahrer anfahren. Ihr wisst gar nicht was bei harmlosen Kollisionen an völlig unglücklichen Aufprallschäden resultieren können an den Personen.
  24. Hallo, Also einen Vorführwagen des Händlers unterscheidet man zum Euromobil IMMER daran, dass der Euromobil als Selbstfahrervermietfahrzeug in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 deklariert ist, während der Vorführwagen als Personenkraftwagen ohne diese Zulassungserweiterung läuft. Hat Steuer und versicherungstechnische Hintergründe. Ob es bei der Qualität der Wagen Unterschiede macht, kann wohl keiner pauschal beurteilen. Gruß
  25. V-Mann

    Unfall

    Hat nichts mit Versicherungswirtschaft oder Audi-Leitfäden zu tun. Du hast als Geschädigter einen Schadenersatzanspruch, der dich so zu stellen hat, wie vor dem Unfall. Wenn eine Beilackierung notwendig ist und der Sachverständige das bestätigt und die Versicherung das auch so sieht, ist doch gut. Das mit dem Verkauf ist meine persönliche Meinung. Hast ja auch nicht gesagt, dass du dein Auto verkaufen willst. Aber ich bin halt auch ein wenig pingelig beim Autokauf, daher gehe ich davon aus, wenn ich einAuto verkaufe, dass mein Gegenüber auch so kritisch ist
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