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WMS

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  1. Für diejenigen, die ihren RPF über eine Werkstatt bezogen haben, hält der ADAC auf seiner Homepage ein Formular für eine Vereinbarung mit der Werkstatt bereit. http://www.adac.de/images/Partikelfilter-Formular-interaktiv_tcm8-205930.pdf Das Formular löst aber nicht die Probleme bei Bezug über Stademann und auch nicht hinsichtlich der Ansprüche gegen GAT.
  2. Mit Schreiben vom 20.12.2007 http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/dieselpartikelfilter_loeschung_abe_gat.pdf hat das BMU von GAT eine Richtigstellung insbesondere der dortigen Presseerklärung vom 28.11.2007 (nachzulesen auf der Homepage von GAT ) verlangt. Das Schreiben des BMU kann als weiterer Beleg für die Mangelhaftigkeit herangezogen werden. Nach diesem Schreiben hat GAT trotz der Ankündigung der Lieferbarkeit neuer RPFs für Anfang 2008 bis zum 20.12.2007 noch keinen neuen Antrag auf Erteilung einer ABE gestellt. Dabei dauern die Prüfverfahren mehrere Wochen! Bezeichnend war auch, daß GAT im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichsüberlegungen während des Verfahrens vor dem AG Ahaus sich nicht bereit fand, eine Nachlieferpflicht zum 10. März 2008 zu übernehmen, obwohl damals ein Nachfolgemodell zu Februar 2008 auf der Homepage angekündigt war.
  3. Sammelklage-Eine Sackgasse Die von einigen angesprochene Möglichkeit eines gesammelten Vorgehens besteht m. E. tatsächlich praktisch nicht: 1. Ein Rechtsanwalt, der mehrere Mandate gegen Stademann/GAT übernähme, käme in die Gefahr der Wahrnehmung widerstreitender Interessen schon wegen des "Wettlaufs" bei der Vollstreckung. Das wäre nur zu verhindern mit einer komplizierten Poolvereinbarung, bei der die Verteilung der Eingänge zu regeln wäre. 2. Die Chance eines Gerichtsstandes beim heimatlichen Amtsgericht des Einzelnen und einer Klage gegen Stademann und GAT vor einem Gericht würde vertan. Ein einheitlicher Gerichtsstand wäre bei mehreren Klägern ebensowenig gegeben wie bei einer Klage gegen GAT und Stademann vor deren Heimatgerichten, die dann erforderlich wäre. GAT und Stademann könnten sich bei gebündeltem Vorgehen vor (jeweils) einem Gericht viel einfacher vertreten lassen. 3. Die Rechtsschutzversicherer werden nicht bereit sein, das Vorgehen unversicherter Kläger bzw. von Klägern anderer Versicherer mitzufinanzieren.
  4. #809:"... Laut AG Ahaus liegt dort bis heute keine Einspruchsschrift von GAT (Fristablauf 14.12.2007 ) oder von Stademann ( Fristablauf 18.12.2007 ) vor. Berufung kommt angesichts des geringen Rest-Streitwertes nicht in Betracht (Aktenzeichen 14 C 283/07 AG Ahaus). " Stademann und GAT haben das Versäumnisurteil rechtskräftig werden lassen. Die Rückzahlung hatte sich erledigt, da GAT nach Klageeinreichung - den Kaufpreis -die Einbaukosten -die Eintragungskosten - die Kosten der grünen Plakette sowie einen Teil der Anwaltskosten gezahlt hat und deshalb hierüber das Gericht nur noch wegen der Kosten des Verfahrens entscheiden mußte und diese im Urteil insgesamt GAT und Stademann auferlegt hat. Ich hatte gehofft, dies verständlich in den verschiedenen Meldungen dargestellt zu haben.Vielleicht habe ich als Landanwalt mich dann doch zu juristisch ausgedrückt. Die (zunächst) fehlende Rechtskraft des Versäumnisurteils hatte allein damit zu tun, daß erst der Ablauf der Einspruchsfrist abgewartet werden mußte. Die ist jetzt seit längerem abgelaufen. Wegen der Frage, was zu machen ist, verweise ich noch einmal auf den Beitrag #750(Ich weiß :"Alles schon gelesen"). So langsam läuft aber zumindest denjenigen, die GAT aus der Garantie in Anspruch nehmen wollen, die Verjährungsfrist davon (s. o. # 827, natürlich auch schon gelesen).
  5. Verjährung evtl. Garantieansprüche gegen GAT Es sei nochmals (#621) auf die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Mangelkenntnis bei Garantieansprüchen gegen GAT verwiesen. Danach bliebe nur noch der dornige Weg der Klage auf Schadensersatz wegen Betruges/vorsätzlich sittenwidriger Schädigung mit entsprechenden Beweisschwierigkeiten , da der Vorsatz auch den Schaden umfassen müßte.
  6. Urteil AG Ahaus rechtskräftig "In meiner restlichen Klagesache gegen Stademann und GAT ist am 28.11.2007 der Feststellungsklage wegen Schadensersatz wegen Nichterfüllung durch Urteil des Amtsgerichts Ahaus stattgegeben worden Hinsichtlich der bezahlten Forderung ist die Erledigung des Rechtsstreits festgestellt worden und es sind die Kosten GAT und Stademann auferlegt worden. b)Der schlechte Teil der ersten Nachricht Es handelt sich um ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren ( Urteil daher auch noch nicht rechtskräftig). Entweder waren die Herren durch die Güte der Klage überzeugt ( kann man beim Landanwalt fast ausschließen) oder sie wußten schon, warum sie nicht einmal das Porto für eine Verteidigungsanzeige mehr ausgeben wollten. Das sie die Frist verpennt haben, kann ich nicht glauben." s. Meldung #775 Laut AG Ahaus liegt dort bis heute keine Einspruchsschrift von GAT (Fristablauf 14.12.2007 ) oder von Stademann ( Fristablauf 18.12.2007 ) vor. Berufung kommt angesichts des geringen Rest-Streitwertes nicht in Betracht (Aktenzeichen 14 C 283/07 AG Ahaus).
  7. Der schöne Schein erledigt sich bei VW, sobald einer nach Rußfiltern für den Lupo TDI fragt.
  8. Der Bericht des BMU und des Verkehrsministeriums vom 11.12.2007 an die BT-Ausschüsse für Verkehr und Umwelt über deren Sicht zu den mangelhaften Rußfiltern findet sich hier:http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/bericht_part_filter.pdf. Auf Seite 6 des Berichtes werden die möglichen Folgen für KFZ-Steuer und Plakette bei Rückgabe der ABE bzw. im Falle eines Widerrufes der ABE dargestellt. Anschließend werden die (zivilrechtlichen) Ansprüche der Erwerber gegen den Verkäufer/Hersteller dargestellt auch ohne Widerruf von Plakette bzw. Steuerermäßigung.
  9. Das Umweltbundesamt (UBA) hat auf seiner Homepage nunmehr auf Grund des Urteils des Verwaltungsgerichts Dessau die Untersuchung über die Wirksamkeit offener Partikelsysteme aus Oktober 2006/März 2007 veröffentlicht. http://www.umweltdaten.de/verkehr/downloads/gat/b186_report_abschlussbericht_v7_wo_monsch_s.pdf Ergänzungen und Stellungnahmen unter /www.umweltbundesamt.de
  10. Wo rennt sie denn ? Bei mir gibt's nach wie vor nur Störmeldungen als nicht erreichbar.
  11. Ich wollte zwei Meldungen loswerden: 1. a) Der gute Teil der ersten Nachricht In meiner restlichen Klagesache gegen Stademann und GAT ist am 28.11.2007 der Feststellungsklage wegen Schadensersatz wegen Nichterfüllung durch Urteil des Amtsgerichts Ahaus stattgegeben worden Hinsichtlich der bezahlten Forderung ist die Erledigung des Rechtsstreits festgestellt worden und es sind die Kosten GAT und Stademann auferlegt worden. b)Der schlechte Teil der ersten Nachricht Es handelt sich um ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren ( Urteil daher auch noch nicht rechtskräftig). Entweder waren die Herren durch die Güte der Klage überzeugt ( kann man beim Landanwalt fast ausschließen) oder sie wußten schon, warum sie nicht einmal das Porto für eine Verteidigungsanzeige mehr ausgeben wollten. Das sie die Frist verpennt haben, kann ich nicht glauben. 2. Ich kann derzeit die Homepage der GAT nicht erreichen .
  12. A2-D2: "..Weißt du was Audi sagen wird, wenn du fragst, warum es keinen original Audifilter gibt?: Kauf dir ein Auto..." Das ist natürlich eine völlig haltlose Unterstellung zu Lasten AUDI. Außerdem haben die anscheinend genug Theater mit ihren werkseitigen Filtern ("Regenerationsfahrten und Ruckeln"). In der Nachrüstbroschüre von AUDI aus Juli 2007 liest man als deren Wahrheit, daß eine Nachrüstung bei A 2 und TT aus " technischen Gründen " nicht möglich sei. Wissen die mehr oder ist das nur ein anderer Ausdruck dafür, daß eingestellte Modelle wie der A 2 für die uninteressant sind?
  13. Unter http://www.remus.at/RFK/html/audi.html meint jemand, auch jetzt noch einen Filter für A 2 1,2 L angeblich mit ECE-Gen und Österreich-Gen. anbieten zu können. Ob der mehr taugt oder gar auch von GAT ist, weiß ich nicht. Bezeichnend ist m.E., daß der Katalog für BRD/NL erst mit dem A3 für AUDI beginnt, während der Katalog für andere Länder auch angebliche Lösungen für den AUDI A2 1,2 L TDI anbietet mit Stand 06.11.2007! Viel Hoffnungen auf Wirksamkeit macht das nicht gerade. Die fehlenden ABE bei GAT und die dortige mangelnde Filterwirkung laut KBA sollte bekannt sein (vgl. bereits unter oben #2 angesprochener Link zu S. 38 und frühere).
  14. 1. Aus meiner Sicht bleibt dringend zu raten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Das sage ich nicht als ABM-Maßnahme für die Kollegen/innen ( da der Streitwert mit bis zu 900 € kaum zu kostendeckenden Gebühren führt). Vielmehr liegt eben doch jeder Fall von den Voraussetzungen her anders. Liegt z. B. eine ordnungsgemäß von der Einbauwerkstatt bestätigte Garantieerklärung von GAT vor, gibt es den Diesel-Kat noch oder ist er entsorgt usw? Eine Sammelklage von einem Anwalt allein könnte allenfalls mit einer komplizierten Poolvereinbarung ohne Gefahr des Parteiverrats denkbar sein. 2. Wer es dennoch selbst versuchen will, findet im Internet sicherlich Hinweise wie etwa bei ARD Ratgeber Richtig reklamieren: 3. Unabhängig davon und nicht im Sinne eines Musters : Ich bin in meinem Fall so vorgegangen, daß ich nach der Nachricht in Spiegel-Online vom 15.10.2007 über die Rückgabe auch der ABE 17 118 über die Seiten der DUH, des KBA und der GAT zu der Situation informiert habe und eine Art Reader der Abfolge per Ausdruck der verschiedenen Artikel erstellt habe. Am 16.10.2007 habe ich per Zustellung über den Gerichtsvollzieher des hiesigen Amtsgerichtes zum einen Herrn Stademann als Betriebsinhaber/Verkäufer (s. #621) und die GAT entsprechend den Anschriften in Murnau bzw. Gladbeck laut Homepage aufgefordert, binnen 8 Tagen anderen Russpartikelfilter mit gültiger ABE zu liefern und einbauen zu lassen, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht und den alten Filter unter dem Auto abzuholen, also zu demontieren. Letzteren habe ich zur Demontage auch ausdrücklich angeboten. Gestützt habe ich das Verlangen auf die Sachmangelhaftung des Verkäufers Stademann einerseits und die Garantiehaftung der GAT sowie auch auf Delikt (wegen der bis dahin nur in Rede stehenden Abänderung der Bauweise ohne Zustimmung des KBA ,der daraus folgenden Widerrufbarkeit von ABE und Plakette und der Auslieferung an mich ohne entsprechenden Hinweis gegen volle Bezahlung). Die Mangelhaftigkeit des Filters habe ich zum damaligen Zeitpunkt auf den zu hohen Rückstau (falls " altes Modell " ) oder die zu geringe Filterwirkung ( falls "aufgebohrter Nachfolger ") gestützt. Nach ergebislosem Ablauf der Frist zur Nacherfüllung (lt. GAT war die Geschäftsführung auf Geschäftsreise ) habe ich das Nacherfüllungsrecht des Verkäufers Stademann bzw. die Nachlieferungsmöglichkeit der Garantiegeberin GAT als erloschen angesehen. Mit weiteren Schreiben an beide habe ich daraufhin meinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises sowie Forderung der Einbaukosten , Plakettenkosten und Eintragungskosten mit einer Zahlungsfrist von 8 Tagen geltend gemacht (sowie Anerkenntnis der Schadensersatzpfllicht). Nach wiederum nicht erfolgter Zahlung habe ich dann vor dem für mich örtlich zuständigen Amtsgericht Ahaus Klage gegen Herrn Stademann und die GAT erhoben. Den weiteren Verlauf habe ich oben geschildert ( #732). Das Vorgehen ist weder als Muster gedacht gewesen noch taugt es in anderen Fällen ohne Überprüfung. Meiner Rechtsschutzversicherung danke ich jedenfalls für die seinerzeitige prompte Deckungszusage, da damals noch eine u. U. mehrere Tausend € teure Nachprüfung im Prozeß in Betracht kam vor der Mitteilung des KBA # 637 und 639.
  15. Unter http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/gemeinsame_erklaerung_gva_zdk.pdf ist die Erklärung von ZdK und GVA zur Handhabung veröffentlicht.Diese scheint den wesentlichen Inhalt der Pressemitteilung der GAT zum Stillhalten zu bestätigen. Gabriel hat unter BMU das Stillhalten in Sachen Steuer und Plakette bestätigt.
  16. Auf der Homepage der GAT wird eine Beteiligung an der Abrede mit Ministerium, ZdK und GVA bvehauptet. Die Filterhersteller würden im Laufe des Jahrers 2008 neu liefern und bis dahin werde in Sachen Steuer und Plakette nichts von den Behörden gegen die bisherigen Käufer unternommen. Schön wär's ja... Dann brauch ich nur noch den Termin mit Gabriel und Machnig im Blaumann zum Einbau!
  17. Die Sache ist doch ganz einfach: Die Banken ( sind sicherlich auch gefragt worden !!??? )schenken der GAT das Geld für 20. - 40.000 Filter und die Arbeitnehmer dort arbeiten noch ca. 4 Monate kurz ( soweit sie nicht - wie in Eisenach wohl zumindest 10 % der Belegschaft - bereits gekündigt sind ). Bei Leuten, die wie ich den Filter nicht über eine Werkstatt bezogen haben, sondern durch eine unbeteiligte und schuldlose Werkstatt haben einbauen lassen, kommen die Herren Gabriel und Machnig ( Staatssekretär) nach Feierabend im Blaumann und montieren. Statt Machnig eben Machdoch. Das ist praktische Politik. Vielleicht erfahren wir ja morgen von GAT Neues darüber, wie die sich den kostenfreien Austausch so vorstellen.( Famore vom 21.11.2007 # 652: "..Ein anschliesender Anruf bei GAT habe ich auch noch getätigt. -"Weitere Entscheidungen über Vorgehensweise wird erst am 29.11.2007 veröffentlicht." ).
  18. Den derzeit noch aktuellen Stand hatte ich unter #666 dargestellt:Nach Klageeinreichung beim AG Ahaus habe ich die Klageforderung zu Ziffer 1 ( Kaufpreis + Einbaukosten + Plakettenkosten + Eintragungs kosten sowie Teile der Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten ) - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe der beiderseitigen Standpunkte- von GAT bekommen. Wir streiten nach vergeblichem Vergleichsversuch jetzt noch um die Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages (Stademann) bzw. des Garantievertrages ( GAT ). Die Klage gegen GAT ist auch auf behauptete Ansprüche aus Delikt gestützt worden. Herr Gabriel hat sich für heute 13.00 Uhr zur Bundespressekonferenz zum Thema " Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Russpartikelfiltern " und die DUH im selben Haus ab 14.00 Uhr zum Thema " Wie es zum Russfilterskandal kam " angekündigt.
  19. ARD-Ratgeber heute um 17.03 UHR mit Neuigkeiten Der heutige ARD-Ratgeber beschäftigt sich wieder mit dem Thema. Vermutlich gibt es interessante Neuigkeiten zum Ablauf der ABE-Erteilung und zur weiteren Handhabung durch die Bundesregierung.
  20. Sitze als Landanwalt noch immer im Büro und kann daher nicht sagen, wer das um 17.20Uhr war. Meine Kugel ist jedenfalls dunkelblau und hat ein BOR-Kennz. Grüße auch an Herrn Goldmann.
  21. Hatte mich gestern auf Grund von #657 bei Herrn Goldmann gemeldet. Das ZDF war heute vormittag mit Übertragungswagen da und hat die Bilder direkt dann zu den 12.00 Uhr Nachrichten eingeschnitten(evtl. auch 16.00 und 19.00 Uhr). ob die entsprechend der ursprünglichen Absicht das ganze für Frontal 21 noch einmal verwenden, weiß ich nicht.
  22. Hatte mich gestern auf Grund von #657 bei Herrn Goldmann gemeldet. Das ZDF war heute vormittag mit Übertragungswagen da und hat die Bilder direkt dann zu den 12.00 Uhr Nachrichten eingeschnitten(evtl. auch 16.00 und 19.00 Uhr). ob die entsprechend der ursprünglichen Absicht das ganze für Frontal 21 noch einmal verwenden, weiß ich nicht.
  23. Zu #671 1. Gefördert wird die Partikelminderung von zumindest 30% gegenüber dem vorhergehenden Zustand ohne Umrüstung. 2. Sollte die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Presseerklärung vom 12.11.2007 recht haben, lag dem Umweltministerium bereits in 2006 ein schweizer Gutachten auch zu GAT-Nachrüstfiltern vor, aus dem sich die mangelhafte Wirkung ergab. Wenn die Regierung dann dennoch 20.000 bis 60.000 Autofahrer in die Nachrüstung drängt, steht diese Verhaltensweise m. E. einer sonst an sich zwingenden Neufestsetzung der KFZ-Steuer entgegen. Die Ermäßigung wäre dann in Kenntnis fehlender Wirksamkeit der Filter gewährt worden und kann m. E. dann nicht wegen der fehlenden Wirksamkeit zurückgenommen werden. Über die Herausgabe des Gutachtens sollte lt. DUH heute vom Verwaltungsgericht Dessau entschieden werden. Laut diversen Meldungen von heute mittag ist der Klage durch noch nicht rechtskräftiges Urteil stattgegeben worden, so daß das Umweltbundesamt - nach Rechtskraft - Einsicht gewähren müßte. Im Falle einer Zurücknahme der Steuerermäßigung wird dann eben auch gegen Herrn Steinbrück geklagt werden.
  24. " Ich stelle mir vor, daß ich erst eine ASU machen lassen muß und dann mit den miesen Ergebnissen als Nachweis des Sachmangels (Nichtwirksamkeit) den Garantiefall reklamieren kann. Hat das schon jemand aus dem Forum so gemacht? MFG avant-tdi " Mit einer AU wird der Nachweis wohl kaum zu führen sein. Das Prüfungsverfahren nach der StVZO erfordert wohl rund 4000 km Prüfungsfahrt und soll laut Reporter des SWR rd. 4000-5000 € kosten. ABER: 1. Ist der Filter nicht schon deshalb mangelhaft, da er unter Abweichung von dem ABE-Prüfmuster gebaut wurde ( s.o. # 643 )und damit die Gefahr der Zurücknahme der Steuerleichterung/ grüne Plakette bewirkt. Muß man erst warten, bis Herr Steinbrück zuschlägt? 2. Aus # 637 und#639 ergibt sich, daß dem KBA ein negatives Prüfergebnis zur ABE 17 118 des A2 1,4 TDI bereits vorliegt. Nach Klageeinreichung habe ich die Klageforderung zu Ziffer 1 ( Kaufpreis+Einbaukosten+Plakettenkosten+Eintragungskosten ) sowie Teile der Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten ) - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe der beiderseitigen Standpunkte- von GAT bekommen. Wir streiten nach vergeblichem Vergleichsversuch jetzt noch um die Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages (Stademann) bzw. des Garantievertrages ( GAT ).
  25. A" 1,2 L TDI wohl doch betroffen (vgl.#616: ABE Nr.17 064 und # 637 bzw.639: Rückgabe auch der ABE 17064 durch GAT). Allerdings gibt es hierzu wohl noch keine Ergebnisse einer Überprüfung durch das KBA.
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