Eigentlich muss nichts eingetragen werden, da das Getriebe das selbe bleibt, lediglich die Schaltbetätigung wird geändert, was meines Wissens nach nicht Eintragungspflichtig ist.
Nur wie es aussieht bei Teilen, die man selbst angefertigt hat (Adapterhülse für das Kupplungsseil) bin ich mir nicht so sicher...
Ich denke den meisten TÜVern wird in erster Linie gar nicht auffallen, dass es umgebaut wurde, solange alles ordentlich, sauber und mit Teilen aus dem VW Regal gemacht wurde.
LG Oli