Hi,
Wegen andere Bestimmungen in der Schweiz, siehe unten, suche iche eine Lösung. Hat jemenden ideen? Gruß Cloggy
"Der TCS empfiehlt, den Befestigungspunkt für die Abreissleine an einem nicht abnehmbaren Teil der Anhängerkupplung oder direkt am Fahrzeug zu montieren, z.B. am Querträger unter der Stossstange. So sind die Sicherheit und die Einhaltung der kantonalen Vorschriften gewährleistet.
Dies entspricht der UN/ ECE- Regelung Nr. 55, die festlegt, dass Abschlepphaken einen Befestigungspunkt für Abreissleinen haben müssen, aber nicht angibt, wo. Eine Ergänzung zu dieser Verordnung vom Februar 2018 schliesst abnehmbare Haken als Befestigungspunkte aus.
Die Abreissleine muss dann an einem nicht abnehmbaren des Fahrzeugs befestigt werden."