Am Montag, den 11.06 2012 begab ich mich zum TÜV, um die gesetzliche TÜV-Abnahme zu bekommen. Der Verlauf der Prüfung lief in allen Prüfpunkten für mein Fahrzeug, Audi A2, positiv ab. Die Messprotokolle sind der Beweis dafür. Am Ende der Prüfung fuhr der Mechaniker aus der Halle und stellte fest, dass auf der Tachoanzeige im Bordsystem mehrere Fehler angezeigt wurden.
Das Fahrzeug konnte nur noch im Notfahrsystem betrieben werden. Darauf legte ich sofort Einspruch ein, da ich diese Anzeige vor der Prüfung keinesfalls hatte. Nach nochmaligen Prüfungen des Monteurs konnte aber die Funktionalität meines A2 nicht mehr hergestellt werden. Sie lehnten weitere Zusammenhänge bezogen auf alle Prüfmethoden ab und sagten mir, umgehend eine Werkstatt auf zu suchen. Sofort sprach ich mit dem Geschäftsführer des Hauses, und setzte Ihn über den Vorfall in Kenntnis. Auch er hatte nur den Rat, in eine Werkstatt zu fahren. Im Notgang des A2 , dh. mit „Kriechgeschwindigkeit“ musste ich dann zum Autohaus fahren. Dort steht mein A2 bis heute und konnte aus vielerlei Gründen noch nicht repariert werden.
Um zu meinen Arbeitsplatz in HP zu kommen musste ich einen Mietwagen leasen.
Am 13.6. konnte ich mein Knubbel abholen. Fehler lt Abrechnung, Ventil für Abgasregelung defekt! Rechnung ca 300€!!
Bitte wer hat so etwas nach dem TÜV schon einmal erlebt und was kann ich tun um mein Geld zurück zu bekommen. Lt TÜV und Werkstatt wird diese Rep. als "totaler Zufall" Betitelt !!