ich finde da in den technischen details nur die aussage "temperaturaufstieg = 30°C". das heißt aber nicht, daß es 30°C wärmer wird als vorher. ich war bisher der meinung, daß xenon-brenner eine niedrigere abstrahlwärme als halogen-lampen haben.
eintragunsfähig wäre der EP-satz nur, wenn eine dynamische LWR und eine SWR eingebaut sind. außerdem muß der scheinwerfer, in das das system verbaut wird, für xenon-leuchtmittel zugelassen und geprüft ist. die beiden ersten dinge sind problemlos am A2 nachrüstbar, der scheinwerfer wird allerdings nie geprüft sein und die reelle eintragung so unterbinden. es wird zwar möglich sein, einen ING zur eintragung zu überreden, allerdings hätte dieser eintrag keinen rechtlichen bestand, da gesetzt eben nunmal über eintrag steht.