Grüezi mitteinand ;-)
Gute Nachricht für alle A2 Exporteure aus D in die Schweiz. Eine vorhandene VVD Perfect Car Duo etc. gilt weiter bzw. kann vom Käufer übernommen werden. Zwei Voraussetzungen: 1: Die Garantienehmende Werkstatt bestätigt den Übergang an den neuen Besitzer (am besten noch vor dem Export). 2: Der Wagen muss in einem Garantiefall in die dt. Werkstatt.
Erfahrungswert: Die garantienehmende Werkstatt wird sich zunächst sträuben. Der beharrliche wird aber belohnt.
Übrigens: Der Wagen muss nicht in der garantienehmenden Werkstatt repariert werden, z.B. wenn der Wohnort wg. Umzug zu weit weg liegt. Eine Abtretung an eine andere VAG ist möglich. Vor der Reperatur Freigabe einhlen, das vermeidet einen evtl. Ärger.
Grüsse
P.