Moin,
eigentlich müßtest Du ein halbes Jahr volle Garantie bei dem Autohaus wo Du das Auto gekauft hast, haben. Der Händler muß beweisen, das der Fehler vorher nicht da war und das kann er schlecht.
Ansonsten wenn Du eine Rechtschutz hast, Deinem mal zwischen den Zeilen sagen, das Du eine hast und das man das sonst auch anders regeln kann, meistens wird dann eingelenkt. Und da es das gleiche Problem wie vorher auch zu sein scheint, steht er auf jeden Fall in Nachbesserungspflicht.
Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um und Du mußt beweisen, das der Fehler vorher da war, auch der Fall wird schwer sein und dafür hast Du dann die Gebrauchtwagengarantie.
Gruß
Ralph