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Gewährleistung beim Gebrauchtkauf?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich kenne mich mit den Gepflogenheiten bei Audi leider überhaupt nicht aus.

 

Wenn ich mir bei einem Freundlichen am anderen Ende der Republik einen A2 kaufe, kann ich dann im Problemfall zu einem X-beliebigen Freundlichen, oder stellt sich der Verkäufer dann wg. Kostenübernahme an? Gibt es da eine "Richtlinie" seitens Audi, oder ist das Verhandlungssache (die man sich besser schriftlich geben lässt)?

 

Es geht mir dabei um Fahrzeuge die aus der Neuwagengarantie raus sind.

Geschrieben

Also folgender hypothetischer Fall: ich kaufe mir einen 2001er A2 bei einem Audi Händler irgendwo weit weg. Zu Hause oder unterwegs habe ich ein Problem. Die 1 jägrige Gewährleistung des Händlers ist noch nicht um.

 

Frage: kann ich das bei irgendeinem Händler regeln lassen, oder kann das Autohaus das mir den Wagen verkauft hat darauf bestehen es selbst machen zu wollen?

 

Ich kenns halt von einem Kumpel der bei einer Citroen Commerce NDL einen Gebrauchten hat. Die haben ihm explizit gesagt es sei kein Problem evtl. Mängel in einer beliebigen NDL reparieren zu lassen.

Geschrieben

Der Händler ist Dein Ansprechpartner bei Mängeln und somit müsstes Du Dich im Schadensfall zuerst an ihn wenden. Also vor dem Kauf absprechen.

Da meistens bei den Jungwagen die Garantie des Händlers über eine entsprechende Versicherung (Gebrauchtwagengarantievers.) gedeckt wird deren Unterlagen Du erhälst ist es hierbei leichter da der Händler hierbei nur eine erlaubnis an das nun ausführende Autohaus schicken müsste und dies so wie ich erfahren habe reine Formsache ist.

Geschrieben

Hallo

 

Habe auch mein Auto 700km weit weg gekauft mit Gebrauchtgarantie

Der Händler hat gesagt wenn man mehr als 50 km weg wohnt kann ich zu jedem Audi Händler fahren und reparieren lassen

 

Gruß Booker

Geschrieben

Beim Gebrauchtkauf hast Du wegen möglicher Mängel meist zwei Anspruchsgrundlagen. Zum einen die gesetzliche Gewährleistung (die Dir der Händler gewähren muss!!!) und zum anderen den Anspruch aus dem Garantievertrag (wird bei Gebrauchten meist mitverkauft).

Schuldner ist bei der gesetzlichen Gewährleistung dein Vertragspartner, d.h. das Autohaus in dem Du das Fahrzeug gekauft hast. Bei dem Garantievertrag ergibt es sich aus den Bedingungen (genau lesen) was bei Defekten Voraussetzung einer Kostenübername ist. Dort wird es wohl aber meist ausreichen, wenn Du zumindest eine Vertragswerkstatt besuchst.

Wenn Du mal einen Garantiefall hast, welcher von der Garantie aus irgendwelchen Gründen nicht übernommen wird, denk auf jeden Fall auch noch an die gesetzliche Gewährleistung. Die kann weiter reichen als der Garantievertrag. Letzterer wird von Autoihändlern gerne vorgeschoben, um sich ein wenig aus der Verantwortung zu stehlen. Durch den Garantievertrag wird die gesetzliche Gewährleistung aber definitiv nicht abgelöst, aufgehoben o.ä..

Geschrieben

Schon mal vielen Dank für die Antworten!

 

Gerade die Sache mit dem Garantievertrag kannte ich nicht. Der hat nichts mit der Car-Life Sache von Audi zu tun, oder?

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