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Hallo!

 

Die Reparaturkostenversicherung (GGG Kraftfahrzeug-Reparaturkosten-

Versicherungs-AG) lehnte den Antrag auf Übernahme von Kosten dafür, dass ein defekter Geber für Saugrohrdruck ersetzt wurde. Die Begründung war lapidar: der Versicherungsschutz umfasse diese Reparatur nicht. Den Antrag hat der :) für mich gestellt und ließ sich schnell am Telefon abwimmeln.

 

Beim Abschluss habe ich den maximal möglichen Versicherungsschutz ausgewählt. Mehr konnte man auf dem Formular nicht ankreuzen.

 

Zu welcher Baugruppe gehört denn der Saugrohrdruckgeber? Ist das ein elektronisches oder mechanisches Teil? Ich muss das wissen, um zu prüfen, ob die Ablehnung rechtens war.

 

Vielen Dank vorab!

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