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Mobilitätsgarantie und Vollkaskoselbstbeteiligung


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Tja, moin, mein erster Beitrag hier im Forum, mal sehn wie es wird!

Hab schon oft gelesen und viele hilfreiche Tips gezogen, DANKE an alle.:)

 

Bin leider neulich (dienstag vor 3 Wochen) mit üblen Schaltgeräuschen vom Getriebe mit meinem 1.2l mit 157000km 500m vor der Audi-Werkstatt ohne Vortrieb stehen geblieben:

Abschleppen, Mobilitätsfahrzeug (nächster Longlife-Service im Januar 2012) soweit alles klar.

Am Freitag die Diagnose: Getriebeschaden. Hin und her überlegt, der A2 solls noch ne Weile machen, also neues Getriebe, gleich neue Kupplung mit, alles für 3048 EUR (Uff!!) Am folgenden Montag passiert mir ein blöder Unfall: Ein Verkehrschild steht dumm da, während ich schon langsam losrolle. Der Mobillitätsaudi A1 fällt auseinander, 1450 EUR geschätzter Schaden. Selbstbeteiligung in der Vollkasko-Versicherung 1500EUR. Man werde versuchen, da noch etwas zu regeln, sagt das Autohaus!

Am selben Abend die Meldung vom Autohaus: Mein A2 fährt wieder, aber Audi übernimmt die Mobilitätsgarantie nicht, weil die Service Anzeige seit etwa 500km leuchtet!

Der Freundliche sagt, sein Fehler, er hätte die Garantie zugesagt! Und 1 Satz später: Und bei der Selbstbeteiligung können wir leider nichts machen. Hört sich für mich nach typischer Mischkalkulation an...

 

Daher schrieb ich einen Brief an Audi:

Ergebnis: Keine Kulanz!

Also werde ich bei der HUK einen Schutzbrief abschließen und auf die Audi-Mobilitätsgarantie pfeifen, denke ich.

 

Bis Bald

Rüdiger

 

 

Guten Tag!

 

Bisher war ich zufriedener Fahrer eines Audi A2 TDI 1.2l, Baujahr 1/2002. (km-Stand ca. 160.000)

Das Fahrzeug habe ich als bei einem Braunschweiger Autohaus als ca. 1-jährigen Werkswagen gekauft.( ca. 10.000km)

Nach einigen Monaten mußte ich Schwierigkeiten bei Einlegen des Rückwärtsganges monieren, was eine mehrwöchige Reperatur mit Getriebetausch nach sich zog.

Danach fuhr das Auto aber recht zuverlässig.

Die Inspektionen sind im Checkheft eingetragen, und i.d. R. beim Autohaus K. in Gifhorn erledigt worden.

Was ich mehrfach moniert habe, ist, dass die Service-Intervall-Anzeige z. T.

schon nach ca. 1,5 Jahren trotz Long-Lifeservice auf Service! gesprungen ist.

Teilweise waren auch die angezeigten km bis zum nächsten Service direkt nach einer Inspektion auf unter 30.000km gesunken. Die Aussage vom

Autohaus K. dazu war aber, dass die 2 Jahres-Frist hier gilt, da meine

durchschnittlichen Fahrleistungen mit ca. 16000km pro Jahr nicht

gravierend über dem Minimum liegt.

 

Am Dienstag, dem 6.9.2011, bin

ich mit einem Getriebeschaden liegen geblieben. Die Service-Anzeige

stand seit 1 oder 2 Tagen auf Service, der Sachbearbeiter des Autohauses

B. sicherte mir nach Sichtung des Service-Heftes (nächster

Service 15.1.2012) die Mobilitätsgarantie zu und gab mir einen

Leihwagen, einen Audi A1.

Am Freitag, dem 9.9.2011, gab es von dort die Diagnose: Getriebeschaden!

Die Rechnung habe ich dann am folgenden Dienstag beglichen: 3048€ mit 10%

Rabatt auf das neue Getriebe und eine ebenfalls neu verbaute Kupplung.

Ich hoffe, dass dies nicht die reguläre Qualität von Audi darstellen soll,

und dass Ihr Haus trotz des Alters des Fahzeuges über eine

Kulanzregelung nachdenkt!

 

Ferner teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass Audi die Mobilitätsgarantie nicht leistet, da die

Service-Anzeige die benötigte Inspektion angezeigt hat. Vor dem

Hintergrund von 4 regelmäßigen Inspektionen und dem Abstand von mehreren

Monaten bis zur nächsten, empfinde ich das als unglaublich!

 

Es gab jedoch noch weiteren Ärger: Am Montag, dem 12.09.2011, habe ich mit

dem Mobilitätsfahrzeug durch Unaufmerksamkeit während des Fahrens im

Schritttempo ein Verkehrzeichen gerammt. Der entstandene Schaden wird

vom Autohaus B. auf über 2000€ geschätzt und mir wurde

mitgeteilt, dass bei dem Mietvertrag für das Mobilitätsfahrzeug eine

Selbstbeteiligung von 1500€ vereinbart war. Ist das Ihr Verständnis von

Mobilitätsgarantie? Mein eigenes Fahrzeug ist mit 500€ Selbstbeteiligung

versichert: Ich würde es als fair empfinden, wenn ich mit einem

Leihfahrzeug, das mir Audi aufgrund eines Liegenbleibens zur Verfügung

stellt, die gleichen Konditionen wie bei meinem eigenen Fahrzeug hätte.

 

Mit der jetzigen Situation verliere ich ca. 4550€ und Sie mindestens einen zukünftigen Kunden!

Ich hoffe, dass Sie an dieser Situation noch etwas ändern möchten.

 

Mit freundlichem Gruß

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Erstmal herzlich willkommen im Forum.

 

Ist wirklich dumm gelaufen, die SB ist bei den Audi-Mobilitätsfahrzeugen aber normal. Dafür hast du unterschieben, eine Haftungsreduzierung für 13€/Tag hast du abgelehnt. Ist ein klarer Vertrag, ich verstehe den Unmut nicht. Schließlich wurdest du prompt eingeschleppt und hast postwendend ein Ersatzfahrzeug bekommen.

 

Leuchtete die Serviceanzeige, als der Wagen liegenblieb? Wenn ja, Glück gehabt, dann lag die Werkstatt zu deinen Gunsten daneben. Wenn nein, sollte das ja dokumentiert sein.

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ebenfalls ein herzliches Willkommen von mir.

Leider ist das mit den Ersatz-/Mietfahrzeugen oft so geregelt.

Da hast Du eigentlich keine Chance. Ob man da über Mischkalkulation reden sollte, weiß ich nicht. Denn das eine ist die Geschichte mit Deinem eigenen Wagen und evtl. Kulanz, die Dir der Freundliche ja immerhin auf eigene Kosten gewährt hat, das Andere ist der Schaden an einem Leihfahrzeug, für das Du einen glasklaren Vertrag unterschrieben hast, der - wenn auch im Kleingedruckten und möglicherweise ohne besonderen Hinweis durch den Vermieter - die üblichen 1500,-- € SB ausweist.

Ist hart, weil "Lehrgeld", aber rechtlich grundsätzlich in Ordnung. Auch bei anderen Vermietern ist so eine hohe SB üblich, außer Du verlangst explizit nach einer geringeren SB (dann geht natürlich der Mietpreis hoch).

Persönlicher Tipp: Trenn das besser und versuch nochmal freundlich auf den Vermieter zuzugehen, vielleicht läßt sich das im Nachhinein mit der SB noch drehen.

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