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Geschrieben

Hallo Ihr Lieben,

 

hatte heute (nein nicht ich, mein kleiner) den ersten Service nach 23000 km und 16 Monaten.

Dabei wurde festgestellt, das mein Wagen eine Teillackierte Heckklappe hat. Da klebt sogar noch Malerkrepp hinten dran. Beim Kauf des Wagens wurde mir die Unfallfreiheit zugesichert sowie das keine weiteren Schäden am Fahrzeug sind. Der Schaden ist ja auch nicht schlimm, mich ärgert das bloß, da ich das nicht beim Kauf wusste.

Was würdet Ihr machen? Werde mich auf alle Fälle mit dem Autohaus in Verbindung setzen. Was für rechtliche Grundlagen habe ich? Bin zum Glück Rechtschutzversichert. Werde den ADAC auch mal anrufen.

 

Mütze - der um Eure Hilfe bittet

Geschrieben

hallo mütze

ich würde sagen da kannst du nichts machen. es brauch doch nur ein kleiner kratzer gewesen sein und das brauche ich nicht sagen und vielleicht hat das autohaus das ja auch nicht gewusst. der vorbezitzer braucht das ja nicht erzählen.nur einen grösseren schaden unfall kotflügel neu oder seitenteil ausgebeult, vieleicht noch eine neue tür und so.

gruss rolf

Geschrieben

Hast du schon mal nachgeschaut ob man sonst noch was sieht.Zum beispiel ob die Heckstoßstange ausgetauscht wurde oder ob man unter der Stoßstange was sieht oder unter der Kofferaumverkleidung,was auf einen Unfall hindeutet ? Vieleicht war es ja wirklich nur ein kleiner Kratzer. Oder die Heckklappe hat stark "gerostet" ?! :D :D

 

Gruß Lektron

Geschrieben

Da hat Rolf 2022 wohl recht.

 

Solange kein Wertverlust durch diesen Schaden eingetreten ist und das dürfte bei einer kl. nachlackierten Stelle aufgrund wohl eines Kratzers nicht der Fall sein wird es kein Betrug vorliegen.

Evtl. ist diese Reparatur bei Audi gemacht worden falls es sich um einen Wd Wagen handelt.

Geschrieben

Es handelt sich um einen Werkswagen. Nur ein Vorbesitzer, die AUDI AG. Ich finde es schon blöd eine Nachlackierte Fläche am Wagen zuhaben, wobei noch eine kleine Macke im Lack ist, die aber nicht Oberflächig Fühlbar ist. Diese Nachlakierung wurde mir beim Kauf auch nicht erwähnt.

Ein weiterer Schaden ist nicht sichtbar, vielleicht nur, dass die Scheibe getauscht wurde.

 

Mütze - dem dass sauer aufstösst

Geschrieben

Oh, fällt mir gerade ein.

 

Bei meinem WD (Werkdienst) Wagen war ein Zettell bei den Unterlagen Kratzer Tür hinten links am usw.

 

Vielleicht war es Bei Dir auch so. Müsste evtl. eine Doku im Computer des Audiservice vorh. sein.

 

 

Mütze ist halb so schlimm.

 

 

Don`t ;heu

Geschrieben

Hatte Heute Telefon Kontakt mit dem Autohaus. Auf meine Anfrage hin ob sie was von einer nachlackierten Heckklappe wüste versprach Sie mir Rückruf, was auch nach 3 Stunden erfolgte. Sie sagte mir dann dass weder Sie noch die Audi Ag etwas in den Unterlagen zu stehen hatte. Ich also meinen Freundlichen angerufen und Ihn gebeten alle Einträge in meiner Datei vorzulesen (Audi speichert alle Vorgänge zum Wagen in einer Datenbank). Da ist die Heckklappe natürlich nicht aufgeführt. Was nun????

 

Das Autohaus sagt da war nix! Und sage da ist.

Ich habe meinen Werkstattmeister gebeten bei dem Autohaus anzurufen und den Schaden an der Heckklappe zu beschreiben.

 

Der Einzige Gedanke der mir gerade so kommt, ist folgender.

Der Wagen war ein Werkswagen, also eine Leasingfahrzeug für Audimitarbeiter. Wenn der den Wagen mit Heckschaden zurückgegeben hätte, müsste er doch Vertragsstrafen und den Schaden zahlen. Wenn er den Schaden aber selbst beim Lackierer um die Ecke für nen 50ziger machen lassen hat um den Ärger zu umgehen......

 

Nun habe ich den Ärger.

 

Was würdet Ihr machen?

 

Mütze – der ratlos ist

Geschrieben

Hi Mütze,

 

eigentlich ist das ganz einfach ...

 

Eine Nachlackierung ist für einen Fachmann (z.B. Gutachter, oder einer Lackiererei) mit dem entsprechenden Equipment (Schichtdickemessgerät) sofort feststellbar. Auch den Farbton kann man mit einen Messgerät genauestens bestimmen und anhand von Lacksplittern sogar den Lackhersteller.

Also mein Tipp, mal zum ADAC mit nem angeschlossenen Servicezentrum (das sind die Niederlassungen mit Gebrauchtwagencheck und so) dem Meister dort mal kurz ansprechen, sensibilisieren und schon hast Du ein erstes verwertbares Ergebnis. Danach zu Audi direkt zum Serviceleiter (nicht zum Verkäufer oder Servicemeister), dort klar, freundlich und sachlich den Mangel durchsprechen ... auch der hat ein Schichtdickemessgerät, ein geschultes Auge (und hoffentlich einen geschulten Umgang mit Kunden), ist da wirklich was nicht koscher wird er auf diese Geschichte eingehen.

 

Wenn das alles nicht fruchten sollte (was ich mir nicht vorstellen kann ... es sei denn, da ist wirklich nichts nachlackiert) bliebe Dir nur der Weg über Gutachter und Rechtsanwalt ... na prost Mahlzeit!

 

Christoph, der gerne seinen A2 fährt

Geschrieben

Hallo Christoph,

 

es ist eindeutig nachlackiert. Dies wurde mir durch meinen jetzigen Freundlichen bestätigt. Ich habe jedoch meinen Wagen in Bergkamen gekauft, also ein wenig weiter weg.

Ich werde mal Fotos machen von der Heckklappe, so dass man es sehen kann.

Wie kann ich beweisen, dass nicht ich die Klappe lackiert habe, sondern es schon beim Kauf war? Gekauft habe ich Ende Oktober 2003.

 

Mütze - der ne nachlackierte Klappe hat

Geschrieben

Hi Mütze,

 

der Beweis wäre rein technisch kein Problem. Gutachter sind in der Lage mit einigem Aufwand die Alterung, und damit das Alter, des Lackes fest zu stellen.

Die Frage ist nur, ob es in für Dich vertretbarem Aufwand steht. Die Beweislast liegt nach der mittlerweile vergangenen Zeit bei Dir. Da Du die Nachlackierung nicht hast machen lassen, kannst Du mit gutem Gewissen und Wissen die Sache in Angriff nehmen und durchziehen ... nur lohnt sich der Aufwand? Du tritts erst mal komplett in Vorleistung mit allen Kosten (Gutachter, Anwalt, etc.), dann wird es ewig dauern bis das Urteil gesprochen wird, und und und ...

 

Für die event. vorh. Rechtsschutz-Versicherung wird der "Schaden" nicht reichen, da man, denke ich, eher von einer optischen "Unschönheit" sprechen kann (bin auf die Bilder gespannt).

 

Es bleibt Dir noch ein ganz wichtiger Weg offen ... die Schiedsstelle. Wird mittlerweile bei genau solchen Fällen immer häufiger genutzt und hat rechtlich bindenden Charakter. Allerdings muß das Autohaus damit einverstanden sein, und Du mußt Dir im klaren sein, dass ein Urteil, welches Dir nicht zusagt, auch für Dich bindend ist.

 

Tot ziens,

 

Christoph, der direkt an der holländischen Grenze wohnt und Diesel für 0,759 Euro tankt

Geschrieben

Das Urteil der Schiedsstelle ist nur für das Autohaus bindend der Kunde kann danach bei einem Ordentlichen Gericht klagen.

 

Schiedsstellen gibt es nur für Werkstätten die im Werkstättenverband sind.

 

Als ich vorhin Bergkamen las wurde mir einiges klar ;(

 

 

Ich schrieb ja schon das bei meinem A2 ein Zettel bei den Unterlagen lag "Kratzer Türe links hinten beseitigen"

Dieser war von der Audi AG und wurde wohl von denen auch beseitigt.

Ich lass mal bei meinem freundlichen schauen ob dieser kl. Kratzer im Computer dokumentiert wurde.

 

 

Bleib dran Mütze!

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