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Isartaler

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Alle erstellten Inhalte von Isartaler

  1. Liest Du eigentlich nie Deine 'Persönlichen Nachrichten' ?
  2. @ horch 2: Der Begriff 'Ersatzteil' ist in diesem Zitat nicht definiert. Bevor ich den A2 Club kannte, habe ich dies in langen Telefonaten und Schriftwechsel mit dem Audi Kundendienst anhand der Nichtverfügbarkeit der 155 Winterreifen erst langsam begreifen müssen. Allein meiner Werkstatt war eine Bestellung von 60 Stück ohne Kommentar gestrichen worden. Als 'Ersatzteil', das Audi 10 Jahre lang nach Produktionseinstellung zur Verfügung stellen will, gelten nur Teile, die spezifisch für das Modell hergestellt wurden und zum Betrieb notwendig sind. Winterreifen in Größe 155 waren zum Zeitpunkt der Produktion des A2 eine handelsübliche Größe - wenn sie es heute nicht mehr sind, dann hat der Kunde eben Pech gehabt und darf sein Auto über den Winter stehen lassen oder sich beim TÜV um den Eintrag einer anderen Größe bemühen. Auf meine Frage, warum man nicht rechtzeitig mit zumindest einem Reifenhersteller Kontakt aufnimmt, weil sicherlich eine Charge komplett von den Audi Werkstätten abgenommen würde, wurde mir bedeutet, daß das Management kein Interesse an dieser Art von Kundenbetreuung habe. Der nette Mann gab mir einen Tipp, welche Reifengröße wohl leicht beim TÜV abgenommen würde; der Prüfer lehnte aber ab, obwohl der das Schreiben von Audi durchlas. Zum Glück hatte ich noch 6 Reifen eingelagert. Jetzt bin ich froh, daß ich hier so viele Infos finden kann und versuche ebenso beizutragen.
  3. Die MAHAG in München-Neuhausen kennt die Kulanzregelung für das Glasdach ebenso - ich habe sie im April 2010 in Anspruch genommen. Das Dach war bereits nach ca. 21.000 km irreparabel hinüber. Bei meinem zweiten A2 FSI hält es jetzt 9 Jahre / ca. 184.000 km - wurde gerade neu eingestellt.
  4. Wäre bemerkenswert, welches A2 Modell hier zur Diskussion steht und welche Reifendimensionen dafür in Deinen Papieren eingetragen sind? Was Dir gefallen könnte, interessiert erst, wenn wir wissen, was zulässig ist. Was der Vorbesitzer Dir überlassen hat, kann sein unzulässiges Privatvergnügen gewesen sein.
  5. Der Sinn Deines letzten Beitrags erschließt sich mir nicht. Deine Frage war, welche® Reifen auf der 'klassischen' A2 6-Arm-Leichtmetall-Felge zulässig ist. Die korrekte Antwort hat Dir bereits 'Nachtaktiver' gegeben, ich hab's ergänzt - und das wird für Deinen 75 PS Motor mit derselben Felge nicht viel anders sein. Verbindliche Auskunft steht nun einmal in der COC-Bescheinigung, im alten Fahrzeugbrief, sofern Du ihn aufgehoben hast oder in der sehr übersichtlichen Tabelle der Audi Werkstatt.
  6. Wenn Du nicht in Deinen Papieren nachsehen magst, jede AUDI Werkstatt kann Dir aus dem 'Audi ServiceNet' unter dem Link 'Räder und Reifen' -> 'Ratgeber Räder-Reifen' einen Ausdruck der zugelassenen Felgen und Reifen machen. Da steht gleich auch der empfohlene Luftdruck und ob die jeweilige Kombination für Schneeketten zugelassen ist. Ich habe hier nur den Ausdruck für den '1,6 FSI 81 kW' Motor vorliegen und da sind es einzig die 175/60 R15 81V aufgrund der Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h.
  7. Die Frage nach den Unterhaltskosten der verschiedenen A2 Modelle geht für mich an den Hauptfragen vorbei: a) ist für Dich mit Wohnort 'Hamburg' ein Fahrzeug mit gelber Umweltplakette überhaupt sinnvoll? b) je umfangreicher Deine Vorstellung von Ausstattung, Farbe, Zustand, Tachostand, Garantiezusagen etc. sind, desto kleiner wird die Auswahl am Markt sein. Ich habe im vergangenen Jahr in 'mobile.de' nach einem A2 in der Ausstattung von meinem gesucht und nur einmal ein Angebot gefunden - der war keine Woche verfügbar. Viel Glück also!
  8. Isartaler

    OSS Pflege

    Verstehe ich jetzt nicht - das Dach bei meinem 'jüngeren' A2 war nach ca. 3 Jahren / 20.000 km hin und mußte komplett ausgetauscht werden - also benötigt der Händler diese 'spezielle Lehre' und muss diese eventuell anschaffen oder mir sagen, er sei nicht in der Lage, diese Reparatur auszuführen. Was hat das damit zu tun, ob der Händler: a) die Reparatur- / Austauschkosten mir auf die Rechnung setzt. b) über die Neuwagen Anschlußgarantie abrechnet. c) in seinem EDV-System nachsieht und herausfindet, daß er über Kulanzregelung direkt mit VW/AUDI abrechnen kann? In allen drei Fällen erhält er doch dieselbe Geldsumme für den notwendigen Komplettaustausch, nur aus verschiedenen Quellen. Fa. Rinner in Bad Tölz ist meiner Information nach deshalb bekannt geworden, weil er in den Jahren vor der Kulanzregelung den Kunden nur den wirklich notwendigen Reparaturaufwand berechnete, während andere Werkstätten nur einen (teuren!)Komplettaustausch anboten, selbst wenn eine Reparatur möglich war.
  9. Isartaler

    OSS Pflege

    Eine ordentliche Werkstatt hängt an die Rechnung für die Inspektion die entsprechend gültige Wartungsliste. Darin steht unter Punkt 'Fahrzeug von außen' unter anderem: Schiebedach: Funktion prüfen, Führungsschienen reinigen und mit Fettspray einsprühen. Und eben auch das gerne Vergessene: Türfeststeller, Schließzylinder und Motorhaubenfanghaken: Schmieren Nun ja, 'Motorhaubenfanghaken' beim A2 ? Der Mechaniker weiß also, was er tun sollte und muss es auch abhaken. Wie die Realität bisweilen ausfällt, zeigen die zahlreichen Auslassungen bei den Werkstatt Tests der Autozeitschriften. Aber trotz AUDI Scheckheftservice und eigenem Nachprüfen scheint die Qualität der Dächer sehr unterschiedlich auszufallen. Ein Dach von 2003 fängt jetzt nach ca. 183.000 km an, Mucken zu machen. Ein Dach von 2005 war nach ca. 20.000 km hinüber und wurde auf Kulanz (mit Ausnahme der Dachantenne) ersetzt. Dazu muss man aber nicht zur Firma 'Rinner' nach Bad Tölz, die jeweils gültigen Kulanzregelungen stehen im System. Warum manch ein AUDI Serviceberater nach den Berichten hier im Forum nichts davon wissen will, ist mir nicht erklärlich. Allerdings ändern sich die Einträge auch immer wieder, was z.B. zu den Verwirrungen zum Zahnriemenwechsel beim FSI beiträgt. Da kenne ich inzwischen 3 Versionen seitens AUDI.
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