Jep, genau das meinte ich eine Seite zuvor.
Es wurden die Rückleuchten lasiert. Um zu sehen, ob die weiterhin erkennbar sind, bedarf es eigentlich einem lichttechnischen Gutachten. So eine "pie mal Daumen" Einschätzung eines Prüfers wird wohl nicht reichen.
Anders Beispiel für "TÜVler schreiben teilweise einiges in ihre Gutachten":
Mähdrescher müssen, damit diese auf der Straße fahren dürfen, ihr Mähwerk abnehmen. Nun kommen doch tatsächlich TÜV-Gutachten zum Vorschein, die zur Begründung einer Ausnahme von der Abbbaupflicht des Mähwerks erstellt werden.
Als Grund zur Ausnahme wird vom TÜV angegeben:
"Anhänger für Transport des Mähwerks ist nicht vorhanden."
Eine Ausnahmegenehmigung wird der Landwirt mit dieser Begrüdnung nicht bekommen. Er muß sich halt einen Hänger kaufen, wie jeder andere Landwirt auch.
Der TÜV oder DEKRA kann und darf nich alles legalisieren. Und nicht alles, was eingetragen wird, ist dadurch auch legal.
Daher kommt hier der Ruf vor allem nach dem DEKRA Schreiben/Eintragung