Hallo zusammen,
ich hatte ja letzte Wioche den Kaufvertrag für meinen A2 (Vorführwagen) beim Audi-Händler unterschrieben, den ich in ca. 2 -3 Wochen abhole. Dabei hatte ich mit den Verkäufer vereinbart, dass ich den Kaufpreis überweisen werde. Dabei ist mir im Nachhinein folgendes Szenario eingefallen: Ich zahle, zwischenzeitlich meldet der Händler Konkurs an. Dabei wäre zunächst zu klären, wer eigentlich zum Zeitpunkt der Veräußerung der Eigentümer war: der Händler, vielleicht aber auch die Audi AG, keine Ahnung, habe ich natürlich nicht gefragt. Ungünstiger Fall: der Händler. Müsste mich jetzt mal durch das BGB, usw. fressen, aber ich vermute mal, dass der Wagen in die Konkursmasse fällt und ich als Gläubiger einen nachrangigen Anspruch besitze. Folge: mehr oder weniger hoher Verlust.
Daher die Frage: Wie habt ihr das gehandhabt? Ich möchte bei der Fahrzeugübergabe nicht das Bargeld mit mir rumschleppen, deshalb möchte ich überweisen. Also dem Händler vorschlagen, das Zug um Zug-Geschäft zu drehen? Erst A2, dann Geld. Rein rechtlich kein Problem: Händler besitzt einen Eigentumsvorbehalt (das Schlitzohr ist gut abgesichert).
Dann die Frage zur Garantie: Bei meinem Fahrzeug (11/02) ist noch Werksgarantie drauf, aber nur bis 11/04. Wie sieht es aus mit der Gebrauchtwagengaratie von einem Jahr? Ist in meinem Vertrag nicht explizit erwähnt. Hebt in diesem Fall die Werksgarantie die Gebrauchtwagengarantie auf? Muss die Garantie gesondert erwähnt werden oder ist sie automatisch aufgrund gesetzlicher Regelungen Bestandteil? Wie steht es in Euerm Kaufvertrag?
Ich wäre Euch dankbar für Erfahrungsberichte bzw. Infos.
invict4us