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invict4us

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Alle erstellten Inhalte von invict4us

  1. @ vfralex1977: Die Fotos folgen, vermutlich am WE @bretti: Jo, gut erkannt. Ich kann nur eins sagen: Wenn der A2 genauso wenig störanfällig ist wie der Astra, dann bin ich zufrieden. Mit dem Astra hab ich immerhin 203 TKM abgespult ohne nennenswerte Störungen. Diese Hausnummer schwebt mir beim A2 auch vor...
  2. Hi bretti, mit Universalhalter meine ich nur das schwarze Metallgestänge. Auf dieses Gestänge kannst du jede beliebige Handyhalterung (oder auch PDA) schrauben. Bei mir ist es eine Siemens Aktivhalterung.
  3. Sieht in meinem Vorgänger so aus:
  4. Hi vfralex1977, ich habe bisher so eine Universalhalterung genutzt, die über das Radio geschoben wird (Radio ein Stück raus, Halterung drüber, Radio rein). Will ich in meinen A2 auch wieder einbauen, hoffe die passt. Kann dir (hoffentlich) nächste Woche berichten, wenn ich endlich den Wagen habe. P.S.: das Teil hab ich schon bei ebay gesehen, gibts aber auch bei Saturn etc. Hat vor ca. 5 Jahren mal so 10 EUR gekostet.
  5. Kenne mich leider nicht damit aus, daher die Frage: Sehe ich es richtig, dass ich auf den serienmäßigen Audi 15´´ ern von Audi nur die bereits vormontierten 175/60 R15 fahren darf? Wenn ich auf eine andere Reifengröße wechsel, muss ich immer zum TÜV? Was kostet das? Woher weiss ich, welche Reifengrössen auf der 15´´ Felge möglich sind? Ist doch nicht identisch zum Fahrzeugschein, sonst müsste ich ja mit einer Sondergrösse nicht zum TÜV. @TDIler: Welche Reifenmarke inkl. Typenbezeichnung fährst Du da? Bist mit denen zufrieden? Merkst Du Unterschiede im Verbrauch? Würde mir auch gerne u.U. diese Rreifengrösse zulegen. Danke schonmal.
  6. Hallo zusammen, ich überlege mir derzeit auch die NSW inkl. neuem Lichtschalter nachzurüsten, wenn mein unfäh.., äh unfreundlicher meinen Wagen endlich mal fertig bekommt. Daher mal 2 Fragen: Passen eigentlich die originalen NSW vom (derzeitigen) A4 bzw. (alten) A6 auch in den A2? Sprich: Sind die absolut identisch? Habe leider keine Teilenummern zum Vergleich. Meine die Antwort irgendwo schonmal gelesen zu haben, finde sie aber nicht mehr. Könnte mal jemand sagen, der NSW ab Werk besitzt, wie die Kabel vom Innenraum nach vorne verlegt sind, auch durch den Bowdenzug? Danke schonmal.
  7. Danke für die Antworten. Zum Thema Bezahlung: So wie es aussiehst hat das Gros von euch bar bezahlt. O.K., ich habe das Problem, dass ich einerseits während der Öffnungszeit nicht zur Bank komme, daher also jeden Tag 1000 EUR am Automaten ziehen müsste, was mttlerweile zeitlich schon knapp wird. Andererseits ich ungern mit dem Geld rumlauf - eben ein subjetives Empfinden. Werde nochmal drüber nachdenken und mir möglicherweise eine Bankbestätigung ausstellen lassen. Zum Thema Garantie: Dabei habe ich nicht über die Begriffe Garantie und Gewährleistung nachgedacht. Tatsächlich meinte ich die gesetzliche Gewährleistung gem. § 437 BGB, ein Blick in das Büchlein hilft...my fault. Konkret in meinem Fall bedeutet dies bei der Herstellergarantie bis 11/04 und bei der gesetzl. Gewährleistung bis 04/05. Zum Thema Fahrzeugbrief / Eigentumsvorbehalt: In den meisten Fällen wird der Händler den Brief nicht vor Zahlung des Kunden herausgeben. Rein rechtlich aber nicht notwendig (Eigentumsvorbehalt). Wie es geht zeigt dieses Beispiel
  8. Hallo zusammen, zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten. Beim Zahlungsverkehr verhält es sich wie folgt: Überweisung ist solange zu stornieren, wie auf meinem Konto noch keine Belastung durch selbige erfolgt ist. Lastschrift: Rückgabe bis zu 6 Wochen ab Kenntniserlangung Abbuchungsauftrag: nicht zu stornieren Diese Punkte sind mir klar. Aber ist es nicht eher üblich, das Geld erst nach Erhalt des Fahrzeugs zu überweisen? Stichwort: Eigentumsvorbehalt des Verkäufers, ergo kein Risiko für ihn. Desweiteren nochmals die Frage zur Gebrauchtwagengarantie: Ist diese bei jemandem im Vertrag explizit erwähnt?? Oder tut das nicht Not?! Wäre euch nochmals dankbar für eine Resonanz.
  9. Hallo zusammen, ich hatte ja letzte Wioche den Kaufvertrag für meinen A2 (Vorführwagen) beim Audi-Händler unterschrieben, den ich in ca. 2 -3 Wochen abhole. Dabei hatte ich mit den Verkäufer vereinbart, dass ich den Kaufpreis überweisen werde. Dabei ist mir im Nachhinein folgendes Szenario eingefallen: Ich zahle, zwischenzeitlich meldet der Händler Konkurs an. Dabei wäre zunächst zu klären, wer eigentlich zum Zeitpunkt der Veräußerung der Eigentümer war: der Händler, vielleicht aber auch die Audi AG, keine Ahnung, habe ich natürlich nicht gefragt. Ungünstiger Fall: der Händler. Müsste mich jetzt mal durch das BGB, usw. fressen, aber ich vermute mal, dass der Wagen in die Konkursmasse fällt und ich als Gläubiger einen nachrangigen Anspruch besitze. Folge: mehr oder weniger hoher Verlust. Daher die Frage: Wie habt ihr das gehandhabt? Ich möchte bei der Fahrzeugübergabe nicht das Bargeld mit mir rumschleppen, deshalb möchte ich überweisen. Also dem Händler vorschlagen, das Zug um Zug-Geschäft zu drehen? Erst A2, dann Geld. Rein rechtlich kein Problem: Händler besitzt einen Eigentumsvorbehalt (das Schlitzohr ist gut abgesichert). Dann die Frage zur Garantie: Bei meinem Fahrzeug (11/02) ist noch Werksgarantie drauf, aber nur bis 11/04. Wie sieht es aus mit der Gebrauchtwagengaratie von einem Jahr? Ist in meinem Vertrag nicht explizit erwähnt. Hebt in diesem Fall die Werksgarantie die Gebrauchtwagengarantie auf? Muss die Garantie gesondert erwähnt werden oder ist sie automatisch aufgrund gesetzlicher Regelungen Bestandteil? Wie steht es in Euerm Kaufvertrag? Ich wäre Euch dankbar für Erfahrungsberichte bzw. Infos. invict4us
  10. Hallo zusammen, zunächst einmal danke für die Glückwünsche. @ TDIler Ich kann den Wagen in 2-3 Wochen abholen (Stand: 21.04.) beim Autohaus Kamps in Witten. Du wohnst tatsächlich bei mir um die Ecke. Mein (steuerlicher) Wohnsitz liegt in Wetter, wodurch ich auch EN am Nummernschild trage.
  11. @ Alu 2: Jetzt wo du es sagst: Der Verkäufer hat mir auch von der A6 Premiere erzählt. Von wegen er würde schon gar nicht mehr ans Telefon gehen. Die ständigen Anrufe würden ihm - Zitat: "...man darf es ja eigentlich nicht sagen, aber zu deutsch gesagt ziemlich auf den Keks gehen..." (beruhigt mich ja ein wenig: er schert damit letztlich alle Audi-Fahrer/Käufer über einen Kamm!) Den Passus hatte ich schon wieder ganz vergessen, da ich zu dem Zeitpunkt mit mir selbst und der bevorstehenden Vertragsunterzeichnung beschäftigt war.
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